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   VG Berlin, 05.09.2014 - 22 K 40.14   

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https://dejure.org/2014,42373
VG Berlin, 05.09.2014 - 22 K 40.14 (https://dejure.org/2014,42373)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.09.2014 - 22 K 40.14 (https://dejure.org/2014,42373)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. September 2014 - 22 K 40.14 (https://dejure.org/2014,42373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 1 Nr 7 WiPrO, § 20 Abs 2 Nr 5 WiPrO, § 20 Abs 4 WiPrO
    Widerruf der Bestellung als Wirtschaftsprüfer; vermuteter Vermögensverfall aufgrund von im beim Insolvenz- oder Vollstreckungsgericht geführten Verzeichnis eingetragenen Haftbefehlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auszug aus VG Berlin, 05.09.2014 - 22 K 40.14
    Maßgeblich für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Löschung aus einer Liste der freien Berufe (bzw. des Widerrufs einer entsprechenden Zulassung) ist nach inzwischen einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 6 C 15.04 -, BVerwGE 124, 110 [113 f.]; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 -, NJW 2011, 3234 m.w.N.), während die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen dem Wiedereintragungsverfahren vorbehalten ist.

    Nach diesem Regelungssystem, das weder gegen Verfassungs- noch Gemeinschaftsrecht verstößt (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 6 C 15.04 -, BVerwGE 124, 110 [126ff.]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - OVG 12 N 225.07 -, S. 5 des Umdrucks; Fölsing, DStR 2006, 1417; Uhlmann, in: Hense/Ulrich, WPO, 2. Aufl. 2013, § 20 Rn. 58; siehe auch zu § 46 Abs. 3 Nr. 2 StBG BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1988 - 1 BvR 23/88 -, zitiert nach juris, Rn. 1), war der Widerruf zwingend auszusprechen.

  • BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der

    Auszug aus VG Berlin, 05.09.2014 - 22 K 40.14
    Zwar ist zu überlegen, eine Widerlegung für den Fall anzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Beendigung der Löschung der Haftbefehle bereits zum damaligen Zeitpunkt vorlagen und das Verfahren lediglich aus Umständen, die der Kläger nicht zu vertreten hat, nicht zum Abschluss gekommen ist (so der BGH im Beschluss vom 26. November 2002 - AnwZ [B] 18/01 -, NJW 2003, 577).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus VG Berlin, 05.09.2014 - 22 K 40.14
    Maßgeblich für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Löschung aus einer Liste der freien Berufe (bzw. des Widerrufs einer entsprechenden Zulassung) ist nach inzwischen einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 6 C 15.04 -, BVerwGE 124, 110 [113 f.]; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 -, NJW 2011, 3234 m.w.N.), während die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen dem Wiedereintragungsverfahren vorbehalten ist.
  • BVerfG, 20.01.1988 - 1 BvR 23/88

    Zerrüttete Vermögensverhältnisse bei einem Steuerberater

    Auszug aus VG Berlin, 05.09.2014 - 22 K 40.14
    Nach diesem Regelungssystem, das weder gegen Verfassungs- noch Gemeinschaftsrecht verstößt (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 6 C 15.04 -, BVerwGE 124, 110 [126ff.]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - OVG 12 N 225.07 -, S. 5 des Umdrucks; Fölsing, DStR 2006, 1417; Uhlmann, in: Hense/Ulrich, WPO, 2. Aufl. 2013, § 20 Rn. 58; siehe auch zu § 46 Abs. 3 Nr. 2 StBG BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1988 - 1 BvR 23/88 -, zitiert nach juris, Rn. 1), war der Widerruf zwingend auszusprechen.
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