Rechtsprechung
   VG Berlin, 09.09.2022 - 1 K 83.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27890
VG Berlin, 09.09.2022 - 1 K 83.22 (https://dejure.org/2022,27890)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2022 - 1 K 83.22 (https://dejure.org/2022,27890)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2022 - 1 K 83.22 (https://dejure.org/2022,27890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,27890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2022 - 1 K 83.22
    "Beruf" i.S.d. Art. 12 GG ist jedoch nur eine Tätigkeit, die der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient bzw. hierzu beiträgt (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris Rn. 246 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.12.2013 - 3 M 81.13

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach abgeschlossenem Asylverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2022 - 1 K 83.22
    Eine für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussicht ist zwar bereits dann zu bejahen, wenn der Ausgang des beabsichtigten verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Dezember 2013 - OVG 3 M 81.13 -, juris Rn. 2 und vom 17. August 2012 - OVG 3 M 70.12 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2022 - 1 K 83.22
    Der Klage fehlte jedoch die in analoger Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO auch für Leistungsklagen zu fordernde Klagebefugnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1991 - 8 B 164/90 -, juris Rn. 4; s.a. Kopp/Schenke, VwGO, 27 Aufl. 2021, § 42 Rn. 62 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2012 - 3 M 70.12

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Klageverfahren; hinreichende Erfolgsaussichten

    Auszug aus VG Berlin, 09.09.2022 - 1 K 83.22
    Eine für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussicht ist zwar bereits dann zu bejahen, wenn der Ausgang des beabsichtigten verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Dezember 2013 - OVG 3 M 81.13 -, juris Rn. 2 und vom 17. August 2012 - OVG 3 M 70.12 -, juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht