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   VG Berlin, 11.09.2012 - 85 K 10.11 OB   

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https://dejure.org/2012,39285
VG Berlin, 11.09.2012 - 85 K 10.11 OB (https://dejure.org/2012,39285)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.09.2012 - 85 K 10.11 OB (https://dejure.org/2012,39285)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. September 2012 - 85 K 10.11 OB (https://dejure.org/2012,39285)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2012 - 85 K 10.11
    Die beruflichen Erfordernisse, die eine Pflicht des Beamten zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten außerhalb des Dienstes begründen, ergeben sich vor allem aus dem Amt des Beamten im konkret-funktionalen Sinn, d.h. aus seinem dienstlichen Aufgabenbereich, daneben aus der Notwendigkeit, das Ansehen des Beamtentums zu wahren, wenn dies nach heutigen Vorstellungen erforderlich erscheint (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - juris Rn.20ff).

    Davon ausgehend kommt es gemäß § 13 Abs. 1 BDG darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild (Satz 3) und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung (Satz 4) im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme geboten ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juli 2011 a.a.O. Rn. 29).

    In diesen Fällen kommt Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur in Betracht, wenn das Dienstvergehen im Einzelfall durch vom Regelfall abweichende, besonders erschwerende Umstände gekennzeichnet ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juli 2011 a.a.O. Rn. 33).

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 WD 40.10

    Doppelzahlung von Kindergeld; Steuerhinterziehung; besonders hoher Schaden;

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2012 - 85 K 10.11
    Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts nimmt demgegenüber bei einem Schaden von 22.000 EUR durch doppelten Kindergeldbezug als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung an (Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 WD 40/10 -), ebenso das Verwaltungsgericht Stuttgart bei entsprechend hohem Schaden (Urteil vom 10. August 2011 - DB 23 K 1060/11 -).
  • VG Stuttgart, 10.08.2011 - DB 23 K 1060/11

    Disziplinarrecht - örtliche Zuständigkeit; Steuerhinterziehung; Kindergeld;

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2012 - 85 K 10.11
    Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts nimmt demgegenüber bei einem Schaden von 22.000 EUR durch doppelten Kindergeldbezug als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung an (Urteil vom 11. Januar 2012 - 2 WD 40/10 -), ebenso das Verwaltungsgericht Stuttgart bei entsprechend hohem Schaden (Urteil vom 10. August 2011 - DB 23 K 1060/11 -).
  • VG Münster, 08.11.2011 - 20 K 1698/10

    Doppelter Kindergeldbezug führt zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2012 - 85 K 10.11
    Das Verwaltungsgericht Münster hat bei einem Schaden von rund 22.000 EUR auf Entfernung erkannt (Urteil vom 8. November 2011 - 20 K 1698/10.BDG -).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2012 - 85 K 10.11
    Für die Frage, ob der Beamte im angeschuldigten Tatzeitraum seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, ist aber die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung geltende Sach- und Rechtslage maßgebend, soweit nicht im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB für den Beamten materiell-rechtlich günstigeres neues Recht gilt (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2012 - 85 K 10.11
    22 Setzt sich das Dienstvergehen - wie im vorliegenden Fall - aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. September 2004 - 1 D 18/03 - bei juris).
  • VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 18.5284

    Pflicht eines Beamten zur amtsärztlichen Untersuchung - unerlaubtes Fernbleiben

    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und an fehlender Einsicht in die Notwendigkeit eines geordneten Dienstbetriebs, dass in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muss (vgl. BVerwG, Urteil v. 18.05.1994 - 1 D 79-93, VG Berlin, Urteil v. 11.09.2012 - 85 K 10.11 OB, juris, Rn. 51 ff.).
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