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VG Berlin, 14.03.2017 - 21 K 778.16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 9 WoGG, § 27 Abs 1 WoGG, § 27 Abs 4 WoGG, § 25 WoGG
Berücksichtigung einer Mieterhöhung aufgrund einer Betriebskostennachzahlung bei der Wohngeldbewilligung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Greifswald, 27.08.2019 - 2 A 696/19
Wohngeldrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit einer rückwirkenden Mieterhöhung …
Eine rückwirkende Erhöhung der Miete infolge einer Betriebskostenabrechnung für einen vergangenen Zeitraum ist daher wohngeldrechtlich in einem noch laufenden Bewilligungszeitraum grundsätzlich berücksichtigungsfähig (VG Berlin, Urteil vom 14. März 2017 - 21 K 778.16 -, juris).