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   VG Berlin, 08.03.2017 - 4 K 330.15   

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VG Berlin, 08.03.2017 - 4 K 330.15 (https://dejure.org/2017,12000)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.03.2017 - 4 K 330.15 (https://dejure.org/2017,12000)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. März 2017 - 4 K 330.15 (https://dejure.org/2017,12000)
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  • BVerwG, 10.08.2000 - 1 B 35.00

    Innungsbezirk; Deckungsgleichheit mit kreisfreier Stadt oder Landkreis, Ausnahmen

    Auszug aus VG Berlin, 08.03.2017 - 4 K 330.15
    Die Zulassung der Ausnahme ist tatbestandlich davon abhängig, dass die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind, und steht im Übrigen im Ermessen der Behörde (vgl. (BVerwG, Beschluss vom 10. August 2000 - 1 B 35.00 -, juris Rn. 7).

    Auch wenn nach § 52 Abs. 2 und 3 HwO der Gesichtspunkt der Deckungsgleichheit nicht der einzige ist, der bei der Gebietsabgrenzung zu berücksichtigen ist, müssen in etwaigen Konfliktfällen in erster Linie die dem Gesichtspunkt der Deckungsgleichheit in § 52 Abs. 2 HwO vorangestellten Erfordernisse der Leistungsfähigkeit und Integrationskraft gewahrt sein (BVerwG, ebenda, Rn. 13, m.w.N.; ferner BVerwG, Beschluss vom 10. August 2000 - 1 B 35.00 -, juris, Rn. 7).

    Der Beigeladene zu 2. hat seine Entscheidung ausführlich und unter Heranziehung sachgerechter Erwägungen unter Beachtung der Organisationsprinzipien des § 52 Abs. 2 HwO (vgl. zu diesem Erfordernis (BVerwG, Beschluss vom 10. August 2000 - 1 B 35.00 -, juris Rn. 7) begründet.

  • VG Hannover, 16.03.2011 - 11 A 6258/08

    Erweiterung eines Innungsbezirks

    Auszug aus VG Berlin, 08.03.2017 - 4 K 330.15
    Diese sind vielmehr aus dem von der Handwerksordnung vorgesehenen Organisationssystem, den für die Abgrenzung des Innungsbezirkes aufgestellten Grundsätzen und deren Entwicklung sowie dem Zweck der Regelungen zu ermitteln (VG Hannover, Urteil vom 16. März 2011 - 11 A 6258/08 - juris, Rn. 53).

    Ein Abweichen von dieser Regel ist nur in atypischen Fällen gestattet, in denen konkrete, nicht von der Behörde zu vertretende, überwiegende Gründen unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks für ein Abgehen von der Norm sprechen (VG Hannover, Urteil vom 16. März 2011 - 11 A 6258/08 - juris, Rn. 57).

    Da die Integrationskraft mit zunehmender Größe einer Innung eher abnimmt, kann die Prüfung des atypischen Falles regelmäßig vor allem unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit erfolgen (VG Hannover, Urteil vom 16. März 2011 - 11 A 6258/08 -, juris Rn. 64 f.).

  • BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89

    Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus VG Berlin, 08.03.2017 - 4 K 330.15
    27 Diese Maßstäbe gelten nicht nur für den Gründungszeitpunkt der Innung, sondern darüber hinaus für die gesamte Dauer ihres Bestehens (BVerwG, Urteil vom 17. März 1992 - 1 C 31.89 - juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 25.04.1972 - I C 3.70
    Auszug aus VG Berlin, 08.03.2017 - 4 K 330.15
    Maßgeblich ist allein, ob die Innungen in ihrer jetzigen Verfasstheit jeweils für sich genommen nicht mehr in der Lage wären, die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1972 - I C 3.70 - juris, Rn. 25 a. E.; Zimmermann, a.a.O., 276).
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