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VG Berlin, 13.10.2015 - 12 K 407.14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 35 VwVfG
Bestätigung einer Ersatzbetreuungsentgelterstattungsordnung des AStA; Bekanntmachung einer geänderten Ordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95
Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als …
Auszug aus VG Berlin, 13.10.2015 - 12 K 407.14
Sie stellt der Sache nach eine vorweggenommene Maßnahme der Rechtsaufsicht dar, mit der sie nicht das Ermessen eines rechtsetzenden Organs ausübt, sich also nicht am Rechtssetzungsverfahren selbst beteiligt, sondern wie zuvor schon die außerhalb der Hochschule stehende Senatsverwaltung als Rechtsaufsichtsbehörde verbindlich gegenüber der Klägerin feststellt, ob Rechtsmängel der zur Bestätigung gestellten Satzung entgegenstehen oder nicht (…vgl. zur Frage der Außenwirkung Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage, 2015, § 35 Rdnr. 124 ff., 130;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, 2015, Anhang zu § 42 Rdnr. 83; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 - Juris).
- VG Berlin, 05.01.2022 - 12 K 21.21 Denn die sich aus den dargelegten Normen ergebenden Rechte sind der Klägerin zur eigenständigen Wahrnehmung gegenüber der Beklagten übertragen, was sich daraus ergibt, dass sie nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BerlHG als rechtsfähige Teilkörperschaft der Beklagten anerkannt wird (vgl. entsprechend für die Studierendenschaft der Humboldt-Universität VG Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2015 - VG 12 K 407/14 - S. 5 UA).