Rechtsprechung
   VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10546
VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10 (https://dejure.org/2010,10546)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.11.2010 - 2 K 35.10 (https://dejure.org/2010,10546)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. November 2010 - 2 K 35.10 (https://dejure.org/2010,10546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • R&W Online

    Anspruch auf Zugang zu Informationen über Bundestagsabgeordnete

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang zu Informationen hinsichtlich des sog. "Sachleistungskonsums" der Abgeordneten des Deutschen Bundestages bezüglich des Erwerbs von Montblanc-Schreibgeräten und Digitalkameras; Abgeltung von durch ein Mandat veranlasster Aufwendungen durch eine Amtsausstattung als ...

  • forum-vergabe.de

    Bundestag muss das Informationsverlangen im "Montblanc"-Fall erneut prüfen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Durchführung des Antragsverfahrens, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Durchführung des Antragsverfahrens - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Drittbetroffenheit - Interessenabwägung - Personenbezogene Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Bundestag muss Informationsverlangen erneut prüfen

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Bundestag muss Informationsverlangen erneut prüfen

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten, Durchführung des Antragsverfahrens, Interessenabwägung, Verwaltungsaufwand

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bundestag muss Informationsverlangen im "Montblanc"-Fall erneut prüfen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bundestag muss Informationsverlangen im "Montblanc"-Fall erneut prüfen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundestag muss Informationsverlangen im "Montblanc-Fall" erneut prüfen - "Füller und Stifte einer Luxusmarke" für die Bundestagsabgeordneten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Berlin, 12.10.2009 - 2 A 20.08

    Anspruch auf Informationszugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10
    Dabei müssen die behördlichen Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen des Ausschlussgrundes geprüft werden kann (vgl. Urteil der Kammer vom 12. Oktober 2009 - VG 2 A 20.08 -, Juris).

    Darüber hinaus liegt ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand vor, wenn der technisch-organisatorische Aufwand der Informationsgewährung in einem Missverhältnis zu dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn der Allgemeinheit bzw. des Einzelnen steht (Urteil der Kammer vom 12. Oktober 2009, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 12 B 1.07

    Informationsanspruch, Versagungsgrund nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln; fehlende

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10
    Dies schließt es aus, den Informationszugang in Ermangelung einer Einwilligung betroffener Dritter zu versagen, ohne diesen zuvor Gelegenheit zu geben, ihr Einverständnis zu erklären (so schon in einer ähnlichen Konstellation zum Informationsfreiheitsgesetz Berlin: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2008 - OVG 12 B 1.07 -, Juris).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10
    Ob durch die Bekanntgabe einer Information ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zugänglich gemacht wird, kann im Einzelfall (zunächst) aufgrund plausibler und nachvollziehbarer Darlegungen des Betroffenen beurteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 7 C 2.09 -).
  • VG Berlin, 10.10.2007 - 2 A 102.06

    Bundestag muss Journalisten Unterlagen zur sog. Bonusmeilenaffäre herausgeben

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10
    Dem Kläger kann insoweit auch nicht Zugang zu den erstrebten Informationen mit der Maßgabe gewährt werden, dass den Informationen durch Schwärzung des Namens der betreffenden Abgeordneten der Personenbezug genommen wird (vgl. zum fehlenden Personenbezug bei Daten, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu einem Mandat standen, Urteil der Kammer vom 10. Oktober 2007 - VG 2 A 102.06 -, Juris).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10
    Ein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung der Information im danach erforderlichen Sinne fehlt, wenn deren Offenlegung nicht geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 18.08 -, Juris).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Juli 2007 - 2 BvE 1/06, 2 BvE 2/06, 2 BvE 3/06, 2 BvE 4/06 -, Juris) hat nicht der Landesgesetzgeber, sondern der Bundesgesetzgeber in Ausübung seiner Kompetenz nach Art. 38 Abs. 3 GG über den Gegenstand und die Reichweite von Offenbarungspflichten der Abgeordneten und die Veröffentlichung solcher Offenbarungen durch die Bundestagsverwaltung zu entscheiden (vgl. auch Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GG).
  • BVerwG, 12.05.2004 - 8 B 16.04

    Überschuldung eines Grundstücks - Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung der

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10
    Dieser landesrechtlich geregelte Auskunftsanspruch erfasst zwar grundsätzlich auch die Behörden des Bundes (OVG Berlin, Urteil vom 25. Juli 1995 - OVG 8 B 16.04 -, Juris; vgl. auch Burkhardt in: Löffler, Presserecht, 5. Aufl. 2006, Rn. 54 zu § 4 LPG); allerdings gilt die Vorschrift nur, soweit der vom Landesgesetzgeber geregelte Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden in kompetenzrechtlicher Hinsicht mit der Verfassung in Einklang steht.
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10
    Dass es bei § 6 Satz 2 IFG um einen materiellrechtlichen Geheimhaltungsgrund geht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 -, Juris), ändert an diesen Anforderungen zum Sachvortrag nichts.
  • VG Berlin, 09.03.2017 - 2 K 111.15

    Anspruch auf Zugang zu den Unterlagen, welche einer Ausschreibung und Vergabe

    Die Anwendung des § 3 Nr. 4 IFG ist schließlich nicht deshalb ausgeschlossen, weil nach Auffassung der Kammer Informationen über den Preis eines Produkts bzw. den Preis von Produkten einer bestimmten Warenart aus einem Angebot nicht geschützt seien, weil deren Offenlegung keine erheblichen Auswirkungen auf ein laufendes oder ein späteres neues Vergabeverfahren haben könne (VG Berlin, Urteil vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 -, juris Rn. 30).
  • VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12

    Informationszugang durch Akteneinsicht beim Bundeskanzleramt in Akten über die

    Denn die Vorschrift des § 5 IFG in Verbindung mit § 8 IFG setzt die vorherige ordnungsgemäße Durchführung eines Verwaltungsverfahrens (Beteiligung eines betroffenen Dritten zur Einholung der Einwilligung) voraus, das das gerichtliche Verfahren nicht ersetzen kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 -, juris Rn. 39).

