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   VG Berlin, 10.05.2023 - 1 L 171.23   

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https://dejure.org/2023,9907
VG Berlin, 10.05.2023 - 1 L 171.23 (https://dejure.org/2023,9907)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.05.2023 - 1 L 171.23 (https://dejure.org/2023,9907)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 1 L 171.23 (https://dejure.org/2023,9907)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, § 35 VwVfG
    Einstweilige Anordnung auf Feststellung, dass die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken durch Kräfte der Polizei rechtswidrig war

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    "Klimakleber": Keine vorläufige Feststellung der Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Schmerzgriffs

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Schmerzgriff der Polizei: Klimakleber scheitert im Eilverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eilrechtsschutz gegen ein polizeiliches Einschreiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Polizeiliche Maßnahmen gegen "Klimakleber": Schmerzgriff kann nicht im Eilrechtsschutz überprüft werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Klimakleber: Keine vorläufige Feststellung der Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Schmerzgriffs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Klimakleber": Keine vorläufige Feststellung der Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Schmerzgriffs - Schmerzgriff kann nicht im Eilrechtsschutz überprüft werden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 2 S 36.12

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Erledigung des Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2023 - 1 L 171.23
    Die Stellung von (Fortsetzungs-)Feststellungsanträgen ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich nicht zulässig (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2012 - OVG 2 S 36.12, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Juni 2014 - OVG 5 D 90/13, juris).

    Das Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer behördlichen Maßnahme kann daher nach ihrer Erledigung grundsätzlich nicht in einem Eilverfahren, sondern nur in einem Hauptsacheverfahren erfüllt werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2012 - OVG 2 S 36.12, juris Rn. 2 w.w.N.).

  • VG Berlin, 01.03.2019 - 1 K 441.16

    Rigaer Straße: Klage gegen Polizeieinsatz von 2016 ist unzulässig

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2023 - 1 L 171.23
    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr verlangt hierbei die konkret absehbare Möglichkeit einer Realisierung in naher Zukunft (Urteil der Kammer vom 1. März 2019 - VG 1 K 441.16, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 90/13

    Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe,

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2023 - 1 L 171.23
    Die Stellung von (Fortsetzungs-)Feststellungsanträgen ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich nicht zulässig (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2012 - OVG 2 S 36.12, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Juni 2014 - OVG 5 D 90/13, juris).
  • VG Berlin, 16.06.2023 - 1 L 244.23

    Einstweiliger Rechtschutz bei drohender Untersagung eines Feuerwerks

    Das Interesse an der (endgültigen) Klärung von Rechtsfragen - hier der Frage des Zustimmungsbedürfnisses - kann grundsätzlich nur im Hauptsacheverfahren erfüllt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a. a. O. und Beschluss der Kammer vom 10. Mai 2023 - 1 L 171/23, juris).
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