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VG Berlin, 08.03.2018 - 25 K 329.17 A |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 05.03.2019 - 25 K 176.17 Die Sicherheitslage ist in der Provinz Basra nach der Erkenntnislage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. § 77 Abs. 1 AsylG) hinreichend stabil (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 8. März 2018 - VG 25 K 329.17 A -, juris Rn. 36 ff.).
Die humanitäre Lage in der Provinz Basra (vgl. zu diesem Urteil der Kammer vom 8. März 2018 - VG 25 K 329.17 A -, juris Rn. 41 f.) ist nicht derart schlecht, dass von einer Abschiebung zwingend abzusehen wäre.
- VG Hannover, 07.06.2018 - 6 A 7652/16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Irak)
Sie müssen sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale entsteht (VG Berlin, Urteil vom 08. März 2018 - 25 K 329.17 A -, juris Rn. 27).
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