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   VG Berlin, 07.05.2018 - 10 K 354.16   

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https://dejure.org/2018,15738
VG Berlin, 07.05.2018 - 10 K 354.16 (https://dejure.org/2018,15738)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.05.2018 - 10 K 354.16 (https://dejure.org/2018,15738)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - 10 K 354.16 (https://dejure.org/2018,15738)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2012 - 2 S 26.12

    Beschwerde; Duldungsanordnung; Bootssteg; wasserrechtliche Genehmigung; Duldung

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2018 - 10 K 354.16
    Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in den Fortbestand einer ungenehmigten Anlage ist vielmehr nur anzuerkennen, wenn die Behörde über das langjährige Nichteinschreiten hinaus ein Verhalten gezeigt hat, wonach der Betroffene darauf vertrauen durfte, dass eine Beseitigungsanordnung nicht mehr ergehen werde (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.07.2012 - OVG 2 S 26.12 - Rz. 11; zitiert nach juris).

    Eine nicht gestattete, aber gestattungsbedürftige Einwirkung auf das Wasser ist schlechthin illegal; eine materiell legale Gewässerbenutzung ist ohne formelle Legalität ausgeschlossen (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 09.05.2014 - VG 10 K 69.12 - Rz. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.07.2012 - OVG 2 S 26.12 - Rz. 12; jeweils zitiert nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 3 S 538/05

    Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren für einen Bootssteg

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2018 - 10 K 354.16
    Auch für den Fall der Annahme, die wasserrechtliche Genehmigung stelle eine objektbezogene Regelung dar (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05 - Rz. 18; zitiert nach juris), so setzt Vertrauen in seiner Entstehung doch Kenntnis voraus und stellt eine Eigenschaft dar, die einem unbelebten Gegenstand nicht zukommen kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - 9 N 5.13

    Steganlage; Wasserbehörde; Beseitigungsverfügung; Genehmigungsbedürftigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2018 - 10 K 354.16
    Das bloße weitere Hinnehmen einer ungenehmigten Steganlage hat nicht den Erklärungswert einer - noch dazu unbefristeten - wasserbehördlichen Genehmigung (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2013 - OVG 9 N 5.13, OVG 9 N 6.13 - Rz. 9; zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 09.05.2014 - 10 K 69.12

    Beibehaltung eines Bootsstegs im Naturschutzgebiet

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2018 - 10 K 354.16
    Eine nicht gestattete, aber gestattungsbedürftige Einwirkung auf das Wasser ist schlechthin illegal; eine materiell legale Gewässerbenutzung ist ohne formelle Legalität ausgeschlossen (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 09.05.2014 - VG 10 K 69.12 - Rz. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.07.2012 - OVG 2 S 26.12 - Rz. 12; jeweils zitiert nach juris).
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