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   VG Berlin, 12.09.1995 - 14 A 255.95   

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https://dejure.org/1995,7476
VG Berlin, 12.09.1995 - 14 A 255.95 (https://dejure.org/1995,7476)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.09.1995 - 14 A 255.95 (https://dejure.org/1995,7476)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. September 1995 - 14 A 255.95 (https://dejure.org/1995,7476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben einer biologisch-dynamischen Landwirtschaft und Gärtnerei; Anforderungen an das Verfahren über die Genehmigung zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen; Voraussetzungen einer Genehmigung für die Freisetzung; Bedenken der Verfassungsmäßigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 93/08

    Drittanfechtung einer Genehmigung zur Freisetzung gentechnisch veränderter

    An einer solchen fehlt es bei reinen Vermögensschäden, die etwa aus einer Wertminderung durch Einwirken auf Bewertungsfaktoren, die nicht in der Sache selbst liegen, resultieren (VG Braunschweig, Urteil vom 11.02.2009 - 2 A 110/08 - VG Berlin, Beschluss vom 12.09.1995 - VG 14 A 255.95 -, abgedruckt bei: Eberbach/Lange/Ronellenfitsch, a. a. O., Entscheidung Nr. 4 zu § 16 GenTG).
  • VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07

    Drittanfechtung einer Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch verändertem

    An einer solchen fehlt es bei reinen Vermögensschäden, die etwa aus einer Wertminderung durch Einwirken auf Bewertungsfaktoren, die nicht in der Sache selbst liegen, resultieren (VG Braunschweig, Urteil vom 11.02.2009 - 2 A 110/08 - VG Berlin, Beschluss vom 12.09.1995 - 14 A 255.95 -, abgedruckt bei Eberbach/Lange/Ronellenfitsch, a. a. O., Entscheidung Nr. 4 zu § 16 GenTG).
  • VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Vernichtungsanordnung durch eine

    (So etwa Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Verfahren 2 A 224/07 beim VG Braunschweig im Schriftsatz vom 29.01.2008 unter Hinweis auf VG Berlin, Beschluss vom 12.09.1995 - VG 14 A 255.95 -, abgedruckt in: Eberbach/Lange/Ronellenfitsch, GenTR/BioMedR, Teil V, Nr. 4 zu § 16 GenTG, S. 9) Im Hinblick auf einen künftig zu führenden Amtshaftungsanspruch entfalle das Feststellungsinteresse nur dann, wenn der Amtshaftungsprozess offensichtlich keinen Erfolg hätte, (BVerwG, Urteile vom 28.08.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 926 f.; vom 03.05.1989 - 4 C 33.88 -, NVwZ 1989, 1156) d.h. wenn ohne eine in die Einzelheiten gehende Prüfung erkennbar sei, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen könne.
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