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VG Berlin, 10.05.2017 - 2 L 69.17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80a VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Anspruch einer Kirchengemeinde auf Zugang zu den Namen der Mitglieder einer Stiftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 12 B 14.12
Informationsanspruch; Rechtsanwalt; Rechtsanwaltskammer; Personalakte; Angaben im …
Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 2 L 69.17
Hiernach ist es nicht Sache des drittbetroffenen Trägers personenbezogener Daten, seine Schutzwürdigkeit darzutun, sondern die Obliegenheit des den Informationszugang begehrenden Antragstellers, das Überwiegen seines Informationsinteresses gegenüber der geschützten Position des Dritten darzulegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2014 - OVG 12 B 14.12 - juris Rdn. 25). - BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15
Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände; …
Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 2 L 69.17
Der Grad der Geheimhaltungsbedürftigkeit hängt von der Art der personenbezogenen Daten ab; mit zunehmender Sensibilität des Datums steigt auch dessen Schutzwürdigkeit und sein Gewicht in der Abwägung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - BVerwG 7 C 2.15 - juris Rdn. 26). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 12 S 124.13
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; mehrpoliges Rechtsverhältnis; Anordnung der …
Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 2 L 69.17
Dies ist der Fall, wenn die Klagen der Beigeladenen gegen den die Antragstellerin begünstigenden Bescheid vom 16. Januar 2017 - allein unter dem Aspekt des Drittschutzes - offensichtlich erfolglos bleiben und der Antragstellerin ohne den die Hauptsache vorwegnehmenden Informationszugang schwere und unzumutbare Nachteile drohen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - OVG 12 S 124.13 -, juris Rdn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 12 B 4.12
Informationszugang; Protokolle; Bund-Länder-Gesprächskreis; Stellungnahmen des …
Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 2 L 69.17
Bei der Frage, welches Gewicht der Offenbarung personenbezogener Daten zukommt, ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalles und die Art der in Rede stehenden personenbezogenen Angaben abzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2014 - OVG 12 B 4.12 - juris Rdn. 36 m.w.N.).