Rechtsprechung
   VG Berlin, 09.10.2018 - 9 L 695.18 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32769
VG Berlin, 09.10.2018 - 9 L 695.18 R (https://dejure.org/2018,32769)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.10.2018 - 9 L 695.18 R (https://dejure.org/2018,32769)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 9 L 695.18 R (https://dejure.org/2018,32769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,32769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus VG Berlin, 09.10.2018 - 9 L 695.18
    Solche Rügen sind jedoch für den Erfolg einer Gehörsrüge von vornherein ohne Belang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08, BVerwG 9 B 34.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.07.2017 - 8 C 8.17

    Anhörungsrüge; Abstandsgebot für Spielhallen

    Auszug aus VG Berlin, 09.10.2018 - 9 L 695.18
    Auch insoweit hat der Antragsteller nicht aufgezeigt, dass das Gericht nach seiner im Beschluss vom 14. September 2018 geäußerten prozess- und materiellrechtlichen Rechtsauffassung den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - BVerwG 8 C 8.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 09.10.2018 - 9 L 695.18
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - BVerwG 6 B 52.17 - juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht