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   VG Berlin, 07.07.2017 - 18 K 243.17   

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https://dejure.org/2017,26530
VG Berlin, 07.07.2017 - 18 K 243.17 (https://dejure.org/2017,26530)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.07.2017 - 18 K 243.17 (https://dejure.org/2017,26530)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 18 K 243.17 (https://dejure.org/2017,26530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Kita-Gutschein: Keine Befristung wegen Umzugs nach Brandenburg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kita-Gutschein - Keine Befristung wegen Umzugs nach Brandenburg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VG Berlin zum Kita-Gutschein nach Wegzug - Keine Befristung wegen Umzugs von Berlin nach Brandenburg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 07.08.2013 - 18 L 393.13

    Kein Aufnahmeanspruch für Brandenburger Kinder für Tageseinrichtungen in Berlin

    Auszug aus VG Berlin, 07.07.2017 - 18 K 243.17
    Nur im Rahmen dieses Anspruchs gegen den zuständigen örtlichen Träger im Land Brandenburg haben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII die Leistungsberechtigten das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern (ständige Rechtspr. der Kammer, Urteil vom 23. November 2012 - VG 18 K 234.11 und Beschluss vom 7. August 2013 - VG 18 L 393.13 - juris).

    Auch einen solchen Anspruch kann die Klägerin nicht mit Erfolg gegen den Beklagten geltend machen, da der Beklagte aus den oben genannten Gründen nicht der für sie zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist (Urteil vom 23. November 2012 - VG 18 K 234.11 und Beschluss vom 7. August 2013 - VG 18 L 393.13 - juris).

    An früheren, möglicherweise in eine andere Richtung deutenden Entscheidungen der Kammer in Eilverfahren (Einzelrichter, Beschluss vom 7. August 2013 - VG 18 L 393.13 - juris und Beschluss vom 26. August 2015 - VG 18 L 345.15) wird insoweit nicht festgehalten.

  • VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 6 S 10.16

    Eilantrag und Klage eines kosovarischen abgelehnten Asylbewerbers gegen seine

    Auszug aus VG Berlin, 07.07.2017 - 18 K 243.17
    Der Staatsvertrag stellt vielmehr einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu Gunsten Dritter dar (so schon Beschluss der Kammer vom 5. August 2011 - 18 L 230.11 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 6 S 10.16).

    Weitere Voraussetzungen (nach Art. 5 Abs. 1) waren - wie ausgeführt - nicht zu prüfen und sind im übrigen - soweit ersichtlich - vom Beklagten im maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 6 S 10.16) auch nicht konkret geprüft worden.

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus VG Berlin, 07.07.2017 - 18 K 243.17
    Im Hinblick auf die Systematik des SGB VIII, Rechtsansprüche entweder dem Kind bzw. Jugendlichen (wie etwa bei Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII) oder den personensorgeberechtigten Eltern (wie etwa bei der Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII) zuzuweisen, kann der Anspruch auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes, der nach dem unmissverständlichen Wortlaut von § 24 Abs. 1 SGB VIII ausdrücklich und allein dem Kind zusteht, nicht von den Eltern geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35/12 -, BVerwGE 148, 13-28 - juris, Rn. 47).
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