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   VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15   

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VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15 (https://dejure.org/2016,38781)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.10.2016 - 2 K 507.15 (https://dejure.org/2016,38781)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 2 K 507.15 (https://dejure.org/2016,38781)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.01.1986 - 1 BvR 1352/85

    Wissenschaftsfreiheit und Akteneinsicht in Behördenakten

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15
    Ein unmittelbarer Anspruch des Wissenschaftlers auf positive Entscheidung seines Antrags ergibt sich daraus allerdings nicht (BVerfG. Beschluss vom 30. Januar 1986 - 1 BvR 1352/85 -, NJW 1986, 1243 = juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12

    Informationszugang durch Akteneinsicht beim Bundeskanzleramt in Akten über die

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15
    Die Festsetzung der Widerspruchsgebühr i.H.v. 30,- Euro gemäß § 10 Abs. 1 und 3 IFG i.V.m. Teil A, Nr. 5 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV ist danach nicht zu beanstanden (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 K 57.12 -, juris Rn. 60).
  • VGH Hessen, 30.04.2010 - 6 A 1341/09

    Informationsgesuch an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15
    Es muss die konkrete Möglichkeit einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch die Behörde als Folge des Informationszugangs vorliegen; die Beklagte hat die Gefährdungslage in Form einer nachvollziehbar begründeten, durch konkrete Fakten untermauerte Prognose darzulegen (HessVGH, Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 1341/09 -, DVBl. 2010, 1059 [Ls.] = juris Rn. 12, zustimmend BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 = juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07

    Zugang zu Informationen durch das Bundesministerium der Finanzen

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15
    In diesem Sinne ist auch die frühere Rechtsprechung der Kammer zu verstehen (VG Berlin, Urteil vom 3. Dezember 2008 - VG 2 A 132.07 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15
    So hat etwa eine Behörde auf Anfrage im Einzelfall grundsätzlich auch Auskunft über die einschlägigen Ermessensrichtlinien zu erteilen, da deren Kenntnis für eine wirksame Rechtsverfolgung insofern erforderlich ist, als sie in der Regel die Ermessenspraxis anzeigen, die ihrerseits einen Anspruch auf Gleichbehandlung vermittelt (BVerwG, Urteil vom 16. September 1980 - I C 52.75 -, BVerwGE 61, 15 = juris Rn. 20).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15
    Solche nachteiligen Auswirkungen liegen dann vor, wenn das Bekanntwerden des Erlasses es einem Steuerpflichtigen ermöglichte, die Anforderungen an die Steuerbefreiung zu umgehen, indem er die erforderliche Feststellung seiner Steuerpflicht zu seinen Gunsten manipulieren könnte, wenn also bei Bekanntgabe des Erlasses die zu einer vertieften Prüfung Anlass geben sollenden Indikatoren ihren Zweck nicht mehr erfüllen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 21.08 -, Buchholz 400 IFG Nr. 2 = juris Rn. 28).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15
    Es muss die konkrete Möglichkeit einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch die Behörde als Folge des Informationszugangs vorliegen; die Beklagte hat die Gefährdungslage in Form einer nachvollziehbar begründeten, durch konkrete Fakten untermauerte Prognose darzulegen (HessVGH, Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 1341/09 -, DVBl. 2010, 1059 [Ls.] = juris Rn. 12, zustimmend BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 = juris Rn. 21).
  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15
    "Finanzbehörde" im Sinne dieser Vorschrift ist jede Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2011 - BVerwG 7 C 6.10 -, Buchholz 400 IFG Nr. 4 = juris), folglich auch das Ministerium selbst.
  • VG Berlin, 23.05.2012 - 2 K 96.11

    Bundesministerium muss Auskunft zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung zum

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15
    Da zur Verwaltung selbst die rechtsetzende Tätigkeit eines Bundesministeriums gehört (VG Berlin, Urteil vom 23. Mai 2012 - VG 2 K 96.11), gilt dies erst recht für nicht als Rechtsnormen erlassene Verwaltungsanweisungen.
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2016 - 2 K 507.15
    Bei der Beklagten, d.h. dem um die Information angegangenen Bundesministerium der Finanzen, handelt es sich um eine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG (BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 3.11 -, BVerwGE 142, 122 = juris, und BVerwG 7 C 4.11 -, Buchholz 400 IFG Nr. 7 = juris).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • VG Berlin, 29.04.2021 - 2 K 262.19

    Einsichtsanspruch in die Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen für

    Die Kammer ist zwar der Auffassung, dass es gerade in einer komplexen Sach- und Rechtsmaterie wie dem Steuerrecht eine Vielzahl denkbarer Fallgestaltungen gibt, die eine auf der Grundlage der fachbehördlichen Erfahrung vorzunehmende Schematisierung erfordert, deren Kenntnis dem Steuerpflichtigen unerwünschte Gestaltungs- und Umgehungsmöglichkeiten eröffnen kann (vgl. zu Indikatoren für die Aufnahme steuerrechtlicher Prüfungs- oder Steueraufsichtsmaßnahmen Urteil der Kammer vom 13. Oktober 2016 - VG 2 K 507.15 - juris Rn. 23).

    Aus dem Vorbringen ergibt sich nicht, worin der Nachteil für die Bundesrepublik oder eines ihrer Länder liegen soll, wenn der Rechtsunterworfene Kenntnis von der Rechtsauffassung der zuständigen Behörden zu den anwendbaren straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorschriften hat (vgl. Urteil der Kammer vom 13. Oktober 2016 - VG 2 K 507.15 - juris Rn. 21).

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