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   VG Berlin, 10.12.2019 - 21 K 950.18 V   

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https://dejure.org/2019,49492
VG Berlin, 10.12.2019 - 21 K 950.18 V (https://dejure.org/2019,49492)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.12.2019 - 21 K 950.18 V (https://dejure.org/2019,49492)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 21 K 950.18 V (https://dejure.org/2019,49492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 30 Abs 1 AufenthG, § 108 Abs 1 VwGO, § 438 Abs 1 ZPO, Art 11 Abs 2 EGRL 86/2003, Art 11 Abs 1 BGBEG
    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug an eine eritreische Staatsangehörige; Voraussetzungen für das Vorliegen einer wirksam in Eritrea geschlossenen Ehe; Vorlage einer gefälschten Eheregistrierungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.03.2019 - C-635/17

    E.

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2019 - 21 K 950.18
    Auch wenn nach dieser Vorschrift die besonderen Schwierigkeiten von Flüchtlingen und ihren Familienangehörigen (etwa) bei der Beweiskraft von Angaben zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 13. März 2019, Rs. C-635/17, juris Rn. 61 ff.), hat das Gericht anhand aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, ob im Fall einer behaupteten Eheschließung diese tatsächlich erfolgt und/oder wirksam geschlossen worden ist.
  • BGH, 08.09.2016 - III ZR 7/15

    Stiftungskollisionsrecht: Anwendung der Grundsätze des internationalen

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2019 - 21 K 950.18
    Nach den allgemeinen Regeln des internationalen Verfahrensrechts ist auf diese Frage das Lex fori und damit das deutsche Recht anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 2016 - III ZR 7/15 - juris Rn. 16; VG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2019 - VG 32 K 138.18 V - UA S. 7 f.).
  • BVerwG, 19.07.2012 - 10 C 2.12

    Visum; nationales Visum; Ehe; Internationales Privatrecht; selbstständige

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2019 - 21 K 950.18
    Entscheidend ist aber nicht (nur) die Auslegung der Rechtsnormen, sondern ihre Umsetzung in der (eritreischen) Rechtspraxis (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 - juris Rn. 13 und vom 19. Juli 2012 - 10 C 2.12 - juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 12.14

    Berufliche Rehabilitierung; Verweigerung einer vorgesehenen Beschäftigung nach

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2019 - 21 K 950.18
    Entscheidend ist aber nicht (nur) die Auslegung der Rechtsnormen, sondern ihre Umsetzung in der (eritreischen) Rechtspraxis (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 - juris Rn. 13 und vom 19. Juli 2012 - 10 C 2.12 - juris Rn. 14 f.).
  • VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19

    Erteilung von Visa zum Familiennachzug

    Auf die Beweiswürdigung ist nach allgemeinen Regeln des internationalen Verfahrensrechts die lex fori und damit das deutsche Recht anzuwenden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 08. September 2016 - III ZR 7/15 -, juris, Rn. 16; VG Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 21 K 950.18 V -, juris, Rn. 14; VG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2019 - VG 32 K 138.18 V; Prütting, in: MüKo/ZPO, 6. Auflage 2020, § 286 Rn. 20; Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Religiöse Eheschließung eritreischer Staatsangehöriger im Heimatstaat, Februar 2020, S. 5).

    Eine solche umfassende Beweiswürdigung, die nicht allein auf das Fehlen von - echten - Belegen abstellt, wird auch den Anforderungen des Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (Familienzusammenführungsrichtlinie) gerecht (vgl. VG Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 21 K 950.18 V -, juris, Rn. 14; VG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2019 - VG 32 K 138.18 V).

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