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   VG Berlin, 13.02.2018 - 5 L 621.17   

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https://dejure.org/2018,3874
VG Berlin, 13.02.2018 - 5 L 621.17 (https://dejure.org/2018,3874)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.02.2018 - 5 L 621.17 (https://dejure.org/2018,3874)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 5 L 621.17 (https://dejure.org/2018,3874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BBG, § 14 Abs 1 Nr 2 BBG, § 59 StGB, § 201 StGB
    Nichtberücksichtigung eines Bewerbers wegen einer strafrechtlichen Verurteilung; Verwarnung mit Strafvorbehalt als Hindernis im Bewerbungsverfahren für ein öffentliches Amt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2018 - 5 L 621.17
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Einstellungsbewerbers, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2018 - 5 L 621.17
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernstlich möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 15 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2018 - 5 L 621.17
    Sie ist auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes angewiesen, um die bevorstehende Ernennung der Beigeladenen und damit einen endgültigen Rechtsverlust zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 31 ff.).
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