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   VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17   

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VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17 (https://dejure.org/2018,64313)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.09.2018 - 2 K 121.17 (https://dejure.org/2018,64313)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. September 2018 - 2 K 121.17 (https://dejure.org/2018,64313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 3 UIG, § 8 Abs 1 S 1 Nr 1 UIG, § 8 Abs 2 Nr 1 UIG, § 9 Abs 1 S 1 UIG, Art 4 Abs 3 Buchst b AarhusÜbk
    Eine informationspflichtige Stelle kann dem Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen den Ablehnungsgrund des § 8 Abs 2 Nr 1 UIG (offensichtlicher Missbrauch) entgegenhalten, wenn mit der Bearbeitung des Antrages ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand verbunden ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 02.10.2014 - C-127/13

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Anspruch auf rechtliches Gehör - Recht auf

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17
    So hat der EuGH (Urteil vom 2. Oktober 2014 - C-127/13 P - juris Rn. 27 f.) zur Transparenzverordnung (VO Nr. 1049/2001) ausgeführt, dass ein Organ unter außergewöhnlichen Umständen den Zugang zu bestimmten Dokumenten mit der Begründung verweigern könne, die mit ihrer Verbreitung verbundene Arbeitsbelastung stehe außer Verhältnis zu den mit dem Antrag auf Zugang zu diesen Dokumenten verfolgten Zielen.

    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit könne daher folgen, dass die Organe in besonderen Fällen, in denen der Umfang der Dokumente, zu denen Zugang beantragt wird, oder der Umfang der zu schwärzenden Stellen einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde, das Interesse des Antragstellers gegen die mit der Bearbeitung des Zugangsantrags verbundene Arbeitsbelastung abwägen können, um das Interesse an einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu schützen (EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2014 - C-127/13 P - juris Rn. 28; so auch EuG, Urteile vom 13. April 2005 - T-2/03 - juris Rn. 93 ff. und vom 7. Februar 2002 - T-211/00 - juris Rn. 57).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17
    Daran ändert auch die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Verfahren Magyar Helsinki Bizottság ./. Ungarn (Urteil der Großen Kammer Nr. 18030/11 vom 8. November 2016; auszugsweise in dt. Übersetzung in NLMR 2016, 536) nichts (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - BVerwG 7 C 24.15 - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Es ist allerdings nichts dafür ersichtlich, dass die nach innerstaatlichem Recht zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Behörden (unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand) vorgesehenen Einschränkungen (Art. 10 Abs. 2 EMRK) bei Beachtung des den Konventionsstaaten zuzubilligenden Beurteilungsspielraums den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ("in einer demokratischen Gesellschaft notwendig") nicht genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - BVerwG 7 C 24.15 - juris Rn. 45).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07

    Auskunftspflicht privatrechtlich handelnder juristischer Person des öffentlichen

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17
    Soweit § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG dem materiellen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dient, kann auch eine grundsätzlich auskunftspflichtige Behörde ein anzuerkennendes berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung ihrer wirtschaftlichen Daten haben, wenn sie nicht im hoheitlichen Bereich tätig wird, sondern in gleicher Weise wie Private am Wirtschaftsverkehr teilnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Februar 2015 - OVG 12 B 13.12 - juris Rn. 37 und vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 - juris Rn. 24).

    Gleiches kann für Betriebsgrundstücke von Monopolbetrieben gelten, die sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen können, soweit ihnen durch die Bekanntgabe sonst ein wirtschaftlicher Schaden droht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 - juris Rn. 26 ff. zu § 7 IFG Bln).

  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17
    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit könne daher folgen, dass die Organe in besonderen Fällen, in denen der Umfang der Dokumente, zu denen Zugang beantragt wird, oder der Umfang der zu schwärzenden Stellen einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde, das Interesse des Antragstellers gegen die mit der Bearbeitung des Zugangsantrags verbundene Arbeitsbelastung abwägen können, um das Interesse an einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu schützen (EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2014 - C-127/13 P - juris Rn. 28; so auch EuG, Urteile vom 13. April 2005 - T-2/03 - juris Rn. 93 ff. und vom 7. Februar 2002 - T-211/00 - juris Rn. 57).

