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   VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18   

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VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18 (https://dejure.org/2018,45104)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.12.2018 - 1 L 304.18 (https://dejure.org/2018,45104)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 1 L 304.18 (https://dejure.org/2018,45104)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
    Es wurzelt - wie die allgemeine Rechtsschutzgarantie - im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes, insbesondere in dem durch ein Strafverfahren bedrohten Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)) und in der Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), die es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt eines staatlichen Verfahrens zu machen (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07, juris Rn. 69, und vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, juris Rn. 64).

    Ob die streitbefangene Sperrerklärung rechtswidrig und den Antragsteller hierdurch in seinem Recht auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren verletzt, ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls unter sorgfältiger Abwägung der im Spannungsfeld stehenden Rechtsgüter und entsprechender Würdigung des gesamten Sachverhalts - insbesondere der Schwere der Straftat, des Ausmaßes der dem Angeklagten drohenden Nachteile, des Stellenwerts des Beweismittels und des Gewichts der einer Aktenvorlage entgegenstehenden Umstände, insbesondere des Schutzes der Vertrauensperson vor Gefahren für Leib und Leben, der Geheimhaltung der polizeilichen Arbeitsweise sowie des Umstandes, dass im Fall der Offenlegung ihrer Identität von dieser Vertrauensperson zukünftig keine entsprechenden Hinweise mehr erfolgen werden und die Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen erschwert wird - zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - juris Rn. 73 ff.).

    Hierbei kommt es darauf an, ob Gründe geltend gemacht und im Rahmen des Möglichen belegt sind, die die Feststellung zulassen, dass die Verweigerung der Aktenvorlage aus einem in § 96 Satz 1 StPO aufgeführten Hinderungsgrund unumgänglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, juris Rn. 73 ff.).

  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem

    Auszug aus VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
    In Ermangelung einer Außenwirkung stellt sie keinen Verwaltungsakt dar, mag sie auch faktisch die Belange des Antragstellers reflexartig berühren (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 8 B 1005/13, juris Rn. 18 f.).

    Derartige hochgradig individualisierenden Wiedererkennungsmerkmale können auch bei technischer Verfremdung der Stimme in der Regel nicht wirksam weggefiltert werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 10 S 38.17, juris, Rn. 14; a. A. ohne nachvollziehbare Begründung VGH Kassel, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 8 B 1005/13, juris Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14

    Anspruch auf Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson unter selbst

    Auszug aus VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
    Dem Schutz der Angeklagten wird hierbei dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass der Beweiswert der Angaben eines nicht konfrontierten Zeugen äußerst sorgfältig und zurückhaltend gewürdigt werden muss (OVG Münster, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14, juris, Rn. 20, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17

    Erteilung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson in der

    Auszug aus VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
    Derartige hochgradig individualisierenden Wiedererkennungsmerkmale können auch bei technischer Verfremdung der Stimme in der Regel nicht wirksam weggefiltert werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2017 - OVG 10 S 38.17, juris, Rn. 14; a. A. ohne nachvollziehbare Begründung VGH Kassel, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 8 B 1005/13, juris Rn. 29).
  • BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04

    Telekommunikationsüberwachung; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
    Die Vertrauensperson als Privatperson ist demgegenüber regelmäßig in einer anderen Situation, in der ihr Verhalten während der Vernehmung auch für sie selbst unter Umständen nicht in jeder Hinsicht voraussehbar ist (in diese Richtung auch BGH, Beschluss vom 17. August 2004 - 1 StR 315/04, NStZ 2005, 43).
  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84

    Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG

    Auszug aus VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
    Sie handelte nicht als Justizbehörde im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), da sie bei funktionaler Betrachtung keine Aufgaben im Rahmen der Strafrechtspflege vornahm (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - BVerwG 1 C 10.84, NJW 1984, 2233 (2234)).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
    In dieser Hinsicht ist für die Darlegung von Weigerungsgründen erforderlich und ausreichend, dass die oberste Dienstbehörde ihre Wertung der Tatsachen als geheimhaltungspflichtig so einleuchtend darlegt, dass das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 91.81, juris Rn. 36).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer

    Auszug aus VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
    Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06, juris, Rn. 2 f.).
  • BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03

    Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der

    Auszug aus VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
    Sie untersteht dem aus § 244 Abs. 2 StPO abzuleitenden und den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2004 - 2 BvR 2122/03 - juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
    Überprüft werden kann nur, ob die Sperrerklärung formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist, ob die oberste Dienstbehörde ihrer Entscheidung einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt und alle nach diesem Maßstab erkennbar erheblichen Umstände bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat, und ob die Sperrerklärung auch im Übrigen angesichts der bekannten Umstände des Einzelfalls nach ihrem Inhalt und ihrem Erklärungswert den Anforderungen des § 96 Satz 1 StPO genügt (BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7/85, juris Rn. 58; VG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - VG 33 L 393.13, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

  • BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98

    Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung

  • VG Berlin, 11.10.2013 - 33 L 393.13

    Sperrerklärung für eine nicht als verdeckter Ermittler eingesetzte private

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 7.07

    Die gerichtliche Überprüfung einer Sperrerklärung

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

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