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   VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20   

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VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20 (https://dejure.org/2021,5337)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.02.2021 - 4 L 546.20 (https://dejure.org/2021,5337)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 4 L 546.20 (https://dejure.org/2021,5337)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20
    Ausnahmefälle sind gegenüber dem normierten Regeltatbestand durch atypische Umstände gekennzeichnet, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigen (BVerwG, Urteil vom 11. August 2000 - BVerwG 1 C 5.00 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20
    Denn der Inhalt eines Verwaltungsakts ist nach den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB danach zu ermitteln, wie der Adressat den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung der ihm bekannten oder erkennbaren Umstände bei objektiver Auslegung verstehen musste (BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - BVerwG 10 C 1.16 -, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - 4 E 779/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie der Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20
    Es kann auch im Übrigen für die Statthaftigkeit des Antrags auf sich beruhen, ob es sich bei der behördlichen Mitteilung über das Ergebnis der Zuverlässigkeit um eine bloße Mitteilung eines behördeninternen Überprüfungsergebnisses in Gestalt eines Realakts oder um einen feststellenden Verwaltungsakt mit Regelungswirkung handelt (vgl. zum Streitstand VG Regensburg, Beschluss vom 10. Januar 2019 - RN 5 S 18.1733 -, juris Rn. 41 m.w.N.; vgl. zum Fehlen einer Ermächtigungsgrundlage für die Feststellung der Unzuverlässigkeit: OVG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 4 E 779/18 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20
    Ob ein solcher gegeben ist, unterliegt voller gerichtlicher Überprüfung (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, juris Rn. 14).
  • VG Regensburg, 10.01.2019 - RN 5 S 18.1733

    Zuverlässigkeit als Wachperson

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20
    Es kann auch im Übrigen für die Statthaftigkeit des Antrags auf sich beruhen, ob es sich bei der behördlichen Mitteilung über das Ergebnis der Zuverlässigkeit um eine bloße Mitteilung eines behördeninternen Überprüfungsergebnisses in Gestalt eines Realakts oder um einen feststellenden Verwaltungsakt mit Regelungswirkung handelt (vgl. zum Streitstand VG Regensburg, Beschluss vom 10. Januar 2019 - RN 5 S 18.1733 -, juris Rn. 41 m.w.N.; vgl. zum Fehlen einer Ermächtigungsgrundlage für die Feststellung der Unzuverlässigkeit: OVG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 4 E 779/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20
    Liegt - wie hier - ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, so versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 7 LA 110.04 -, juris Rn. 4), so dass es insoweit keiner weiteren Begründung bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2016 - 4 B 515/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Feststellung der

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20
    Denn ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei der besagten Mitteilung des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf vom 13. Oktober 2020 um einen Verwaltungsakt handelt - anderenfalls wäre Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO bereits nicht statthaft -, hat die Behörde jedenfalls nicht deren sofortige Vollziehung angeordnet (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15. September 2016 - 4 B 515/16, 4 E 376/16 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 04.07.2012 - 9 VR 6.12

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft;

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 4 L 546.20
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Gericht in Fällen sogenannter faktischer Vollziehung analog § 80 Abs. 5 VwGO (ggf. i.V.m. § 80a Abs. 3 VwGO) vorläufigen Rechtsschutz durch die Feststellung gewähren kann, dass der eingelegte Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2012 - BVerwG 9 VR 6.12 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2016 - 7 L 278/16

    Präventives Beschäftigungsverbot; Zuverlässigkeits-Attest; Regelungsanordnung;

  • VG München, 16.04.2021 - M 16 E 20.6929

    Einstweilige Anordnung, Bewachungsgewerbe, Unzuverlässigkeit einer Wachperson,

    Zwar kann die verbindliche Festschreibung eines behördlichen Subsumtionsvorgangs - hier durch die Wohnsitzbehörde - ein feststellender Verwaltungsakt sein (vgl. VG Berlin, B.v. 9.2.2021 - 4 L 546/20 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG München, 16.04.2021 - M 16 E 21.444

    Einstweilige Anordnung, Bewachungsgewerbe, Unzuverlässigkeit einer Wachperson,

    Zwar kann die verbindliche Festschreibung eines behördlichen Subsumtionsvorgangs ein feststellender Verwaltungsakt sein (vgl. VG Berlin, B.v. 9.2.2021 - 4 L 546/20 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Denn das Merkmal der Unzuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt und der Behörde weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum eröffnet (vgl. VG Berlin, B.v. 9.2.2021 - 4 L 546/20 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 3 C 37.01 - juris Rn. 28; ebs. BayVGH, B.v. 22.1.2007 - 22 ZB 06.3420 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770

    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der

    Nach den überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch aus den Gesetzgebungsmaterialien, dass von der Bezugnahme auf gemeingefährliche Straftaten in § 34a Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 Buchst. d GewO sämtliche Fahrlässigkeitstatbestände des 28. Abschnitts des Besonderen Teils des StGB ausgenommen wären (s. auch VG Berlin, B.v. 9.2.2021 - 4 L 546.20 - juris Rn. 22, das eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Abs. 1, Abs. 2 StGB als gemeingefährliches Delikt ebenfalls unter § 34a Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 Buchst. d GewO fasst).
  • VG München, 28.01.2022 - M 16 E 22.2045

    Zuverlässigkeit einer Wachperson

    Denn das Merkmal der Unzuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt und der Behörde weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum eröffnet (vgl. VG Berlin, B.v. 9.2.2021 - 4 L 546/20 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 3 C 37.01 - juris Rn. 28; ebs. BayVGH, B.v. 22.1.2007 - 22 ZB 06.3420 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
  • VG Potsdam, 21.12.2023 - 3 L 857/23
    Ob es auch der Aufhebung der Mitteilung des Antragsgegners vom 20. September 2023 über die Unzuverlässigkeit des Antragstellers bedarf, ist davon abhängig, ob diese als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. zum Streitstand VG Regensburg, Beschluss vom 10. Januar 2019 - RN 5 S 18.1733 -, juris Rn. 41 m.w.N; offengelassen: VG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 4 L 546/20 -, juris Rn. 17; verneinend: Beschluss der Kammer vom 26. März 2020 - VG 3 L 204/20 -, S. 3 EA m.w.N.); dies kann hier aber offenbleiben (vgl. zur statthaften Antragsart auch VG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 4 L 546/20 -, Rn. 16 f.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. April 2016 - 7 L 278/16 -, juris Rn. 5 ff.).
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