    Eine Ablehnung des Informationszugangs ohne konkrete Prüfung des Begehrens kommt nach der Rechtsprechung des EuG nur ausnahmsweise und nur dann in Betracht, wenn die Verwaltung durch die konkrete und individuelle Prüfung der Dokumente in besonderem Maße belastet würde, so dass damit die Grenzen dessen überschritten würden, was vernünftigerweise verlangt werden kann (EuG, Urteil vom 13. April 2005 - T-2/03 - juris Rn. 112).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17
    Diese Drittbeteiligung dient in erster Linie dem Rechtsschutz des Dritten ("Grundrechtsschutz durch Verfahren") und hat daneben auch eine Aufklärungsfunktion, die vor allem in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bedeutsam sein kann, eine Entscheidungsfunktion in den Fällen, in denen der Antrag ohne Einwilligung zwingend abzulehnen ist, und schließlich eine Unterstützungsfunktion, soweit die Stellungnahme des Dritten der Behörde im Hinblick auf eine gebotene Abwägung Hilfe bei der Ermittlung und Gewichtung der konfligierenden Belange bietet (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - BVerwG 7 C 2.15 - juris Rn. 22).

    Auf welche Weise die Ablehnungsgründe bei sehr umfangreichen Informationen darzulegen sind, hängt von Art, Inhalt und Struktur des jeweiligen Informationsbestandes ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - BVerwG 7 C 2.15 - juris Rn. 20 ff. zu § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 12 B 13.12

    Informationszugang; Umweltinformationen; Umwandlung von Wald-flächen; Ausgleichs-

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17
    Damit ist hier für die erforderliche einzelfallbezogene und hinreichend substantiierte Darlegung, dass dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen ein erhebliches Gewicht zukommt (dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2015 - OVG 12 B 13.12 - juris Rn. 29), die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens unabdingbar.

    Soweit § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG dem materiellen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dient, kann auch eine grundsätzlich auskunftspflichtige Behörde ein anzuerkennendes berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung ihrer wirtschaftlichen Daten haben, wenn sie nicht im hoheitlichen Bereich tätig wird, sondern in gleicher Weise wie Private am Wirtschaftsverkehr teilnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. Februar 2015 - OVG 12 B 13.12 - juris Rn. 37 und vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 - juris Rn. 24).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17
    Bedeutsame Schutzgüter des Staates sind der Bestand des Staates, Leben, Gesundheit, Freiheit, nicht unwesentliche Vermögenswerte sowie andere strafrechtlich geschützte Güter (vgl. BT-Drucks. 12/7138, S. 13 zu § 7 UIG a.F. und BT-Drucks. 15/3406, S. 18 f. zu § 8 UIG n.F.; OVG Koblenz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 - juris Rn. 32 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 14. März 2000 - C-54/99 - Rn. 17; s. auch die Vorinstanz VG Mainz, Urteil vom 24. April 2007 - 3 K 618/06.MZ - juris Rn. 27 ff.).

    Dies erfordert eine auf konkreten Tatsachen beruhende prognostische Bewertung (OVG Münster, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 8 A 2190/11 - juris Rn. 8; OVG Koblenz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 - juris Rn. 29 ff.).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17
    Der Ablehnungsgrund des § 8 Abs. 2 Nr. 1 UIG umfasst sowohl einen "verwendungsbezogenen" als auch einen "behördenbezogenen" Missbrauch (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 7 C 2.09 - juris Rn. 36).

    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 7 C 2.09 - juris Rn. 50).

  • EuG, 07.02.2002 - T-211/00

    Kuijer / Rat

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17
    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit könne daher folgen, dass die Organe in besonderen Fällen, in denen der Umfang der Dokumente, zu denen Zugang beantragt wird, oder der Umfang der zu schwärzenden Stellen einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde, das Interesse des Antragstellers gegen die mit der Bearbeitung des Zugangsantrags verbundene Arbeitsbelastung abwägen können, um das Interesse an einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu schützen (EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2014 - C-127/13 P - juris Rn. 28; so auch EuG, Urteile vom 13. April 2005 - T-2/03 - juris Rn. 93 ff. und vom 7. Februar 2002 - T-211/00 - juris Rn. 57).
  • BVerfG, 20.06.2017 - 1 BvR 1978/13

