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   VG Berlin, 14.04.2016 - 1 L 268.16   

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https://dejure.org/2016,6922
VG Berlin, 14.04.2016 - 1 L 268.16 (https://dejure.org/2016,6922)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.04.2016 - 1 L 268.16 (https://dejure.org/2016,6922)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. April 2016 - 1 L 268.16 (https://dejure.org/2016,6922)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    "Schmähkritik" vor türkischer Botschaft nicht erlaubt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Schmähgedicht von Böhmermann vor türkischer Botschaft nicht erlaubt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schmähkritik: "Ziegendemo gegen Beleidigung" vor der türkischen Botschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Schmähkritik" vor türkischer Botschaft nicht erlaubt

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    "Schmähkritik" vor türkischer Botschaft nicht erlaubt

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 15.04.2016)

    Debatte um Böhmermann-Gedicht: Keine Ziegendemo vor türkischer Botschaft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gedicht "Schmähkritik" vor türkischer Botschaft nicht erlaubt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Schmähkritik"-Gedicht bei Demo vor türkischer Botschaft verboten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fall Böhmermann

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Schmähkritik" vor türkischer Botschaft unzulässig - Gedicht von Jan Böhmermann darf bei Demonstration weder gezeigt noch rezitiert werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Schmähkritik" bei Demo verboten

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 48 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Schmähkritik" vor türkischer Botschaft nicht erlaubt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VG Berlin, 14.04.2016 - 1 L 268.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beurteilt sich auch die Rechtmäßigkeit von versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die den Inhalt von Meinungsäußerungen beschränken, nach dem Grundrecht der Meinungsfreiheit und grundsätzlich nicht nach dem der Versammlungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94, juris Rn. 25 m. w. N.).

    In dieser Hinsicht kann die Frage nur sein, ob und inwieweit sich nach Maßgabe von Art. 5 Abs. 2 GG Grenzen der Meinungsfreiheit ergeben (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 a. a. O. juris Rn. 26 m. w. N.).

    Im Übrigen kommt es darauf an, welches Rechtsgut im Einzelfall den Vorzug verdient (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994, a. a. O., juris Rn. 30 f.).

  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 232/04

    Ordnungswidrigkeit von herabsetzenden Äußerungen eines Redners einer Versammlung

    Auszug aus VG Berlin, 14.04.2016 - 1 L 268.16
    Ein Verbot von Meinungsäußerungen bei Versammlungen gem. § 15 Abs. 1 VersG ist rechtmäßig, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verletzung von Strafgesetzen, hier durch eine Beleidigung (§ 185 StGB), besteht (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2007 - 1 BvR 232/04, juris Rn. 24 m. w. N.).

    d) Für die versammlungsrechtliche Beurteilung eines Verhaltens, das zugleich einen Straftatbestand - hier den des § 185 StGB - verwirklicht, ist unbeachtlich, ob eine beleidigte Person ein persönliches Interesse hat, den Beleidiger bestraft zu sehen und deshalb einen Strafantrag stellt (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2007, a. a. O., juris Rn. 26).

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus VG Berlin, 14.04.2016 - 1 L 268.16
    Beleidigung i. S. d. § 185 StGB ist die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, juris Rn. 15).
  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Auszug aus VG Berlin, 14.04.2016 - 1 L 268.16
    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 18. Februar 1964 - 1 StR 572/63, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 28.12.2004 - 1 A 291.04
    Auszug aus VG Berlin, 14.04.2016 - 1 L 268.16
    Zwar genügt eine nur formularmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung nach der Rechtsprechung der Kammer grundsätzlich nicht dem in § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO niedergelegten formellen Erfordernis einer schriftlichen Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung (Beschluss der Kammer vom 28. Dezember 2004 - VG 1 A 291.04).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

    Auszug aus VG Berlin, 14.04.2016 - 1 L 268.16
    b) Bereits bei der Prüfung und Bewertung der objektiven Tatbestandsmäßigkeit der Beleidigung ist der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 1. August 2001 - 1 BvR 1906/97, juris Rn. 17 ff.).
  • OLG Hamburg, 15.05.2018 - 7 U 34/17

    Erdogan gegen Böhmermann - Verbreitung von Teilen des Schmähgedichts bleiben

    Dem Unterlassungsbegehren des Klägers steht es nicht entgegen, dass das von ihm vorgetragene "Schmähgedicht" inzwischen weit verbreitet worden und sogar zum Gegenstand öffentlicher Dokumente (wie z.B. dem Beschluss des VG Berlin vom 14.4. 2016, Az. VG 1 L 268.16, Anlage B 3) geworden ist.
  • VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16

    Piratenpartei darf "Schmähkritik" nicht öffentlich rezitieren

    Das Gedicht „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann als solches erfüllt nach den dargestellten Grundsätzen unzweifelhaft den Tatbestand einer Beleidigung i.S.d. § 185 StGB, da es sich als Aneinanderreihung abwertender Verunglimpfungen des türkischen Staatspräsidenten darstellt (vgl. Beschluss der Kammer vom 14.4.2016 - VG 1 L 268.16).
  • VG Berlin, 29.04.2016 - 1 L 282.16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine versammlungsrechtliche Auflage

    Da die Anordnungen im Zeitpunkt der Versammlung durchsetzbar sein müssen, drängt sich die Notwendigkeit einer sofortigen Vollziehung auf (Beschluss der Kammer vom 14. April 2016 - VG 1 L 268.16).
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