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   VG Berlin, 12.08.2008 - 38 V 26.08   

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VG Berlin, 12.08.2008 - 38 V 26.08 (https://dejure.org/2008,27020)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.08.2008 - 38 V 26.08 (https://dejure.org/2008,27020)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. August 2008 - 38 V 26.08 (https://dejure.org/2008,27020)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    Auszug aus VG Berlin, 12.08.2008 - 38 V 26.08
    Die Fortbestandsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG greift bei nach Erlöschen des früheren Aufenthaltstitels gestellten Anträgen auf Verlängerung des Aufenthaltstitels nicht ein (entgegen OVG NRW, InfAuslR 2006, 448).

    Zu Unrecht meint die Klägerin unter Bezugnahme auf den Beschluss des OVG NRW vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 -, InfAuslR 2006, 448, sie könne sich angesichts der "geringfügigen Überschreitung" nach § 81 Abs. 4 AufenthG gleichwohl auf einen Fortbestand ihrer Aufenthaltserlaubnis berufen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2007 - 18 B 2184/06

    Fortbestandsfiktion Erlöschen Ausreise

    Auszug aus VG Berlin, 12.08.2008 - 38 V 26.08
    Nach der zitierten Rechtsprechung des OVG Münster greift diese Fortbestandsfiktion auch dann ein, wenn der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels erst nach Ablauf der Geltungsdauer des Titels und damit verspätet gestellt wird, und wenn die Verspätung nur so geringfügig ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt ist (so auch OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - und VG Darmstadt, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 G 1234/05 - sowie vom 12. April 2006 - 8 G 309/06 -, alle bei juris; vgl. auch Dienelt, InfAuslR 2005, 136, und Benassi, InfAuslR 2006, 178).
  • VG Darmstadt, 12.04.2006 - 8 G 309/06

    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Fiktionswirkung, Erlaubnisfiktion,

    Auszug aus VG Berlin, 12.08.2008 - 38 V 26.08
    Nach der zitierten Rechtsprechung des OVG Münster greift diese Fortbestandsfiktion auch dann ein, wenn der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels erst nach Ablauf der Geltungsdauer des Titels und damit verspätet gestellt wird, und wenn die Verspätung nur so geringfügig ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt ist (so auch OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - und VG Darmstadt, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 G 1234/05 - sowie vom 12. April 2006 - 8 G 309/06 -, alle bei juris; vgl. auch Dienelt, InfAuslR 2005, 136, und Benassi, InfAuslR 2006, 178).
  • VG Darmstadt, 29.08.2005 - 5 G 1234/05

    D (A), Erlaubnisfiktion, Fiktionswirkung, Erlaubnisfiktion, Aufenthaltserlaubnis,

    Auszug aus VG Berlin, 12.08.2008 - 38 V 26.08
    Nach der zitierten Rechtsprechung des OVG Münster greift diese Fortbestandsfiktion auch dann ein, wenn der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels erst nach Ablauf der Geltungsdauer des Titels und damit verspätet gestellt wird, und wenn die Verspätung nur so geringfügig ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt ist (so auch OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - und VG Darmstadt, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 G 1234/05 - sowie vom 12. April 2006 - 8 G 309/06 -, alle bei juris; vgl. auch Dienelt, InfAuslR 2005, 136, und Benassi, InfAuslR 2006, 178).
  • VG Oldenburg, 28.01.2009 - 11 A 1756/07

    Wohnsitzauflage; Flüchtling; Familienangehöriger; subsidiär; Schutzberechtigter;

    Auch Gründe der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sprechen dafür, dass verspätete Verlängerungsanträge keine Fiktionswirkungen entfalten können (vgl. auch Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand: Februar 2008, Rn. 42 ff. zu § 81; Albrecht in: Storr u.a., Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, Rn. 21 zu § 81; VG München, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - M 10 S 08.3029 u.a. - ; VG Kassel, Beschluss vom 15. September 2008 - 4 L 1259/08.Ks - ; VG Berlin, Urteil vom 12. August 2008 - 38 V 26.08 - ; tendenziell auch: VGH München, Beschluss vom 5. März 2007 - 24 Cs 07.207 - ).
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