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   VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14   

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https://dejure.org/2016,38142
VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14 (https://dejure.org/2016,38142)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.09.2016 - 4 K 3.14 (https://dejure.org/2016,38142)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. September 2016 - 4 K 3.14 (https://dejure.org/2016,38142)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 72.09

    Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung teilweise nichtig

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14
    Ließe sich ein solcher Nachweis durch eine - ggf. nachträglich aufgemachte - Kalkulation nicht führen, hätte dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes insgesamt zur Folge (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 72.09 -, juris, Rn. 20).

    Die Taktung bei einer nach Zeitaufwand erfolgten Abrechnung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach dem Grundsatz der Leistungsproportionalität (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 72.09 -, juris, Rn. 24 ff.).

    Als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist dieses verletzt, wenn Gebühren in einem groben Missverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung unter Berücksichtigung der mit der Gebühr verfolgten legitimen Gebührenzwecke stehen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2011, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.).

  • VG Berlin, 22.12.2014 - 4 L 252.14

    Überwachung von Inspektions- und Zertifizierungsstellen

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14
    Die Kosten der ZLG begegneten den vom Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Dezember 2014 (VG 4 L 252.14) dargestellten Bedenken.

    Nach § 9 Abs. 1 S. 3 JVEG ist im Anwendungsbereich dieses Gesetzes (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - VG 4 L 252.14 -, juris, Rn. 20) die Leistung, soweit sie auf einem Sachgebiet zu erbringen ist, das in keiner Honorargruppe genannt wird, unter Berücksichtigung der allgemein für Leistungen dieser Art außergerichtlich und außerbehördlich vereinbarten Stundensätze einer Honorargruppe nach billigem Ermessen zuzuordnen.

    Nach dem alleine in Betracht kommenden § 10 Abs. 1 Nr. 7 VwKostG (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - VG 4 L 252.14 -, juris, Rn. 32) werden als Auslagen die Beträge erhoben, die anderen in- und ausländischen Behörden, öffentlichen Einrichtungen oder Beamten zustehen; und zwar auch dann, wenn aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsvereinfachung und dergleichen an die Behörden, Einrichtungen oder Beamten keine Zahlungen zu leisten sind.

  • VGH Hessen, 18.04.2016 - 5 C 2174/13

    Wassergebühr

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkte sich zum anderen darauf, ob im Zeitpunkt der Billigung der Gebührenkalkulation die Berechnungsfaktoren vertretbar angenommen werden konnten (VGH Kassel, Beschluss vom 18. April 2016 - 5 C 2174/13.N -, juris, Rn. 24).

    Nach der Rechtsprechung etwa des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (Beschluss vom 18. April 2016 - 5 C 2174/13.N -, juris, Rn. 25) steht die Bestimmung des Kalkulationszeitraums im pflichtgemäßen Ermessen des Satzungsgebers, wobei er allerdings zu berücksichtigen hat, dass eine am Kostenüberschreitungsverbot, am Kostendeckungsgebot und am Gleichbehandlungsgrundsatz orientierte Gebührenbemessung umso schwerer zu verwirklichen sein dürfte, je länger der Kalkulationszeitraum ausgedehnt wird.

  • VG Berlin, 15.11.2013 - 4 K 263.12

    Gebühr für Akkreditierung eines Kalibrierlaboratoriums

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14
    Dabei kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob der maßgebliche Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage für die Beurteilung des angegriffenen Bescheids durch die Verwirklichung des Gebührentatbestands mit Vornahme der gebührenpflichtigen Amtshandlung (so VGH Mannheim, Urteil vom 17. Dezember 2015 - VGH 5 S 88/14 -, juris, Rn. 26; ebenso VG Berlin, Urteil vom 15. November 2013 - VG 4 K 263.12 -, juris, Rn. 30) oder durch die Festsetzung der Gebühr (so OVG Saarlouis, Urteil vom 13. Januar 2016 - OVG 1 A 367/14 -, juris, Rn. 27) bzw. die hierzu getroffene letzte Verwaltungsentscheidung (so BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - BVerwG 10 C 6.12 -, juris, Rn. 12) bestimmt wird.

