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   VG Berlin, 13.07.2015 - 11 L 275.15   

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https://dejure.org/2015,17336
VG Berlin, 13.07.2015 - 11 L 275.15 (https://dejure.org/2015,17336)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.07.2015 - 11 L 275.15 (https://dejure.org/2015,17336)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 11 L 275.15 (https://dejure.org/2015,17336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vorläufiger Stopp für temporäre Spielstraße in Pankow

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Krachmacherstraße" bleibt zunächst ruhig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anwohner als Spielverderber - Gericht stoppt Teilzeit-Spielstraße in Berlin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorläufiger Stopp für temporäre Spielstraße in Pankow

  • Telepolis (Pressebericht, 14.07.2015)

    Keine "Krachmacherstraße"

  • weka.de (Kurzinformation)

    Anwohner erfolgreich gegen Teilzeit-Spielstraße

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Temporäre Spielstraße in Berlin-Pankow vorerst gestoppt - Überwiegendes öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehung des Erlaubnisbescheids nicht ausreichend begründet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 10 S 13.01199

    Festival; Lärmbelästigung durch Musikdarbietungen; offene Erfolgsaussichten;

    Auszug aus VG Berlin, 13.07.2015 - 11 L 275.15
    Nach der drittschützenden Norm des § 29 Abs. 2 StVO (siehe hierzu nur VG Ansbach, Beschluss vom 3. Juli 2013 - AN 10 S 13.01199 -, zitiert nach juris) bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis.
  • OVG Thüringen, 25.11.2011 - 2 EO 289/11

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Berlin, 13.07.2015 - 11 L 275.15
    Soweit vertreten wird, im Falle eines formellen Fehlers gemäß § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO sei nur die Vollziehungsanordnung der Behörde aufzuheben (so z.B. Thüringisches OVG, Beschluss vom 25. November 2011 - 2 EO 289/11 -, zit. nach juris), steht dem bereits entgegen, dass die Aufhebung der Vollziehungsanordnung im Gesetz nicht vorgesehen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 13 B 1910/08

    Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung bei der Anwendung des Irreführungsverbots

    Auszug aus VG Berlin, 13.07.2015 - 11 L 275.15
    Dabei reicht jede schriftliche Begründung aus, die, sei sie sprachlich oder gedanklich auch noch so unvollkommen, zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalls eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält (OVG Münster, Beschlüsse vom 30. März 2009 - 13 B 1910/08 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Auszug aus VG Berlin, 13.07.2015 - 11 L 275.15
    Aber auch stationäre Vorgänge, die nicht zum Straßenverkehr "im engeren Sinn" gehören, die aber die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, sind Veranstaltungen i.S. der Vorschrift (BVerwG, NZV 1989, 325; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 29 StVO Rn. 4).
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