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   VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17   

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https://dejure.org/2017,45493
VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17 (https://dejure.org/2017,45493)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.11.2017 - 10 L 839.17 (https://dejure.org/2017,45493)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. November 2017 - 10 L 839.17 (https://dejure.org/2017,45493)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17
    Die grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen deutscher Behörden umfassen im Fall einer Abschiebung deren Durchführung einschließlich einer - in Einzelfällen - erforderlichen Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 14; vgl. auch EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 205).

    Aus der zitierten, neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Verfahren Paposhvili gegen Belgien geht überdies hervor, dass Art. 3 EMRK vor einer Abschiebung, die zu einer ernsthaften, schnellen und irreversiblen Verschlechterung des Gesundheitszustands, die zu schwerem Leiden oder einer erheblichen Verringerung der Lebenserwartung führt, schützt (EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 183 unter teilweise Aufgabe anderslautender Rechtsprechung).

    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen, um das Seinige getan zu haben, sicherzustellen, dass die von der Abschiebung betroffene Person sich nicht in Umständen wiederfindet, die mit den Vorgaben von Art. 3 EMRK nicht zu vereinbaren sind (EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 191; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, InfAuslR 2017, 189).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17
    Die mit der Abschiebung betraute Behörde hat die aus Art. 2 Abs. 2 GG erwachsende Pflicht, durch eine hinreichende Ausgestaltung der tatsächlichen Durchführung der Abschiebung erhebliche Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abzuwenden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 10).

    Die grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen deutscher Behörden umfassen im Fall einer Abschiebung deren Durchführung einschließlich einer - in Einzelfällen - erforderlichen Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 14; vgl. auch EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 205).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17

    Durchführung der Abschiebung bei Suizidalität des Ausländers

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17
    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen, um das Seinige getan zu haben, sicherzustellen, dass die von der Abschiebung betroffene Person sich nicht in Umständen wiederfindet, die mit den Vorgaben von Art. 3 EMRK nicht zu vereinbaren sind (EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 191; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, InfAuslR 2017, 189).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17

    Durchführung einer Abschiebung bei hoher Selbstmordgefahr

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17
    Dies gilt unbeschadet des Umstandes, dass derzeit eine wirksame negative Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG zu Lasten des Antragstellers vorliegt, an die der Antragsgegner gebunden ist (vgl. § 42 AsylG) (vgl. hierzu ausführlich: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. August 2017 - 11 S 1724/17 -, Rn. 32, juris).
  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17
    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007, - 24 CE 07.484 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11

    Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17
    Dabei begründet die psychische Erkrankung des Ausländers eine rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung in zwei Fallgruppen (vgl. OVG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 M 38/11 -, juris, Rn. 5): Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und solange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d. h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 11 S 49.11

    Beachtung des Gesundheitszustandes eines Abzuschiebenden bei ernsthafter

    Auszug aus VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17
    7 Die ernsthafte Suizidgefahr eines Abzuschiebenden kann als Reiseunfähigkeit ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis i.S.d. § 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 GG darstellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2011 - OVG 11 S 49.11 -, juris Rn. 3 ff.).
  • VG Schleswig, 21.12.2017 - 1 B 180/17

    Einstweiliger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht

    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (VGH München, Beschl. v. 23.10.2007, - 24 CE 07.484 -, juris Rn. 15; VG Berlin, Beschl. v. 13.11.2017 - 10 L 839.17 -, juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 01.09.2020 - 1 B 104/20

    Abschiebungsschutz wegen Reiseunfähigkeit - Antrag auf Anordnung der

    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (VGH München, Beschluss vom 23.10.2007, - 24 CE 07.484 -, juris Rn. 15; VG Berlin, Beschluss vom 13.11.2017 - 10 L 839.17 -, juris Rn. 7; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 180/17 -, Rn. 10, juris).
  • VG Schleswig, 11.02.2019 - 1 B 1/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis

    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (VGH München, Beschluss vom 23.10.2007, - 24 CE 07.484 -, juris Rn. 15; VG Berlin, Beschluss vom 13.11.2017 - 10 L 839.17 -, juris Rn. 7; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 180/17 -, Rn. 10, juris).
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