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   VG Berlin, 07.02.2007 - 14 A 102.06   

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https://dejure.org/2007,39059
VG Berlin, 07.02.2007 - 14 A 102.06 (https://dejure.org/2007,39059)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.02.2007 - 14 A 102.06 (https://dejure.org/2007,39059)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 14 A 102.06 (https://dejure.org/2007,39059)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2004 - 6 S 22/04

    Öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehung einer Anordnung nach § 17 Abs 1

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2007 - 14 A 102.06
    Der Heimbetrieb läuft auch bei einem Aufnahmestopp weiter; dieser betrifft nur die Modalitäten des Betriebes und ist daher nicht als Teiluntersagung zu werten (ebenso VGH Mannheim, GewArch 2004, 423 = NVwZ-RR 2004, 756 m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 12. Juli 2002, PflR 2002, 265).
  • VG Berlin, 05.09.2002 - 14 A 66.02

    Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten;

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2007 - 14 A 102.06
    Maßgebend sind insoweit nicht nur die Dringlichkeit des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung sowie Natur und Schwere der mit dem Eingriff für den Antragsteller verbundenen Belastung, sondern auch die Möglichkeit, die jeweiligen Folgen der Maßnahme rückgängig zu machen (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. September 2002, VG 14 A 66.02).
  • VG Lüneburg, 12.12.2017 - 4 A 639/16

    Aufnahmestopp; Dienstplangestaltung; Fachkraftquote; Mangel; Pflegeheim

    Diese Regelung findet vorliegend in Abgrenzung zur (Teil-) Untersagung des Betriebs nach § 13 NuWG Anwendung, denn nach § 2 Abs. 2 NuWG ist der Heimbetrieb als solcher nicht von der Zahl der Bewohner/innen abhängig, sodass der streitgegenständliche Aufnahmestopp nicht etwa als (Teil-) Betriebsuntersagung zu werten ist (ebenso zu ähnlichen Regelungen wie § 11 NuWG: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.8.2013 - 12 B 720/13 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.5.2006 - 6 S 2074/05 -, Beschluss vom 8.6.2004 - 6 S 22/04 - sowie Beschluss vom 16.3.2001 - 8 S 301/01 - VG Stuttgart, Beschluss vom 6.2.2017 - 1 L 519/16 - VG Würzburg, Beschluss vom 17.2.2016 - W 3 S 16.95 - VG Berlin, Beschluss vom 7.2.2007 - 14 A 102.06 - VG Stuttgart, Urteil vom 12.7.2002 - 10 K 74/01 - zitiert jeweils nach juris.

    Die Beratung muss erfolglos geblieben sein, beispielsweise durch Verweigerung der Mängelbeseitigung oder durch Nichtbeseitigung der Mängel innerhalb einer dem Heimbetreiber gesetzten Frist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7.2.2007 - 14 A 102.06 -, juris Rn. 12; Dahlem/Giese/Igl, Heimrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Band 3, Stand: Oktober 2017, Abschnitt F IX, § 11 Niedersachsen Rn. 6).

  • VG Berlin, 18.06.2007 - 14 A 66.06

    Großhandelsbetrieb muss Liste von Abnehmern gentechnisch veränderten

    Maßgebend sind insoweit nicht nur die Dringlichkeit des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung sowie Natur und Schwere der mit dem Eingriff für den Antragsteller verbundenen Belastungen, sondern auch die Möglichkeit, die jeweiligen Folgen der Maßnahme rückgängig zu machen (Beschluss der Kammer vom 7. Februar 2007, VG 14 A 102.06).
  • VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07

    Heimaufsichtliche Anordnung gegenüber Dienstpersonal zur Festlegung des

    dazu allgemein VG Berlin, Beschluss vom 07.02.2007 -14 A 102.06-, juris-Rdnr. 12, m.w.N.
  • VG Berlin, 01.11.2007 - 14 A 115.07

    Rechtmäßigkeit stichprobenartiger Untersuchung von der Öffentlichkeit

    Maßgebend sind insoweit nicht nur die Dringlichkeit des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung sowie Natur und Schwere der mit dem Eingriff für den Antragsteller verbundenen Belastungen, sondern auch die Möglichkeit, die jeweiligen Folgen der Maßnahme rückgängig zu machen (Beschluss vom 18. Juni 2007; Beschluss vom 7. Februar 2007, VG 14 A 102.06).
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