Rechtsprechung
   VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19368
VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17 (https://dejure.org/2017,19368)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.05.2017 - 4 L 134.17 (https://dejure.org/2017,19368)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 4 L 134.17 (https://dejure.org/2017,19368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,19368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 2 GewO
    Schließung einer Spielhalle; Versagung der Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer Spielhalle wegen Unterschreitens des Mindestabstands zu Konkurrenzunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
    Ebenso steht der Schließungsverfügung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris, Rn. 24) eine potentielle Insolvenz nicht entgegen, weil es sich bei der Spielhalle der Antragstellerin um einen genehmigungsbedürftigen, aber nicht genehmigten und auch nicht genehmigungsfähigen Betrieb handelt.

    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris, Rn. 27, und vom 8. Februar 2017 - 6 S 768/16 -, juris, Rn. 14).

    Die gewerblichen Interessen der Antragstellerin - einschließlich der Interessen ihrer Beschäftigten - an einer zumindest zeitweisen weiteren Aufrechterhaltung des Betriebs müssen hier hinter dem Gemeinwohlinteresse an einer effektiven Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht durch eine zeitnahe Umsetzung der diesem Zweck dienenden Regelungen des neuen Spielhallenrechts zurückstehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 M 105/13 -, juris, Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 27).

    Dies gilt auch für die von ihr befürchtete Insolvenz (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 3 S 71.13

    Anordnung der Ausländerbehörde zum persönlichen Erscheinen; Passbeschaffung;

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 5. Juni 2014 - OVG 3 S 71.13 -, juris, Rn. 11) ist die vorherige Androhung eines Zwangsgeldes dann nicht zielführend, wenn es in der Vergangenheit bereits versagt hat oder aber dessen Erfolglosigkeit von vornherein offenkundig ist.

    Als untunlich ist ein Zwangsgeld dann zu qualifizieren, wenn sein Einsatz zwar Erfolg versprechend ist, der unmittelbare Zwang aber im konkreten Einzelfall wirksamer ist, die Verpflichtung durchzusetzen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014, a.a.O., Rn. 10).

    Schließlich können auch beide Voraussetzungen für eine Androhung unmittelbaren Zwanges vorliegen, insbesondere wenn unmittelbarer Zwang zur Abwehr drohender Gefahren für bedeutende Rechtsgüter nötig ist, weil eine mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein Zwangsgeld zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014, a.a.O., Rn. 12; Beschluss vom 14. Mai 1997 - OVG 2 S 6.97 -, NVwZ-RR 1998, 412 (413)).

  • OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15

    Schließung einer Spielhalle - zur Verfassungsmäßigkeit des neuen

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
    Tatsächlich wird in Konstellationen, in denen die Behörde aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung in einer Vielzahl von Fällen zum gleichen Zeitpunkt zu einem Tätigwerden veranlasst ist, eine solche einheitliche Handhabung schon aufgrund des Willkürverbots und zur Vermeidung offenbarer Unbilligkeiten gefordert (OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. April 2016 - 1 A 3/15 -, juris, Rn. 87 m.w.N.).

    Der Antragstellerin bleibt unbenommen - nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis -, an anderer Stelle einen neuen gleichartigen Betrieb zu eröffnen (OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. April 2016, a.a.O., Rn. 95).

    Diesem ist nach dem Willen des Gesetzgebers deswegen erhebliche Bedeutung beizumessen und die Schließung einer nicht erlaubnisfähigen Spielhalle auch dann vorgesehen, wenn den gegenläufigen privaten Interessen im Einzelfall beachtliches Gewicht zukommt (OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. April 2016, a.a.O., Rn. 99).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17

    Spielhalle; wesentliche bauliche Veränderung; Erlöschen der Erlaubnis;

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
    Allerdings belegen nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris, Rn. 3, sowie konkret zur Schließung von Spielhallen, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, juris, Rn. 7) bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - wie hier - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung.

