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   VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17   

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VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17 (https://dejure.org/2017,43492)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.11.2017 - 28 L 546.17 (https://dejure.org/2017,43492)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. November 2017 - 28 L 546.17 (https://dejure.org/2017,43492)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 1 B 186/17

    Erstellung einer dienstlichen Beurteilung für einen beurlaubten Beamten;

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17
    Der Antragsteller, der als Beamter bei der deutschen Telekom AG und damit einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigt ist und während des maßgebenden Beurteilungszeitraums gemäß § 4 Abs. 2 des Postpersonalrechtsgesetzes für eine Tätigkeit bei den Postnachfolgeunternehmen oder anderen Unternehmen beurlaubt war, fällt in den Anwendungsbereich des § 6 PostLV (vgl. § 1 Abs. 1 und 5 PostLV) und ist somit grundsätzlich dienstlich zu beurteilen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07. Juni 2017 - 1 B 186/17 -, juris Rn. 5).

    Dieser Ansatz ist schon deshalb verfehlt, weil eine ggf. noch höherwertigere Beschäftigung der auf der Beförderungsliste (deutlich vor dem Antragsteller) geführten Beamten nicht die Richtwerte i.S.v. § 50 Abs. 2 BLV betrifft, sondern die qualitative Einschätzung der Leistung - gemessen an der höherwertigen Tätigkeit - im Einzelfall (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 1 B 186/17 -, juris Rn. 26 f.).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17
    Den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an die gesamte Begründung einer dienstlichen Beurteilung wird dies aber nach wie vor nicht gerecht, auch wenn es sich im vorliegenden Fall um keine im reinen Ankreuzverfahren erstellte Beurteilung handelt und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit für den vorliegenden Fall nicht uneingeschränkt einschlägig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - BVerwG 2 C 51/16 -, juris Rn. 14).

    Abgesehen davon, dass diese Begründung ohnehin in der dienstlichen Beurteilung selbst erfolgen muss und auch im gerichtlichen Verfahren nicht nachgeholt werden kann (BVerwG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 C 51/16 -, juris Rn. 17), hat die Antragstellerin auch im gerichtlichen Verfahren erneut nichts vorgetragen, was das Verhältnis der Beurteilungsskalen zueinander und die Einordnung der Leistung des Antragstellers in der Gesamtbewertungsskala nachvollziehbar macht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - 1 B 1459/15

    Gewichtung der Zuordnung von Einzelbewertungen zum Gesamturteil einer

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17
    Es kann dahinstehen, ob dies als ausreichende Erläuterung angesehen werden könnte, wenn in der Gesamtbewertung die gleiche 5-stufige Notenskala zur Anwendung käme wie bei den Einzelmerkmalen, denn zu der entscheidenden Frage, in welchem Verhältnis die bei den Einzelmerkmalen nicht vorgesehene zusätzliche Notenstufe "hervorragend" zu den Notenstufen in den Einzelmerkmalen steht, ist nach wie vor unbeantwortet (vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. März 2016 - 1 B 1459/15 -, juris).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17
    Die auf dem Dienstposten erbrachten Leistungen sind allein am Maßstab des Statusamtes des Beamten zu messen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris, vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris, und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27/14 -, juris Rn. 28), Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28 f.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17
    Die auf dem Dienstposten erbrachten Leistungen sind allein am Maßstab des Statusamtes des Beamten zu messen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris, vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris, und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27/14 -, juris Rn. 28), Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28 f.).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17
    Die auf dem Dienstposten erbrachten Leistungen sind allein am Maßstab des Statusamtes des Beamten zu messen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris, vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris, und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27/14 -, juris Rn. 28), Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28 f.).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17
    Die auf dem Dienstposten erbrachten Leistungen sind allein am Maßstab des Statusamtes des Beamten zu messen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris, vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris, und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27/14 -, juris Rn. 28), Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17
    Für eine derart weitreichende Anordnung besteht kein Anordnungsgrund, denn es ist dem Antragsteller zumutbar, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ggf. die erneute Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz zu prüfen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris Rn. 45).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17
    Er ist auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes angewiesen, um die bevorstehende Beförderung der Beigeladenen und damit einen endgültigen Rechtsverlust zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 31 ff.).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17
    (1) So lässt sich der dienstlichen Beurteilung vom 19. Juni 2016 (wie schon bei der vorangegangenen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers, die Gegenstand des Verfahrens VG 28 L 225.15 war) nicht ohne weiteres entnehmen, wie das hier erteilte Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde und wie sich insbesondere die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 39 f.; VG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2016 - VG 28 L 225.16 -, EA S. 6 ff.).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 ME 43/22

    Beförderungsrunde 2021/2022 der Deutschen Telekom AG

    Vor diesem Hintergrund muss es grundsätzlich möglich sein, dass auch ein Beamter, der 'nur' statusamtsangemessen eingesetzt wird, bei entsprechend herausragenden Leistungen im Gesamturteil seiner dienstlichen Beurteilung die Spitzennote erhalten kann (VG Berlin, Beschluss vom 9.11.2017 - 28 L 546.17 -, juris Rn. 30; OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.5.2018 - OVG 10 S 53.17 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 24.9.2018, a. a. O., Rn. 21).

