Rechtsprechung
   VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34421
VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15 (https://dejure.org/2016,34421)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.09.2016 - 21 K 103.15 (https://dejure.org/2016,34421)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. September 2016 - 21 K 103.15 (https://dejure.org/2016,34421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,34421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15
    Hiernach kann die Behörde ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen zugunsten des Betroffenen wiederaufgreifen und eine neue - der gerichtlichen Überprüfung zugängliche - Sachentscheidung treffen (vgl. zu diesem sogenannten Wiederaufgreifen im weiteren Sinne BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Juris Rdnr. 10).

    Ein Ausnahmefall kann nur dann vorliegen, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Juris Rdnr. 11 m.w.N.), was hier offensichtlich nicht der Fall ist.

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15
    Maßgebend ist der geäußerte Wille des Erklärenden, wie er aus der Erklärung und sonstigen Umständen für den Erklärungsempfänger erkennbar wird (vgl. Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 S. 1 ).

    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens ist nach anerkannter Auslegungsregel zugunsten des Bürgers davon auszugehen, dass er denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen (Urteil vom 27. April 1990, a.a.O. S. 6).".

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1991 - 6 S 733/89

    Wiederaufgreifen des Verfahrens - neues Beweismittel

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15
    Die nachträgliche Korrektur des Sachvortrages ist aber schon vom Begriff her kein "neues Beweismittel" (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 1991 - 6 S 733/89 - Juris Rdnr. 22).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15
    Dabei muss sich die Auslegung auf den Schriftsatz in seiner Gesamtheit und das mit ihm erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel beziehen (Beschluss vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 6 S. 12 ).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15
    Neu sind solche Beweismittel, die während der Anhängigkeit des ersten Verwaltungsverfahrens noch nicht vorhanden waren, als auch solche, die ohne Verschulden des Betroffenen nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht werden konnten (BVerwG, Urteile vom 21. April 1982 - 8 C 75.80 - Juris Rdnr. 10 f. und vom 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 - Juris Rdnr. 24).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15
    Es hat diese Rechtsprechung konsequent fortgeführt und zuletzt mit Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 A 16.15 - (Juris Rdnr. 13 zur Auslegung von Klageanträgen) ausgeführt, es sei das wirkliche Rechtsschutzziel durch Auslegung zu ermitteln, wobei neben dem Antrag und dessen Begründung auch die Interessenlage zu berücksichtigen sei, soweit sie sich aus dem Vortrag und sonstigen für das Gericht und die Behörde als Adressatin des Antrages erkennbaren Umständen ergibt.
  • BVerwG, 19.05.2016 - 5 C 36.15

    Pflegegeld; Kosten; Sachaufwand; Hilfe; Erziehung; Verwandtenpflege; Großeltern;

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15
    Sie setzt voraus, dass nach Lage der Dinge alle denkbaren Alternativen offenkundig nur unter pflichtwidriger Vernachlässigung eines eindeutig vorrangigen Sachgesichtspunkts gewählt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 5 C 36.15 - Juris Rdnr. 31).
  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 28.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Auslegung; Verstoß gegen allgemeine

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15
    Maßgeblich für den Inhalt eines Antrages oder Rechtsbehelfs ist daher, wie die Behörde ihn unter Berücksichtigung aller ihr erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben zu verstehen hat (Urteil vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 28.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 40 S. 31 ).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 17.01 - zur Frage der Auslegung von Anträgen wie folgt grundlegend ausgeführt (Juris Rdnr. 40):.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2016 - 21 K 103.15
    Neu sind solche Beweismittel, die während der Anhängigkeit des ersten Verwaltungsverfahrens noch nicht vorhanden waren, als auch solche, die ohne Verschulden des Betroffenen nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht werden konnten (BVerwG, Urteile vom 21. April 1982 - 8 C 75.80 - Juris Rdnr. 10 f. und vom 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 - Juris Rdnr. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht