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   VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22, VG 11 K 401.21   

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https://dejure.org/2023,4426
VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22, VG 11 K 401.21 (https://dejure.org/2023,4426)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.03.2023 - 11 K 138.22, VG 11 K 401.21 (https://dejure.org/2023,4426)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. März 2023 - 11 K 138.22, VG 11 K 401.21 (https://dejure.org/2023,4426)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Verkehrsberuhigung in der Bergmannstraße rechtmäßig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verkehrsberuhigung in der Bergmannstraße rechtmäßig

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Umgestaltung der Bergmannstraße zur Begegnungszone

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22
    Es reicht aus, dass eine entsprechende konkrete Gefahr besteht, die sich aus den besonderen örtlichen Verhältnissen ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32.09 -, juris Rn. 22).

    Dabei steht der Straßenverkehrsbehörde aufgrund ihres Sachverstandes und ihres Erfahrungswissens eine Einschätzungsprärogative dahingehend zu, festzulegen, welche von mehreren in Betracht zu ziehenden Maßnahmen den bestmöglichen Erfolg verspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32.09 -, juris Rn. 35 f.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 8 B 821/18 -, juris Rn. 29).

    Auch insoweit ist der Straßenverkehrsbehörde aufgrund ihres Sachverstandes und ihres Erfahrungswissens eine Einschätzungsprärogative dahingehend einzuräumen, zu entscheiden, welche von mehreren in Betracht zu ziehenden Maßnahmen den bestmöglichen Erfolg verspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32.09 -, juris Rn. 35 f.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 8 B 821/18 -, juris Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 8 B 821/18

    Streckensperrung für Motorradfahrer an der Nordhelle (L 707) rechtswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22
    Dabei steht der Straßenverkehrsbehörde aufgrund ihres Sachverstandes und ihres Erfahrungswissens eine Einschätzungsprärogative dahingehend zu, festzulegen, welche von mehreren in Betracht zu ziehenden Maßnahmen den bestmöglichen Erfolg verspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32.09 -, juris Rn. 35 f.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 8 B 821/18 -, juris Rn. 29).

    Auch insoweit ist der Straßenverkehrsbehörde aufgrund ihres Sachverstandes und ihres Erfahrungswissens eine Einschätzungsprärogative dahingehend einzuräumen, zu entscheiden, welche von mehreren in Betracht zu ziehenden Maßnahmen den bestmöglichen Erfolg verspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32.09 -, juris Rn. 35 f.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Juni 2019 - OVG 8 B 821/18 -, juris Rn. 29).

  • VG Berlin, 27.03.2001 - 27 A 332.00

    Aufstellung von Verkehrsschildern zur Wohnraumbewirtschaftung; Anspruch von

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22
    Treten solche Aspekte jedoch neben das Ziel der Gefahrenabwehr, ist dies unschädlich (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. März 2001 - VG 27 A 332.00 -, NZV 2001, 395, 395).
  • BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 9.80

    Zulässigkeit der Anordnung eines Nachtfahrverbots in einem Kurort - Genügen der

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22
    Nur dann, wenn seine Interessen gewichtiger sind als die für die streitgegenständliche Verkehrsregelung sprechenden Gründe, könnte er in seinen Rechten verletzt sein und nur dann käme auch eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 9/80 -, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - 8 A 4840/05

    Einbahnstraßenregelung in Bad Honnef (sog. Karreelösung) ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22
    Umgekehrt müssen bei erheblichen Beeinträchtigungen die für die Anordnung sprechenden öffentlichen Interessen schon von einigem Gewicht sein, wenn die Behörde ihnen gegenüber dem Interesse des betroffenen Anliegers oder der Anliegerin, von Lärm und Abgasen verschont zu bleiben, den Vorzug geben will (OVG Münster, Urteil vom 6. Dezember 2006 - OVG 8 A 4840/05 -, juris Rn. 60 ff.).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen; dieser Grundsatz ist verletzt, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch weniger weitgehende Anordnungen gewährleistet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23/00 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95

    Zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22
    Dies beurteilt sich danach, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße die Befürchtung nahelegt, dass - möglicherweise durch das Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände wie etwa bei einer besonderen Verkehrsverdichtung - die zu bekämpfende Gefahrenlage eintritt (vgl. BVerwG, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23/95 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22
    Umgekehrt müssen bei erheblichen Missständen die entgegenstehenden Interessen von einigem Gewicht sein, wenn mit Rücksicht auf diese eine Maßnahme unterbleiben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22
    Der Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO setzt eine konkrete Gefahr für das geschützte Gut - hier für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs - voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46/78 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 05.10.2022 - 11 ZB 22.157

    Voraussetzungen eines von der Sraßenverkehrsbehörde angeordneten Radfahrstreifens

    Auszug aus VG Berlin, 14.03.2023 - 11 K 138.22
    Die Vorschrift soll somit einem Trend zur "übermäßigen Beschilderung" entgegenwirken und im Sinne einer Subsidiarität der Verkehrszeichenanordnung die allgemeinen Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr aufwerten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 11 ZB 22.157 -, BayVBl 2023, 18-21 Rn. 12).
  • BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16

    Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs;

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

  • VG Hamburg, 21.07.2015 - 15 K 5050/13

    Zulassung gegenläufigen Fahrradverkehrs in einer Einbahnstraße

  • VG München, 29.03.2022 - M 23 K 21.6378

    Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrsversuch, Einbahnregelung A* Hellip, Brücke

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

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