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   VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16 V   

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https://dejure.org/2016,21851
VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16 V (https://dejure.org/2016,21851)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.07.2016 - 4 K 23.16 V (https://dejure.org/2016,21851)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 4 K 23.16 V (https://dejure.org/2016,21851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 3 AufenthG, § 27 Abs 1 AufenthG, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG, § 30 Abs 1 S 3 Nr 2 AufenthG, § 30 Abs 1 S 3 Nr 6 AufenthG
    Aufenthaltsrecht: Beschränkung des Ehegattennachzugs für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; erforderlicher Sprachnachweis vor Einreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 09.07.2015 - C-153/14

    Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Drittstaatsangehörige vor einer

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16
    Sprachkenntnisse sind außerdem zweifellos geeignet, die Integration zu fördern (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - C-153/14 -, juris, Rn. 53).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil vom 9. Juli 2015, a.a.O., Rn. 71) hat inzwischen bestätigt, dass ein Mitgliedstaat von Drittstaatsangehörigen vor der Einreise zur Familienzusammenführung sogar eine Integrationsprüfung verlangen kann, bei der Grundkenntnisse sowohl der Sprache als auch der Gesellschaft des betreffenden Mitgliedstaats beurteilt werden.

    Dadurch wird sichergestellt, dass die Familienzusammenführung nicht unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 2015, a.a.O., Rn. 56).

  • EuGH, 12.04.2016 - C-561/14

    Genc - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16
    Die mit dem Spracherfordernis verfolgten Ziele stellen überdies zwingende Gründe des Allgemeininteresses dar, es ist geeignet, die Verwirklichung des verfolgten legitimen Ziels zu gewährleisten, und es geht nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinaus (vgl. EuGH, Urteil vom 12. April 2016 - C-561/14 [Genc] -, juris, Rn. 51).

    Hierbei handelt es sich um zwingende Gründe des Allgemeininteresses (zu der Integrationsförderung ausdrücklich EuGH, Urteil vom 12. April 2016, a.a.O., Rn. 55).

    Schließlich hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union bei der Prüfung der Rechtfertigung einer neuen Nachzugsvoraussetzung für minderjährige Kinder allein auf deren Situation abgestellt (Urteil vom 12. April 2016, a.a.O., Rn. 61).

  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16
    Der den Nachzug vermittelnde Ehemann der Klägerin (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - C-138/13 [Dogan] -, juris, Rn. 34 ff.) ist als - zwar derzeit nicht beschäftigter - Arbeitnehmer assoziationsberechtigt.

    Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union den früheren Rechtszustand für unvereinbar mit der Stillhalteklausel gehalten hatte, lag dies vor allem an der fehlenden Einzelfallprüfung (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014, a.a.O., Rn. 38).

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16
    Die Visumspflicht als solche stellt nach Überzeugung des Gerichts keine nach Art. 13 des Assoziationsratsbeschlusses 1/80 unzulässige neue Beschränkung dar (so auch BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 8.09 -, juris, Rn. 21).

    Die mit einer Erstalphabetisierung im Erwachsenenalter allgemein verbundenen Schwierigkeiten reichen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 8/09 -, juris Rn. 16, und vom 4. September 2012 - BVerwG 10 C 12/12 -, juris Rn. 17) für eine Ausnahme vom Spracherfordernis nicht aus.

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16
    Mit der neu eingeführten Regelung wollte der Gesetzgeber die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. September 2012 - BVerwG 10 C 12.12 -) zum Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen umsetzen (vgl. BT-Drs 18/5420, S. 26).

    Vor diesem Hintergrund ist sichergestellt, dass von den Antragstellern für Visa weder etwas Unmögliches verlangt wird, noch das Spracherfordernis ein dauerhaftes Zuzugshindernis darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2012, a.a.O., Rn. 28).

  • BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10

    Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16
    Der Nachweis von Sprachkenntnissen soll nach dem gesetzgeberischen Willen die Integration im Bundesgebiet erleichtern und Opfer von Zwangsverheiratungen schützen (BT-Drs. 15/5065, S. 173; vgl. BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15

    Ehegattennachzug zu türkischem Arbeitnehmer ohne Einholung eines nationalen

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16
    Der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Beschluss vom 16. September 2015 -11 S 1711/15 -, juris, Rn. 4) folgt das Gericht nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 7 B 22.14

    Keine Sprachanforderungen bei Familiennachzug von Ehegatten türkischer

    Auszug aus VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16
    Die Einführung des Erfordernisses eines Nachweises von Sprachkenntnissen stellt auch eine neue Beschränkung dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Januar 2015 - OVG 7 B 22.14 -, juris, Rn. 25).
  • VG Berlin, 11.07.2016 - 8 K 97.16

    Asylrecht: Anspruch auf ein Visum zur Familienzusammenführung; Erforderlichkeit

    Das Erfordernis gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, vor der Einreise einfache deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, erfüllt seit der Einfügung der gesetzlichen Härtefallregelung des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I, S. 1386) die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an die Zulässigkeit einer nachträglichen Beschränkung (so auch VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2016 - VG 4 K 23.16 V - juris Rn. 24; Urteil vom 25. Mai 2016 - VG 33 K 292.15 V - EA, S. 5; Urteil vom 15. April 2016 - VG 29 K 165.15 V - EA, S. 7; Urteil vom 13. April 2016 - VG 29 K 211.15 V - EA, S. 5 ff.; Urteil vom 2. Februar 2016 - VG 2 K 417.15 V - EA, S. 5; Urteil vom 23. November 2015 - VG 15 K 246.15 V - EA, S. 9 f.; Urteil vom 11. November 2015 - VG 10 K 302.14 V - EA, S. 5).

    Es werden schon keine überhöhten Anforderungen an die nachzuweisenden Sprachkenntnisse gestellt und bei Unzumutbarkeit von (weiteren) Bemühungen zum Spracherwerb ist der Sprachnachweis nicht Voraussetzung für die Visumserteilung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2016, a.a.O., Rn. 25 ff.).

    Der Nachweis einfacher Sprachkenntnisse kann in verschiedenster Form geführt werden, auch wenn die Vorlage eines Sprachzertifikats den einfachsten Nachweisweg darstellen mag (VG Berlin, Urteil vom 8. Juli 2016, a.a.O., Rn. 31).

  • OVG Saarland, 13.06.2017 - 2 B 344/17

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer

    Die Überprüfung der von der Antragstellerin zu 1) aufgeworfenen Frage nach der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Deutschen Botschaft in Sarajewo, die von ihr vorgelegten Sprachzertifikate(Vgl. die von der Antragstellerin zu 1) in Bezug genommenen Entscheidungen des VG Berlin: Urteile vom 8.7.2016 - 4 K 23.16.V - und vom 11.7.2016 - 8 K 97.16 V - juris) nicht anzuerkennen, ist indessen nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens.
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