    Verfassungsbeschwerde auf Bereitstellung von Akten im Gewahrsam Privater mangels

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2018 - 2 K 121.17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 BvR 1978/13 - juris insb. Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

  • EGMR, 08.11.2016 - 18030/11

    MAGYAR HELSINKI BIZOTTSÁG v. HUNGARY

  • BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11

    Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

  • EuGH, 06.12.2001 - C-353/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, DAS DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES

  • VG Schleswig, 03.09.2009 - 12 A 131/07

    Anspruch auf Auskunft über die Aussaat gentechnisch verändertes Rapssaatgut der

  • VG Mainz, 24.04.2007 - 3 K 618/06

    Zum Anspruch auf Gewährung von Umweltinformationen zu Störfallbetrieben in

  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

  • EuGH, 14.03.2000 - C-54/99

    Eglise de scientologie

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

  • VG Arnsberg, 29.11.2007 - 7 K 3982/06

    Streit über den Umfang eines Zugangsrechts zu der geotechnisch-markscheiderischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - 8 A 2190/11

    Rechtliche Ausgestaltung des Ausschlusstatbestandes des § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG

  • VGH Bayern, 22.11.2000 - 22 ZE 00.2779

    Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

  • VG Berlin, 02.06.2022 - 2 K 64.20
    Die danach noch anhängige Klage wies die Kammer mit Urteil vom 6. September 2018 - VG 2 K 121/17 - mit der Begründung ab, der Antrag des Klägers verursache wegen der zahlreich durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahren im Hinblick auf personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand, den der Beklagte dem Anspruch des Klägers entgegenhalten dürfe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte und den beigezogenen Verwaltungsvorgang sowie die Akten in den Verfahren VG 2 K 121/17 (OVG 12 B 36/18), VG 2 M 301/19 und VG 2 M 94/22 verwiesen.

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 10 EMRK gewähren hier keine weiterreichenden Informationszugangsansprüche (vgl. Urteil der Kammer vom 6. September 2018 - VG 2 K 121/17 -, juris Rn. 17, 52 f.).

    Zur rechtlichen Begründung dieses Ablehnungsgrunds wird Bezug genommen auf das Urteil der Kammer vom 6. September 2018 (VG 2 K 121/17 -, juris Rn. 22-28, 45 ff., 49 ff.).

    Auf die Gründe des Urteils der Kammer vom 6. September 2018 - VG 2 K 121/17 -, juris Rn. 42-44 wird Bezug genommen.

  • VG Berlin, 20.12.2018 - 2 K 178.17

    Anspruch auf Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates und zu

    Sie schließt einen (teilweisen) Nutzungsanspruch wegen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands aus, wenn die Erfüllung des (Teil-)Anspruchs einen unvertretbaren Aufwand an Kosten oder Personal erfordern würde oder aber auch bei zumutbarer Personal- und Sachmittelausstattung sowie unter Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten im Falle des § 11 Abs. 6 BArchG die Wahrnehmung der vorrangigen Sachaufgaben der öffentlichen Stelle des Bundes erheblich behindern würde (vgl. Urteil der Kammer vom 6. September 2018 - VG 2 K 121.17 - S. 10 der Urteilsabschrift zum Umweltinformationsgesetz und OVG Münster, Urteil vom 15. Mai 2018 - 15 A 25/17 - juris Rn. 42 ff.).
  • VG Berlin, 18.12.2023 - 2 K 181.22

    Bild-Journalist gewinnt gegen BMWK: Zugang zu "Nord Stream 2"-Informationen

    Zwar ist ein Antrag auch dann (objektiv) offensichtlich missbräuchlich gestellt, wenn seine Bearbeitung mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist (Urteil der Kammer vom 6. September 2018 - VG 2 K 121/17 - juris Rn. 23 ff.).
  • VG Berlin, 16.08.2021 - 2 K 100.20

    Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu dem Kondolenzschreiben der

    Er kann in seiner Eigenschaft als Journalist aber jederzeit durch Einsicht in das Grundbuch (§ 12 GBO) die Eigentümer ermitteln und ohne großen Aufwand identifizieren (vgl. Urteil der Kammer vom 6. September 2018 - VG 2 K 121.17 - juris Rn. 32; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - V ZB 98/19 - NJW 2020, 1511 Rn. 27).
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