    Anders als bei diesen Tarifstellen (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 15. November 2013 - VG 4 K 263.12 -, juris, Rn. 37) steht eine andere Grundlage für die Erhebung einer Verfahrensgebühr bei der Tarifstelle 4.2 nicht zur Verfügung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2016 - 9 A 100/15

    Heranziehung einer Kontrollstelle zu Verwaltungsgebühren für eine Überprüfung

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14
    Zum anderen sind grundsätzlich auch allgemeine Verwaltungskosten bei der Gebührenerhebung berücksichtigungsfähig (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - BVerwG 3 C 20.11 -, juris, Rn. 18; zur Einbeziehung der Nachbereitung in den Aufwand für eine Kontrolle siehe auch OVG Münster, Beschluss vom 14. Januar 2016 - OVG 9 A 100/15 -, juris, Rn. 20).

    Auch bei der Überwachung mit Begutachtung entsteht ein allgemeiner Verwaltungsaufwand (vgl. zur Einbeziehung der Nachbereitung in den Aufwand für eine Kontrolle OVG Münster, Beschluss vom 14. Januar 2016, a.a.O., Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2013 - 9 A 1556/12

    Zulässigkeit einer Feuerwehrsatzung bei Abrechnung einer angefangenen Stunde zu

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14
    Anders als etwa bei einem Feuerwehreinsatz (zur Unzulässigkeit eines Halbstundentakts hierbei vgl. OVG Münster, Beschluss vom 19. August 2013 - OVG 9 A 1556/12 -, juris, Rn. 6) handelt es sich bei der abzurechnenden Tätigkeit nicht um einen einzelnen Einsatz mit genau definiertem Beginn und Ende.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14
    Zwar kann nach dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 -, juris, Rn. 31) eine Gebührenregelung nicht allein wegen eines einzelnen Kalkulationsfehlers insgesamt für nichtig erklärt werden, ohne zu prüfen, ob und in welchem Umfang sich dieser Kalkulationsirrtum überhaupt auf die Gebührenhöhe ausgewirkt hat.
  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99

    Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14
    Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO notwendig, weil nach der Schwierigkeit der Sache auch ein verständiger Dritter zum Zeitpunkt der Zuziehung einen Verfahrensbevollmächtigten beauftragt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 7 C 8.99 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14
    Die Änderung stellt vor allem eine terminologische Anpassung an den Gebührenbegriff aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6. Februar 1979 - BVerfG 2 BvL 5/76 -, juris, Rn. 35 m.w.N.) dar (vgl. BR Drs. 305/12, S. 170).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 5 S 88/14

    Gebührenbefreiung für Baugenehmigung nach Siedlungsrecht

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14
    Dabei kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob der maßgebliche Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage für die Beurteilung des angegriffenen Bescheids durch die Verwirklichung des Gebührentatbestands mit Vornahme der gebührenpflichtigen Amtshandlung (so VGH Mannheim, Urteil vom 17. Dezember 2015 - VGH 5 S 88/14 -, juris, Rn. 26; ebenso VG Berlin, Urteil vom 15. November 2013 - VG 4 K 263.12 -, juris, Rn. 30) oder durch die Festsetzung der Gebühr (so OVG Saarlouis, Urteil vom 13. Januar 2016 - OVG 1 A 367/14 -, juris, Rn. 27) bzw. die hierzu getroffene letzte Verwaltungsentscheidung (so BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - BVerwG 10 C 6.12 -, juris, Rn. 12) bestimmt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2003 - 9 A 183/01

    Überprüfung einer Anzeige nach § 7 26. Bundesimmissionsschutzverordnung

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14

    Bemessung von Gebühren; Festlegungen durch den Verordnungsgeber

  • OVG Saarland, 13.01.2016 - 1 A 367/14

    Untersagung der unerlaubten Vermittlung von Glücksspielen; Verwaltungsgebühr;

  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

  • VG München, 17.07.2019 - M 18 K 16.2309

    Gebührenbescheid im Anerkennungsverfahren als Prüflaboratorium

    August 2018 forderte die Klägerin unter Bezugnahme auf einen vor dem Verwaltungsgericht Berlin geführten Rechtsstreit gegen eine Abrechnung der D* ... (Verfahren 4 K 3.14) eine plausible Darlegung des Beklagten, wie es zu dem rapiden Anstieg der für die Berechnung des Stundensatzes maßgeblichen bereinigten Kosten der ZLG von 2007 bis 2015 von fast 70% gekommen sei.
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