Rechtsprechung
VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 153.16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 14 GG, § 162 Abs 2 VwGO, § 2 Abs 1 Nr 1 WoZwEntfrG BE, § 2 Abs 1 Nr 4 WoZwEntfrG BE, § 2 Abs 2 Nr 5 WoZwEntfrG BE
Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Ferienwohnungszwecke bei Zweitwohnungen
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Zweckentfremdung: Vermietung von Berliner Zweitwohung an Touristen erlaubt
- sueddeutsche.de (Pressemeldung, 09.08.2016)
Zweiter Wohnsitz Berlin - Eigentümer dürfen an Touristen vermieten
- haufe.de (Kurzinformation)
Berliner Zweitwohnung darf als Ferienwohnung vermietet werden
- haufe.de (Kurzinformation)
Berliner Zweitwohnung darf als Ferienwohnung vermietet werden
Besprechungen u.ä. (2)
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17
Internetportal, das Unterkünfte von "schwulen oder schwulenfreundlichen" …
Selbst wenn die Darstellung des Antragstellers zutreffen sollte - was ohne Anhörung der betroffenen Ferienwohnungsvermieter gerade nicht überprüft werden kann -, dass diese Wohnungen nur während der Abwesenheit der Wohnungsinhaber zeitweise vermietet werden, bedürften die Verfügungsberechtigten bzw. Mieter bei unterstellter wiederholter Vermietung der jeweiligen Wohnung einer Genehmigung (vgl. Urteile der Kammer vom 9. August 2016 (VG 6 K 151.16, VG 6 K 153.16, VG 6 K 91.16, VG 6 K 112.16, jeweils juris).