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   VG Berlin, 10.06.2009 - 16 A 32.07   

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VG Berlin, 10.06.2009 - 16 A 32.07 (https://dejure.org/2009,37635)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.06.2009 - 16 A 32.07 (https://dejure.org/2009,37635)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 16 A 32.07 (https://dejure.org/2009,37635)
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  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 B 3.08
    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 16 A 32.07
    Die Kammer hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (§ 124 a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), weil die Rechtssache wiederum Fragen aufwirft, die schon in dem im "Musterverfahren" ergangenen Urteil vom 13. März 2008 - VG 16 A 78.08 - (a.a.O.) zur Berufungszulassung geführt haben (Aktenzeichen des beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch anhängigen Berufungsverfahrens: OVG 5 B 3.08); auf die entsprechende Begründung jenes den Beteiligten bekannten Urteils wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
  • VG Berlin, 13.03.2008 - 16 A 78.06

    Widerruf im Zuge der Wohnungsbauförderung gewährter Aufwendungszuschüsse.

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 16 A 32.07
    Vielmehr würden die Zuschüsse trotz des absehbaren Wegfalls der Wohnungsbindungen allenfalls noch der anteiligen Tilgung einer Gesamtverbindlichkeit dienen (vgl. dazu schon das in einem "Musterverfahren" ergangene Urteil der Kammer vom 13. März 2008 - VG 16 A 78.06 -, GE 2008, 741, m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 68/06

    Wirksamkeit des Versprechens einer Gegenleistung für die Erteilung der

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 16 A 32.07
    24 Zweckverfehlung wäre aber auch dann anzunehmen, wenn die Fördermittel dem Kläger auf der Grundlage und zu den Bedingungen der Treuhandvereinbarung mit der IBB vom 28. Februar/6. März 2006 über den 30. Juni 2006 hinaus gewährt würden - ohne dass es in diesem Zusammenhang auf die in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Fragen der Rechtsnatur und der insolvenzrechtlichen Zulässigkeit dieser Vereinbarung ankäme (vgl. zur Nichtigkeit wegen Insolvenzzweckwidrigkeit BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - IX ZR 68/06 - NZI 2008, 365, m.w.N.).
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