    Ein Beurteilungssystem, das dem Beamten selbst bei optimaler Erfüllung der Anforderungen seines Statusamtes einen Teil des gesamten Notenspektrums verschließt, ist mit allgemeingültigen Bewertungsmaßstäben nicht vereinbar (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 9.11.2017 - 28 L 546.17 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2018 - 5 ME 125/18 - Beschluss vom 12.8.2019 - 5 ME 112/19 - Beschluss vom 7.10.2019 - 5 ME 132/19 - Beschluss vom 24.4.2020 - 5 ME 51/20 - Beschluss vom 2.7.2022 - 5 ME 126/21 -).

  • VG Hamburg, 06.01.2022 - 21 E 4772/21

    Erfolgreicher Eilantrag eines Beamten im Konkurrentenstreitverfahren

    (3) Dabei ist es der Antragsgegnerin grundsätzlich nicht verwehrt, bei der Vergabe der Gesamturteile nach den Einzelleistungen, insbesondere auch in Bezug auf die Höherwertigkeit der Dienstposten, im Vergleich zur Gesamtgruppe auf derselben Beurteilungsliste zu differenzieren (vgl. VGH München, Beschl. v. 23.1.2017, 6 CE 16.2406, juris, Rn. 21 u. Urt. v. 20.8.2020, 6 B 18.2657, juris, Rn. 30; OVG Schleswig, Beschl. v. 23.7.2021, 2 MB 16/20, juris, Rn. 34 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 14.8.2019, 1 B 612/19, juris, Rn. 37 ff. u. Beschl. v. 31.5.2021, 1 B 430/21, Rn. 27; a.A. VG Berlin, Beschl. v. 9.11.2017, 28 L 546.17, juris, Rn. 28 ff; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.6.2018, OVG 10 S 83.17, juris, Rn. 21).

    In solch einem Fall ist dem Beamten selbst bei optimaler Erfüllung der Anforderung seines Statusamtes ein Teil des gesamten Spektrums der Notenskala verschlossen (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 9.11.2017, 28 L 546.17, juris, Rn. 31).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2020 - 10 S 51.19

    Anspruch eines bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten auf Beförderung

    Soweit die Beschwerde meint, die Grundsätze der vorgenannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts seien auch vorliegend anwendbar, weil die Auswahlentscheidung aufgrund des Widerspruchs und des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens des Antragstellers (gemeint ist wohl das Verfahren VG 28 L 546.17, das ebenfalls die Beförderungsrunde 2017 betraf) habe wiederholt werden müssen, ist eine solche Sichtweise mit den in § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG aufgestellten Aktualitätsanforderungen nicht vereinbar, denn maßgeblich für die Bemessung und den Ablauf des noch hinreichenden Aktualitätszeitraums ist der Zeitpunkt der aktuellen (streitgegenständlichen) und nicht derjenige einer früheren Auswahlentscheidung.
  • VG München, 25.05.2020 - M 21a E 19.5650

    Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im beamtenrechtlichen

    Zwar weist die Antragstellerin zutreffend darauf hin, dass in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise angenommen wird, dass amtsangemessen eingesetzten Beamten ein Erreichen der Spitzennote im System der Deutschen Telekom AG nicht möglich sei (vgl. VG Berlin, B.v. 9.11.2017 - 28 L 546.17 - juris Rn. 31), bzw. bezweifelt wird, dass amtsangemessen eingesetzte Beamte die Spitzennote erreichen können (vgl. NdsOVG, B.v. 12.8.2019 - 5 ME 112/19 - nicht veröffentlicht; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.6.2018 - OVG 10 S 83.17 - juris Rn. 19 ff.).
  • VG München, 06.02.2023 - M 21b E 22.5595

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit, Beförderungsrunde 2022/2023 der Hellip,

    Zwar weist der Antragsteller zutreffend darauf hin, dass in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise angenommen wird, dass amtsangemessen eingesetzten Beamten ein Erreichen der Spitzennote im System der ... ... AG nicht möglich sei (vgl. VG Berlin, B.v. 9.11.2017 - 28 L 546.17 - juris Rn. 31), bzw. bezweifelt wird, dass amtsangemessen eingesetzte Beamte die Spitzennote erreichen können (OVG BerlinBbg, B.v. 27.6.2018 - OVG 10 S 83.17 - juris Rn. 19 ff.).
  • VG Hannover, 30.03.2021 - 13 B 5872/20

    Bestnote; Beurteilungsfehler; Hervorragend; Statusamt der Beurteiler;

    Vor diesem Hintergrund muss es grundsätzlich möglich sein, dass auch ein Beamter, der "nur" statusamtsangemessen eingesetzt wird, bei entsprechend herausragenden Leistungen im Gesamturteil seiner dienstlichen Beurteilung die Spitzennote erhalten kann (VG Berlin, Beschluss vom 9.11.2017 - 28 L 546.17 -, juris Rn. 30; OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.5.2018 - OVG 10 S 53.17 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 24.9.2018, a. a. O., Rn. 21).
  • VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17

    Einstweilige Anordnung auf Untersagung der Ernennung zu Regierungsdirektor/innen

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 9. November 2017 - 28 L 546.17 -, juris Rn. 11).
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