    Der Antragsgegner hat das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung hinreichend deutlich und einzelfallbezogen damit begründet, dass eine Fortführung des nicht genehmigten Betriebes negative Vorbildwirkung entfalte, dem öffentlichen Interesse an der Eindämmung der Spielsucht zuwider laufe und die Antragstellerin anderenfalls einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil gegenüber anderen, sich gesetzeskonform verhaltenden Betrieben erzielen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017, a.a.O., Rn. 10).

    Die damit korrespondierende eingehende Prüfung kann daher nicht ohne weiteres in den Ermessenserwägungen hinsichtlich der Gewerbeuntersagung berücksichtigt, geschweige denn inzident durchgeführt werden (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2017, a.a.O., Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 6 S 768/16

    Sofortige Vollziehung der Untersagung des Betriebs von Spielhallen

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris, Rn. 27, und vom 8. Februar 2017 - 6 S 768/16 -, juris, Rn. 14).

    Dass die Folgen der Schließungsverfügung aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs früher eintreten als im Falle einer aufschiebenden Wirkung, ist zumutbar (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2017, a.a.O., Rn. 14).

  • OVG Berlin, 14.05.1997 - 2 S 6.97

    Zwangsgeld; Ersatzvornahme; Untunlichkeit

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
    Schließlich können auch beide Voraussetzungen für eine Androhung unmittelbaren Zwanges vorliegen, insbesondere wenn unmittelbarer Zwang zur Abwehr drohender Gefahren für bedeutende Rechtsgüter nötig ist, weil eine mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein Zwangsgeld zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014, a.a.O., Rn. 12; Beschluss vom 14. Mai 1997 - OVG 2 S 6.97 -, NVwZ-RR 1998, 412 (413)).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
    Weiter ist im Hinblick auf die Grundrechte der Antragstellerin zu beachten, dass nur derjenige den Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG für sich in Anspruch nehmen kann, der seinen Beruf bzw. sein Gewerbe im Einklang mit den - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2016 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 96 ff.) - gesetzlichen Vorschriften ausüben will und diesen Vorschriften genügt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
    Allerdings belegen nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris, Rn. 3, sowie konkret zur Schließung von Spielhallen, Beschluss vom 10. März 2017 - OVG 1 S 9.17 -, juris, Rn. 7) bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - wie hier - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung.
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 46.13

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Erkrankung; Zeitpunkt der Erkrankung;

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
    Weiter gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 2015 - BVerwG 2 C 46.13 -, juris, Rn. 12), dass die von Stichtagsregelungen typischerweise ausgehenden Härten allein durch vom Gesetz- oder Verordnungsgeber zu schaffendes Übergangsrecht abgemildert, nicht aber in einem gerichtlichen Verfahren beseitigt werden können.
  • VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15

    Verbundverbot bei Spielhallenerlaubnis - zur Betriebseinstellung bei Verstoß

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
    Es kann hier dahinstehen, inwieweit die bloß formelle Rechtmäßigkeit für eine Untersagung der Betriebsfortführung ausreicht (so etwa VG Freiburg, Urteil vom 31. Januar 2017 - 5 K 1615/15 -, juris, Rn. 35 m.w.N; a.A.: Marcks, in: Landmann/Rohmer (Hrsg.), GewO, Loseblatt, Stand August 2016, § 15 Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Münster, 31.10.2019 - 11 K 1213/18
    vgl. zu dieser Problematik insgesamt z.B. auch VG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 4 L 134.17 -, juris, Rn. 24.
  • VG Schleswig, 28.05.2020 - 1 B 92/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn unmittelbarer Zwang zur Abwehr drohender Gefahren für bedeutende Rechtsgüter nötig ist, weil eine mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein Zwangsgeld zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1997 - 2 S 6/97 -, NVwZ-RR 1998, 412 (413); VG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 4 L 134.17 -, juris, Rn. 24).
  • VG Schleswig, 24.02.2021 - 1 B 16/21

    Coronavirus: Tätigkeit als Musiker im öffentlichen Raum verboten

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn unmittelbarer Zwang zur Abwehr drohender Gefahren für bedeutende Rechtsgüter nötig ist, weil eine mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein Zwangsgeld zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1997 - 2 S 6/97 -, NVwZ-RR 1998, 412 (413); VG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 4 L 134.17 -, juris, Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht