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   VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10   

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https://dejure.org/2010,25947
VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10 (https://dejure.org/2010,25947)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.11.2010 - 34 K 2.10 (https://dejure.org/2010,25947)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. November 2010 - 34 K 2.10 (https://dejure.org/2010,25947)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 27.03.2001 - 1 VA 36/99

    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (§ 1309 Abs. 2 BGB )

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10
    Dort sind der (beidseitig) fehlende Wille der Verlobten zur Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft und die Täuschung des einen Verlobten über die in Wahrheit nicht vorhandene Eheführungsabsicht des anderen Verlobten nunmehr als materiell-rechtliche Ehehindernisse normiert (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 27. März 2001 - 1 VA 36/99 -, NJW-RR 2001, 156).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 57/07

    Zur Weigerung eines Standesbeamten, ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10
    Das Vorliegen von Ehehindernissen im Sinne dieser Bestimmungen berechtigt und verpflichtet den Standesbeamten, seine Mitwirkung an der Eheschließung zu verweigern (vgl. § 1310 Abs. 1 Satz 2 BGB), und steht in gleicher Weise der Befreiung eines Ausländers, der im Bundesgebiet heiraten will, von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs. 2 BGB (vgl. Kammergericht a.a.O.) sowie der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 39 Abs. 1 PStG für einen deutschen Staatsangehörigen zur Eheschließung im Ausland entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. August 2007 - I-3 Wx 57/07 -, FamRZ 2008, 277).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 6 UF 106/01

    Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10
    Ausgehend davon ist seitens der Botschaften auch zu beachten, dass die Bestimmungen in § 1314 Abs. 2 Nr. 3 und 5 BGB hinsichtlich der Problematik sogenannter Scheinehen ehe- und personenstandsrechtlich als abschließende Regelung zu verstehen sind (vgl. BT-Drucks. 13/4898 S. 32; Thorn in: jurisPK-BGB, § 1314 Rn. 1) und sogenannte einseitige Scheinehen somit nur unter der Voraussetzung einer arglistigen Täuschung des einen Partners - und nicht bereits in jedem Fall eines bei ihm bestehenden Irrtums über bestimmte Eigenschaften oder Motive des anderen Partners (vgl. OLG Köln, Urteil vom 1. Juli 1999 - 14 UF 225/98 -, FamRZ 2000, 819; OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 6 UF 106/01 -, OLGR 2002, 229, zit. n. juris) - erfassen.
  • BayObLG, 12.04.2000 - 2Z BR 151/99

    Anträge im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10
    Dort sind der (beidseitig) fehlende Wille der Verlobten zur Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft und die Täuschung des einen Verlobten über die in Wahrheit nicht vorhandene Eheführungsabsicht des anderen Verlobten nunmehr als materiell-rechtliche Ehehindernisse normiert (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 27. März 2001 - 1 VA 36/99 -, NJW-RR 2001, 156).
  • OLG Köln, 01.07.1999 - 14 UF 225/98

    Eheaufhebung; Arglistige Täuschung; Darlegungs- und Beweislast; Nichtoffenbarung

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10
    Ausgehend davon ist seitens der Botschaften auch zu beachten, dass die Bestimmungen in § 1314 Abs. 2 Nr. 3 und 5 BGB hinsichtlich der Problematik sogenannter Scheinehen ehe- und personenstandsrechtlich als abschließende Regelung zu verstehen sind (vgl. BT-Drucks. 13/4898 S. 32; Thorn in: jurisPK-BGB, § 1314 Rn. 1) und sogenannte einseitige Scheinehen somit nur unter der Voraussetzung einer arglistigen Täuschung des einen Partners - und nicht bereits in jedem Fall eines bei ihm bestehenden Irrtums über bestimmte Eigenschaften oder Motive des anderen Partners (vgl. OLG Köln, Urteil vom 1. Juli 1999 - 14 UF 225/98 -, FamRZ 2000, 819; OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 6 UF 106/01 -, OLGR 2002, 229, zit. n. juris) - erfassen.
  • OLG Hamm, 18.07.2003 - 10 WF 141/03

    Aufhebung der Ehe wegen Eingehens zur Erzielung aufenthaltsrechtlicher Vorteile

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10
    Subjektive Empfindungen dieser Art, die ohnehin nur sehr begrenzt der wechselseitigen Offenbarungspflicht unterliegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 10 WF 141/03 -, FPR 2004, 26, zit. n. juris), stellen keine als Gegenstand einer Täuschungshandlung im Sinne von § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB in Betracht kommenden Umstände dar; dies können vielmehr nur (vorgespiegelte) Tatsachen sein, aus denen der getäuschte Verlobte vernünftigerweise auf das Vorhandensein bestimmter Empfindungen schließen kann und darf (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.).
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