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   VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20   

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VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20 (https://dejure.org/2022,31995)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.09.2022 - 34 K 348.20 (https://dejure.org/2022,31995)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. September 2022 - 34 K 348.20 (https://dejure.org/2022,31995)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 1 KonsG, § 6 Abs 2 KonsG, § 5 Abs 5 KonsG, § 28 Abs 2 Nr 4 VwVfG, § 46 VwVfG
    Konsularhilfe: Ersatzanspruch des Auswärtigen Amts für Auslagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Repatriierungsflügen

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie und die Kostenerstattung für einen Repatriierungsflug

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Berlin, 01.02.2006 - 14 A 94.03
    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20
    Dabei ist die Evakuierung eine typische Maßnahme im Rahmen des § 6 Abs. 1 KonsG (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. Februar 2006 - VG 14 A 94.03 -, juris Rn. 22; BT-Drucks 7/131, S. 21; Hecker/Rausch, a.a.O., § 3 Rn. 8).

    Ein förmlicher Antrag ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben und daher auch nicht notwendig (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. Februar 2006 - VG 14 A 94.03 -, juris Rn. 24; Hecker/Rausch, a.a.O., § 3 Rn. 8).

    (2) Rechtlich fehlerfrei hat die Beklagte die Gesamtkosten des Rückfluges nach Kopfteilen auf die Passagiere des Flugzeuges umgelegt, weil sich die Repatriierung für alle Passagiere in gleicher Weise auswirkt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. Februar 2006 - VG 14 A 94.03 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Es handelt sich bei der Lage im Konsularbezirk, den persönlichen Verhältnisse des Hilfs- oder Schutzbedürftigen und den sonstigen besonderen Umstände jeweils um unbestimmte Rechtsbegriffe auf der Tatbestandseite der Norm, nicht hingegen um Elemente einer einheitlichen Ermessensentscheidung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. Februar 2006 - VG 14 A 94.03 -, juris Rn. 26).

    Dieser Grundsatz ist nach § 6 Abs. 2 Satz 2 KonsG nur in atypischen Fällen durchbrochen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. Februar 2006 - VG 14 A 94.03 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 13.08

    Entführung; Geisel; Ausland; Konsulargesetz; Auslandskostengesetz;

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20
    (3) Der Annahme einer Hilfeleistung des Konsularbeamten im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 KonsG steht nicht entgegen, dass die Zentrale des Auswärtigen Amtes maßgeblich an der Organisation der Rückholflüge mitgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 19).

    Unter Auslagen im Sinne dieser Vorschrift sind die zur Hilfe bestimmten Sach- und Geldmittel zu verstehen, die entweder unmittelbar dem Hilfsbedürftigen zugewandt werden oder unmittelbar zur Hilfs- oder Schutzgewährung bestimmt sind und zu diesem Zweck einem Dritten zugewandt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 20).

    Mangels subjektiver Rechtsverletzung kommt es nicht darauf an, welche Rechtsgrundlage für das teilweise Absehen von Auslagenersatz in Betracht kommt, etwa § 6 Abs. 2 Satz 2 KonsG, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 25) oder angesichts unterschiedlich ausgelasteter Flüge bei gleicher Flugstrecke mit dadurch bedingten Unterschieden in der Pro-Kopf-Belastung Gleichbehandlungsgesichtspunkte.

    Die Erfüllung der im Konsulargesetz geregelten Aufgaben obliegt nach § 1 Abs. 2 und 4 und § 2 GAD dem Auswärtigen Dienst als einheitlicher Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 04.02.2010 - 7 B 40.09

    Konsularische Hilfe; Auslegung von § 5 Abs. 1 KonsG; erforderliche Hilfe

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20
    Bei der Beurteilung, ob seinerzeit die Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Satz 1 KonsG vorlagen, kommt es nur darauf an, ob der jeweilige Konsularbeamte bei verständiger Würdigung der objektiven Gesamtumstände ex ante die Hilfe in Katastrophenfällen für geboten und erforderlich halten durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 7 B 40.09 -, juris Rn. 5).

    Auch insoweit ist darauf abzustellen, ob der Konsularbeamte die Maßnahme bei verständiger Würdigung der objektiven Gesamtumstände ex ante für erforderlich halten durfte, um sofort wirksame Hilfe und Schutz zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 7 B 40.09 -, juris Rn. 5 zu § 5 Abs. 1 Satz 1 KonsG).

  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20
    Die umfassende gerichtliche Überprüfung der Verwaltungsentscheidung durch die zur Amtsermittlung verpflichteten Verwaltungsgerichte, die überdies dem Rechtsschutzsuchenden selbst rechtliches Gehör gewähren, führt dazu, dass sich eine Verwaltungsentscheidung am Ende entweder als rechtmäßig oder aber als materiell rechtswidrig erweist, ohne dass dem Verfahrensfehler eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - BVerwG 1 C 26.16 -, juris Rn. 45; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 2 B 39.10 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20
    Anhörungsfehler im Verwaltungsverfahren sollen danach folgenlos bleiben, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 57.80 -, juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 227.65 -, juris Rn. 15).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20
    Denn die Prüfung, ob einer der unbestimmten Rechtsbegriffe vorliegt, erschöpft nicht bereits alle Belange, die im Rahmen der Ermessensausübung behandelt werden können (vgl. zu diesen Fällen: Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 BVerwGE 39, 355 -, juris Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20
    Die Automatisierung muss sich mindestens auf die Formulierung des verfügenden Teils des Verwaltungsaktes auswirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 -, juris Rn. 14; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 35a Rn. 17; Schneider in: Schoch/Schneider, VwVfG, Juli 2020, § 28 Rn. 74).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20
    Insbesondere im Verhältnis von Eltern und ihren minderjährigen Kindern kommt es nämlich für den Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG nicht darauf an, ob diese in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sondern ob zwischen ihnen unabhängig davon eine Lebens- und Erziehungsgemeinschaft besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 39.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; fehlende Anhörung der

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20
    Die umfassende gerichtliche Überprüfung der Verwaltungsentscheidung durch die zur Amtsermittlung verpflichteten Verwaltungsgerichte, die überdies dem Rechtsschutzsuchenden selbst rechtliches Gehör gewähren, führt dazu, dass sich eine Verwaltungsentscheidung am Ende entweder als rechtmäßig oder aber als materiell rechtswidrig erweist, ohne dass dem Verfahrensfehler eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - BVerwG 1 C 26.16 -, juris Rn. 45; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 2 B 39.10 -, juris Rn. 6).
  • VG Köln, 19.05.2011 - 26 K 4731/09

    Zulässigkeit der Rückforderung von gewährter Konsularhilfe für Rücktransport des

    Auszug aus VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20
    Die Auswahl der erforderlichen Maßnahme steht nach den Grundsätzen des Konsulargesetzes im pflichtgemäßen Ermessen des Konsularbeamten (vgl. VG Köln, Urteil vom 19. Mai 2011 - 26 K 4731/09 -, juris Rn. 59 zu § 5 KonsG; BT-Drucks 7/131, S. 12).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 57.80

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtspflicht zur

  • VG Berlin, 04.04.2006 - 14 A 12.04

    Klage eines Entführungsopfers gegen Leistungsbescheid des Auswärtigen Amts

  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 11 B 9.06

    Kosten für Hubschraubereinsatz aus Anlass einer Geiselbefreiung in Kolumbien

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

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