    Vielmehr ist die Beklagte nach § 8 Abs. 1 IFG verpflichtet, vor einer abschließenden Entscheidung über den Antrag des Klägers auf Zugang zu den umstrittenen Informationen den betroffenen Zeugen anzuhören und ihm die Möglichkeit zu geben, sich mit der Informationsgewährung einverstanden zu erklären (vgl. im Einzelnen VG Berlin, Urteil vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 -, juris).

  • VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11

    Anspruch auf Informationszugang und Vertraulichkeit der Information

    Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (§ 3 Abs. 1 BDSG); dazu rechnen auch Handlungen, Äußerungen und sonstige Verhaltensweisen von Personen (vgl. Urteil der Kammer vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 - Dammann in: Simitis, BDSG, 6. Aufl. 2006, Rn. 10 zu § 3).

    Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 IFG schützt bei Bediensteten im Öffentlichen Dienst die Personalakten im materiellen Sinne (vgl. Urteil der Kammer vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 -).

  • VG Berlin, 01.09.2011 - 2 K 178.10
    Bei den Aufzeichnungen und Unterlagen der Beklagten zum "Sachleistungskonsum" der Abgeordneten handelt es sich um solche Informationen, da sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem durch das Mandat begründeten Anspruch auf Gewährung einer Amtsausstattung nach $ 12 Abgeordnetengesetz entstanden und zu diesem Zweck von der Bundestagsverwaltung aufgezeichnet worden sind (vgl. Urteil der Kammer vom 11. November 2011 - VG 2 K 35.10 - Juris).

    Darauf, ob jede einzelne Information aus den Unterlagen einen Personenbezug aufweist, kommt es danach nicht an (vgl. auch insoweit Urteil der Kammer vom 11. November 2011 - VG 2 K 35.10 - Juris).

  • VG Berlin, 05.06.2014 - 2 K 54.14

    Bearbeiter im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG

    Vielmehr ist der Beklagte nach § 8 Abs. 1 IFG verpflichtet, vor einer abschließenden Entscheidung über den Antrag des Klägers auf Gewährung von Zugang zu den hier umstrittenen Informationen die betroffenen Mitarbeiter anzuhören und ihnen hierdurch die Möglichkeit zu geben, sich mit der Informationsgewährung einverstanden zu erklären (vgl. Urteil der Kammer vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 -, juris Rn. 47 ff.).
  • VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11

    Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel werden teilweise publik

    Vielmehr müssen auch insoweit Tatsachen dargelegt werden, die die Annahme des Geheimhaltungsgrundes rechtfertigen können (vgl. Urteil der Kammer vom 11. November 2009 - VG 2 K 35.10 -, juris).
  • VG Berlin, 22.08.2013 - 27 L 185.13

    Bundestag muss Auskunft gegeben

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundesgesetzgeber in Ausübung dieser Kompetenz über den Gegenstand und die Reichweite von Offenbarungspflichten der Abgeordneten und die Veröffentlichung solcher Offenbarungen durch die Bundestagsverwaltung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Urteil v. 4. Juli 2007, Az. 2 BvE 1-4/06, Rn. 273 - juris; VG Berlin, Urteil v. 11. November 2011, Az. 2 K 35.10, Rn. 23 - juris).
  • VG Berlin, 05.06.2014 - 2 K 252.13

    Bearbeiter im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG

    Vielmehr ist der Beklagte nach § 8 Abs. 1 IFG verpflichtet, vor einer abschließenden Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Gewährung von Zugang zu den hier umstrittenen Informationen die betroffenen Mitarbeiter anzuhören und ihnen hierdurch die Möglichkeit zu geben, sich mit der Informationsgewährung einverstanden zu erklären (vgl. Urteil der Kammer vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 -, juris Rn. 47 ff.).
  • VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13

    Informationsbegehren gegenüber dem Bundesministerium des Innern (BMI) über dessen

    Darüber hinaus liegt ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand vor, wenn der technisch-organisatorische Aufwand der Informationsgewährung in einem Missverhältnis zu dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn der Allgemeinheit bzw. des Einzelnen steht (Urteil der Kammer vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 - juris Rdnr. 37 f. m.w.N.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2012 - OVG 12 B 34.10 -, juris Rdnr. 41).
  • VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 1/12

    Informationszugang nach Landesrechtlichen Bestimmungen

    Das Gericht ist allerdings gehindert, die Spruchreife der Sache herbeizuführen (vgl. § 113 Abs. 3 VwGO), denn § 5 Abs. 1 IZG LSA setzt die vorherige ordnungsgemäße Durchführung eines Verwaltungsverfahrens einschließlich der Einholung der Einwilligung der Dritten voraus, die das gerichtliche Verfahren nicht ersetzen kann (vgl. VG Berlin, U. v. 11.11.2010 - 2 K 35.10 -, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht