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   VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19 OL   

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VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19 OL (https://dejure.org/2019,51400)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.12.2019 - 80 K 7.19 OL (https://dejure.org/2019,51400)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 80 K 7.19 OL (https://dejure.org/2019,51400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • businessinsider.de (Pressemeldung, 03.03.2020)

    Bei Arbeitszeit geschummelt: Ehemann von Familienministerin Franziska Giffey verliert Job

  • welt.de (Pressebericht, 03.03.2020)

    Gericht wirft Giffeys Ehemann unerlaubte Nebentätigkeit in 54 Fällen vor

Sonstiges (2)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 06.03.2020)

    Entlassung von Karsten Giffey: Warum das Urteil veröffentlicht werden darf

  • tagesspiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 21.02.2020)

    Klage gegen Herausgabe: Urteil gegen Giffeys Mann soll unter Verschluss bleiben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19
    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19
    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11/10 - juris Rn. 74).

    Jeder Beamte ist verpflichtet, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11/10 - juris Rn. 82).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19
    Die Ausschöpfung des maßgeblich in Anlehnung an die abstrakte Strafandrohung gebildeten Orientierungsrahmens kommt jedoch nur in Betracht, wenn dies auch dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19
    (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 2 B 49/15 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19
    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 17.12

    Lehrer; Besitz von kinderpornografischen Bilddateien; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19
    Dies ist für sich genommen regelmäßig jedoch nicht geeignet, gravierende Pflichtverstöße wie die vorliegenden in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 19. März 2013 - 2 B 17/12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 28.06.2010 - 2 B 84.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung eines Dienstvergehens des

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums zu gewährleisten (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83/08 - juris Rn. 10 ff., sowie Beschluss vom 28. Juni 2010 - 2 B 84/09 - juris Rn. 13 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums zu gewährleisten (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83/08 - juris Rn. 10 ff., sowie Beschluss vom 28. Juni 2010 - 2 B 84/09 - juris Rn. 13 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15

    Entscheidung des Dienstherrn und gerichtliche Disziplinarbefugnis

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19
    Der Entscheidung des Dienstherrn, den Beklagten nach dem Aufdecken seines Fehlverhaltens unverändert weiter zu beschäftigen, kommt für die zu treffende Entscheidung über die angemessene Disziplinarmaßnahme grundsätzlich keine Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16/15 - juris Rn. 8 m.w.N.) Denn das Disziplinargericht ist weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht an die Wertungen des Dienstherrn gebunden (siehe schon oben).
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