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   VG Berlin, 13.02.2019 - 71 K 6.18 PVB   

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https://dejure.org/2019,3457
VG Berlin, 13.02.2019 - 71 K 6.18 PVB (https://dejure.org/2019,3457)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.02.2019 - 71 K 6.18 PVB (https://dejure.org/2019,3457)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 71 K 6.18 PVB (https://dejure.org/2019,3457)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Mitwirkung bei Maßnahmen

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2019 - 71 K 6.18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 2. September 2009 - 6 PB 22.09 -, juris; Beschluss vom 30. März 2009 - 6 PB 29.08 -, juris; Beschluss vom 19. September 2012 - 6 P 3.11 -, juris und Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 6 P 2.12 -, juris, Rdnr. 14; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - OVG 62 PV 9.17 -, Abdruck S. 6 ff.) der die Kammer folgt, kann es an einer Maßnahme der nachgeordneten Dienststelle, an welcher der örtliche Personalrat beteiligt werden könnte, fehlen, wenn eine übergeordnete Dienststelle eine unmittelbar gestaltende Anordnung trifft, die der nachgeordneten Dienststelle keinen eigenen Entscheidungsspielraum lässt und von ihr lediglich vollzogen wird (vgl. Baden in Altvater, a.a.O., § 82 Rdnr. 4 m.w.N.).

    Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in dem o.g. Beschluss ausgeführt: "Das Bundesverwaltungsgericht hält es für möglich, dass die internen Weisungen der übergeordneten Dienststelle ein derart orientiertes Vorgehen der untergeordneten Dienststellenleiter gegenüber den Beschäftigten als dessen eigene beteiligungspflichtige Maßnahme erscheinen lassen (vgl. dessen Beschluss vom 19. September 2012 - 6 P 3.11 -, juris, Rdnr. 24).

  • BVerwG, 11.12.2012 - 6 P 2.12

    Mitwirkung des Personalrats bei Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen;

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2019 - 71 K 6.18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 2. September 2009 - 6 PB 22.09 -, juris; Beschluss vom 30. März 2009 - 6 PB 29.08 -, juris; Beschluss vom 19. September 2012 - 6 P 3.11 -, juris und Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 6 P 2.12 -, juris, Rdnr. 14; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - OVG 62 PV 9.17 -, Abdruck S. 6 ff.) der die Kammer folgt, kann es an einer Maßnahme der nachgeordneten Dienststelle, an welcher der örtliche Personalrat beteiligt werden könnte, fehlen, wenn eine übergeordnete Dienststelle eine unmittelbar gestaltende Anordnung trifft, die der nachgeordneten Dienststelle keinen eigenen Entscheidungsspielraum lässt und von ihr lediglich vollzogen wird (vgl. Baden in Altvater, a.a.O., § 82 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2019 - 71 K 6.18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 7. März 2011 - 6 P 15.10 -, juris, Rdnr. 36) werden von § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG entgeltrelevante Vorgänge erfasst, die nicht tarifvertraglich determiniert sind.
  • BVerwG, 02.09.2009 - 6 PB 22.09

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Erlass einer obersten Dienstbehörde;

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2019 - 71 K 6.18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 2. September 2009 - 6 PB 22.09 -, juris; Beschluss vom 30. März 2009 - 6 PB 29.08 -, juris; Beschluss vom 19. September 2012 - 6 P 3.11 -, juris und Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 6 P 2.12 -, juris, Rdnr. 14; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - OVG 62 PV 9.17 -, Abdruck S. 6 ff.) der die Kammer folgt, kann es an einer Maßnahme der nachgeordneten Dienststelle, an welcher der örtliche Personalrat beteiligt werden könnte, fehlen, wenn eine übergeordnete Dienststelle eine unmittelbar gestaltende Anordnung trifft, die der nachgeordneten Dienststelle keinen eigenen Entscheidungsspielraum lässt und von ihr lediglich vollzogen wird (vgl. Baden in Altvater, a.a.O., § 82 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2019 - 71 K 6.18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 2. September 2009 - 6 PB 22.09 -, juris; Beschluss vom 30. März 2009 - 6 PB 29.08 -, juris; Beschluss vom 19. September 2012 - 6 P 3.11 -, juris und Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 6 P 2.12 -, juris, Rdnr. 14; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - OVG 62 PV 9.17 -, Abdruck S. 6 ff.) der die Kammer folgt, kann es an einer Maßnahme der nachgeordneten Dienststelle, an welcher der örtliche Personalrat beteiligt werden könnte, fehlen, wenn eine übergeordnete Dienststelle eine unmittelbar gestaltende Anordnung trifft, die der nachgeordneten Dienststelle keinen eigenen Entscheidungsspielraum lässt und von ihr lediglich vollzogen wird (vgl. Baden in Altvater, a.a.O., § 82 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 03.11.2008 - 23 K 1477/08

    Keine Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats bei Behandlung von

    Auszug aus VG Berlin, 13.02.2019 - 71 K 6.18
    Nach Auffassung der Kammer ist das Nachholen eines entsprechenden Beschlusses des Gremiums eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens jedenfalls vor der Antragstellung in der Anhörung zulässig (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt, Beschluss vom 3. November 2008 - 23 K 1477/08.F.PV; juris, Rdnr. 11).
  • VG Berlin, 07.06.2019 - 72 K 10.18

    Mitbestimmungrecht des Personalrates hinsichtlich eines Schreibens zur Klärung

    Denn der nachträglich gefasste Beschluss vom 16. bis 18. Oktober 2018 enthält die prozessrechtlich ausreichende Genehmigung des am 26. September 2018 gestellten Antrags (für die gleichen Beteiligten ausgehend von einer "unnötigen Förmelei" mit gleichem Ergebnis Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2019 - VG 71 K 6.18 PVB - [jetzt OVG 62 PV 2.19], Abdruck Seite 4).

    Damit bleibt es seine Maßnahme (mit anderer, auf die nachgeordneten Dienststellen ausgerichteter Argumentation, aber mit gleichem Ergebnis Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2019 - VG 71 K 6.18 PVB - [jetzt OVG 62 PV 2.19], Abdruck Seite 7).

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