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   VG Berlin, 13.03.2012 - 21 K 297.11   

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VG Berlin, 13.03.2012 - 21 K 297.11 (https://dejure.org/2012,9255)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.03.2012 - 21 K 297.11 (https://dejure.org/2012,9255)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. März 2012 - 21 K 297.11 (https://dejure.org/2012,9255)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2010 - 14 A 3292/08

    Gewährung von Wohngeld unter Anrechnung des Einkommens der minderjährigen, mit in

    Auszug aus VG Berlin, 13.03.2012 - 21 K 297.11
    Die hier allein in Betracht kommende Regelung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 WoGG 2009 ist nur einschlägig, wenn bei der Berechnung der Transferleistung Kosten derjenigen Unterkunft berücksichtigt worden sind, für die Wohngeld beantragt wird, weil nach Sinn und Zweck der Vorschrift Doppelleistungen und sich überschneidende Zuständigkeiten der Behörden für dieselbe Unterkunft vermieden werden sollen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010 - 14 A 3292/08 - Juris zur inhaltsgleichen Vorläuferregelung des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WoGG 2005).

    Der Einwand des Klägers, das Sozialgeld der Kinder sei im Rahmen der Einkommensberechnung für die Wohngeldgewährung an ihn nicht zu berücksichtigen, weil das Sozialgeld ausschließlich für Zeiträume geleistet werde, in denen die Kinder bei der Mutter leben, rechtfertigt keine andere Beurteilung, wie im Übrigen bereits obergerichtlich entschieden worden ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010, a.a.O.).

    Die Anrechnung des den Kindern getrennt lebender Eltern für die Zeit ihres Aufenthaltes bei einem Elternteil gewährten Sozialgeldes als Einkommen bei der Wohngeldberechnung des anderen Elternteils ergibt sich aus der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 14 Abs. 2 Nr. 30 (i.V.m. § 13 Abs. 1) WoGG 2009 und hält sich in dem dem Gesetzgeber zustehenden weiten Gestaltungsspielraum; sie verletzt insbesondere weder den Gleichbehandlungsgrundsatz noch Art. 6 GG (vgl. hierzu OVG Münster, Urteil vom 1. Juli 2010, a.a.O., Rdnr. 29 ff. und Rdnr. 42 ff.).

  • VG Leipzig, 22.06.2017 - 5 K 774/16
    Die den Wortlaut des § 14 Abs. 2 Nr. 30 WoGG 2009 für die vorliegende Konstellation anwendende Rechtsprechung ( OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1.7.2010 - 14 A 3292/08 -, ; VG Berlin, Beschl. v. 13.3.2012 - 21 K 297.11 -, ) überzeugt demgegenüber nicht.
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