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   VG Berlin, 11.02.2021 - 1 L 105.21   

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https://dejure.org/2021,1886
VG Berlin, 11.02.2021 - 1 L 105.21 (https://dejure.org/2021,1886)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.02.2021 - 1 L 105.21 (https://dejure.org/2021,1886)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - 1 L 105.21 (https://dejure.org/2021,1886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Polizei muss Prüfingenieur bei Einsatz in der Rigaer Straße schützen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Polizei muss Prüfingenieur bei Einsatz in der Rigaer Straße schützen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - 3 Wx 64/17

    Nachweis der Vertretungsberechtigung des Kommanditisten für die persönlich

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 1 L 105.21
    Geht man mit der oben dargestellten Auffassung davon aus, dass es seit dem 1. Januar 2021 für eine rechtliche Anerkennung der Limited keine rechtliche Grundlage mehr gibt und die Antragstellerin als oHG oder ggf. BGB-Gesellschaft zu behandeln ist, sind ehemalige Direktoren der Limited, die - wie Herr B... - nicht selbst Gesellschafter sind, nicht weiter zur Vertretung berechtigt, sofern ihnen keine Vollmacht erteilt wird (Hoppe/Seitz, BB 2020, 434, 436 f.; Otte-Gräbener, BB 2020, 84).

    Diese Ansicht überzeugt - wie das Rechtsgutachten (dort S. 45 ff.) nachweist - nicht (so auch Otte-Gräbener, BB 2020, 84).

  • LG Berlin, 13.06.2019 - 27 O 593/18

    Rechtsstreit über die Herausgabe von Räumen in der Rigaer Straße 94

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 1 L 105.21
    Zwar vertritt das Landgericht Berlin u.a. in seinem Urteil vom 13. Juni 2019 (27 O 593/18, S. 6 UA) die Ansicht, dass der Nachweis der Vertretungsbefugnis nicht allein durch das companies register geführt werden kann, da dieses nicht dem deutschen Handelsregister entspreche.
  • VG Regensburg, 15.05.2012 - RO 4 K 12.304

    Beteiligungsfähigkeit einer Limited; Kostentragungspflicht bei Wegfall der

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 1 L 105.21
    Aufgrund der innerhalb der Europäischen Union geltenden Freizügigkeit richtete sich vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs die Behandlung einer englischen Limited für Zwecke des deutschen Rechts auch dann im Grundsatz nach dem Recht des Gründungsstaats und damit nach den einschlägigen Regelungen des englischen Gesellschaftsrechts, wenn diese ihren tatsächlichen Verwaltungssitz nach Deutschland verlegt hat bzw. ausschließlich in Deutschland wirtschaftlich tätig ist bzw. war (VG Regensburg, Urteil vom 15. Mai 2012 - RO 4 K 12.304, juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 06.12.2018 - 1 K 440.17

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für eine Baustelleneinrichtung

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 1 L 105.21
    Nach dem auch im öffentlichen Recht gültigen Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. Urteil der Kammer vom 6. Dezember 2018 - VG 1 K 440.17, juris Rn. 41), hier des Verbots des venire contra factum proprium, ist es dem Antragsgegner verwehrt, sich darauf zu berufen, dass eine von ihm erlassene Verfügung, an deren Befolgung er festhält, materiell rechtswidrig ist.
  • OVG Hamburg, 30.05.2006 - 3 So 38/06

    Kostenfestsetzungsverfahren - zur Prüfung, ob eine wirksame Bevollmächtigung

    Auszug aus VG Berlin, 11.02.2021 - 1 L 105.21
    Dass die Vollmacht für eine Vielzahl nicht im Einzelnen konkret benannter Verfahren erteilt worden ist, steht ihrer Wirksamkeit nicht entgegen (OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 3 So 38/06, juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 09.03.2021 - 13 L 68.21

    Mitwirkung bei einer Brandschutzbegehung

    Mit Beschluss vom 11. Februar 2021 (Az. VG 1 L 105/21) verpflichtete das Verwaltungsgericht Berlin den Antragsgegner, der Antragstellerin auf ihren Antrag vom 28. Dezember 2020 polizeiliche Unterschutzstellung bei der Umsetzung der Verfügung vom 11. Dezember 2020 zu gewähren, weil aufgrund zahlreicher vergangener Zwischenfälle mit Angriffen der Bewohner und Nutzer des Gebäudes zu rechnen sei.

    Insoweit wird auf die erschöpfenden Ausführungen der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in dem Beschluss vom 11. Februar 2021 (Az. VG 1 L 105/21, BA Seite 4 ff.) verwiesen, denen die erkennende Kammer folgt und die sie sich zu eigen macht.

    Die Polizeipräsidentin in Berlin wird der Bauaufsicht bei der Durchsetzung der Allgemeinverfügung während der Brandschutzbegehung durch den Prüfingenieur der Antragstellerin im Rahmen ihres Einsatzermessens Vollzugshilfe leisten müssen (§§ 3 Abs. 2, 52, 53 ASOG, vgl. Beschluss des VG Berlin vom 11. Februar 2021 - 1 L 105/21).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 4 U 78/22

    Rechtmäßigkeit von Zuständigkeits-, Veranlagungs- und Beitragsvorschussbescheiden

    Die Beschwerde der Antragstellerin zu 1), die explizit und auch nach Hinweis des Senats als von der Antragstellerin zu 2) getrennte (juristische) Person auftritt (zu einer möglichen Rubrumsberichtigung: vgl. VG Berlin, Beschluss vom 11.02.2021 - 1 L 105/21 -, juris, Rn. 14; Reuter, GPR 2022, S. 97, 100; Tamcke/Bauerfeind, EWiR 2022, S. 9, 10; Heckschen, GWR 2022, S. 1, 2; Leuering/Rubner, NJW-Spezial 2021, S. 656, 657), ist unzulässig, denn diese ist mangels Rechtsfähigkeit nicht beteiligtenfähig i.S.v. § 70 Nr. 1 Alt. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG).

    Demnach richtet sich für Gesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten das Gesellschaftsstatut nach dem Recht des Herkunftsstaates; vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs richtete sich die Behandlung einer englischen und walisischen Limited für Zwecke des deutschen Rechts demnach im Grundsatz nach dem Recht des Gründungsstaats und damit nach den einschlägigen Regelungen des englischen und walisischen Gesellschaftsrechts (VG Berlin, Beschluss vom 11.02.2021 - 1 L 105/21 -, juris Rn. 13).

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