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   VG Berlin, 07.02.2018 - 28 K 438.15   

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VG Berlin, 07.02.2018 - 28 K 438.15 (https://dejure.org/2018,2850)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.02.2018 - 28 K 438.15 (https://dejure.org/2018,2850)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 28 K 438.15 (https://dejure.org/2018,2850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Anerkennung vordienstlicher Tätigkeiten bei der Bemessung des Grundgehalts eines Beamten; Tätigkeit als Soldat auf Zeit als anerkennungsfähige Vordienstzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - 4 B 35.14

    Besoldung; Brandmeister; Erfahrungszeiten; Tätigkeit als Soldat auf Zeit;

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2018 - 28 K 438.15
    Dabei setzt die Förderlichkeit nicht voraus, dass die frühere Tätigkeit mit der späteren gleichwertig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2015 - OVG 4 B 35.14 -, juris Rn. 30).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass eine (zu) großzügige Anerkennung von Vortätigkeiten, die verhindern würde, dass Quereinsteiger im öffentlichen Dienst ein gegebenenfalls im Vergleich zur vormaligen lebensaltersabhängigen Besoldung deutlich verringertes Lebenseinkommen zu gewärtigen haben, den unionsrechtlich gebotenen Systemwechsel von einer an das Lebensalter anknüpfenden hin zu einer an Erfahrungszeiten orientierten Besoldung unterlaufen und im Ergebnis wieder zum unionsrechtswidrigen Lebensaltersprinzip zurückkehren würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2015, a.a.O., juris Rn. 34).

  • VG Berlin, 20.03.2013 - 7 K 302.12

    Tätigkeit als Flugbegleiter ist besoldungsrechtliche Erfahrungszeit

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2018 - 28 K 438.15
    Auch das vom Kläger zur Begründung seiner Auffassung herangezogene Urteil der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. März 2013 - VG 7 K 302.12 - führt insoweit nicht weiter.
  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2018 - 28 K 438.15
    31 aa) Eine Tätigkeit ist "förderlich" i.S.v. § 28 Abs. 1 S 2 BBesG Bln, wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002 - BVerwG 2 C 4.01 -, juris, Rn. 13).
  • VG Berlin, 14.07.2016 - 26 K 179.14

    Berücksichtigung eines Studiums und einer nebenberuflichen Tätigkeit bei der

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2018 - 28 K 438.15
    Nach dieser Vorschrift können in besonderen Einzelfällen, insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs, Zeiten zum Erwerb zusätzlicher Qualifikationen, die nicht im Rahmen der hauptberuflichen Zeiten erworben wurden, als Erfahrungszeiten im Sinne von § 27 Abs. 2 anerkannt werden (vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 14. Juli 2016 - 26 K 179.14 -, Rn. 19, juris).
  • VG Berlin, 30.08.2021 - 26 K 528.19
    Zudem wird auch § 28 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BBesG Bln nicht so verstanden, dass hauptberufliche Tätigkeiten im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn nur nach dieser Nummer anerkannt werden können und nicht etwa auch nach § 28 Absatz 1 Satz 2 BBesG, wenn sie nicht gleichwertig sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 4 B 13.15 -, juris Rn.43 f.; VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 07. Februar 2018 - 28 K 438.15 -, juris Rn. 20 f.).

    Förderlichkeit kann demnach schon dann vorliegen, wenn die bisherige hauptberufliche Tätigkeit geeignet war, Fähigkeiten zu vermitteln, die dem Bewerber bei der Erfüllung seiner späteren Dienstaufgaben nützen können, sofern diese Fähigkeiten für den jetzigen Beruf von maßgebender Bedeutung sind (vgl. VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 07. Februar 2018 - 28 K 438.15 -, juris Rn.31 f.).

    Einzelne Lehr- beziehungsweise Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit - welche grundsätzlich als förderlich anerkannt wird - sind der hauptberuflichen Tätigkeit zuzurechnen (a.A. VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 07. Februar 2018 - 28 K 438.15 -, juris), vor allem wenn der Dienstherr die Teilnahme unter Fortzahlung der Dienstbezüge unterstützt oder gar anweist.

  • VG Würzburg, 21.11.2023 - W 1 K 23.596

    Besoldungsrecht, Anerkennung von Vortätigkeiten als Erfahrungszeiten bei der

    Die Laufbahn der Unteroffiziere, auch wenn, wie vorliegend, ein Dienstgrad als Unteroffizier mit Portepee (d.h. Feldwebeldienstgrade) erreicht wird, entspricht jedoch am ehesten dem mittleren Dienst im Bereich der Beamten (vgl. VG Kassel, U.v. 02.08.2023 - 1 K 1512/21.KS - juris; VG Halle, U.v. 23.09.2015 - 5 A 144/14 - juris; VG Berlin, GB v. 07.02.2018 - 28 K 438.15 - juris Rn. 20).
  • VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18

    Anerkennung von Vordienstzeiten als Zeitsoldat bei einem Studienrat

    Dies ist hier nicht der Fall, denn der Kläger wurde in Hessen in der Laufbahn des höheren Schuldienstes eingestellt, wohingegen er sich in der Bundeswehrzeit in einer dem gehobenen Dienst vergleichbaren Laufbahn (Offizierslaufbahn) befand (zu dem Vergleich zwischen Laufbahnen der Soldaten und der Beamten vgl. VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 07. Februar 2018 - 28 K 438.15 - VG Halle (Saale), Urteil vom 23. September 2015 - 5 A 144/14 -, jeweils zit. nach juris).
  • VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 K 1484/16

    Vorverlegung des Zeitpunktes für den Beginn des Aufsteigens in den für die

    Nicht darunter fallen hingegen u.a. Ausbildungszeiten (VG Berlin, Urteil vom 7. Februar 2018 - 28 K 438.15 -, juris Rn. 24; Kuhlmey , in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 75. Update 9/2018, § 28, Rn. 16).
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