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VG Berlin, 14.11.2017 - 10 K 889.17 |
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§ 2 Nr 16 ZuV 2020, § 8 Abs 1 ZuV 2020, § 8 Abs 2 ZuV 2020, § 9 TEHG 2011, Anh I EUBes 278/2011
Zuteilung von Emissionsberechtigungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- VG Berlin, 11.04.2017 - 10 K 408.15
Vorlage einer Rechtssache zum EuGH wegen der Prüfung, ob ein Anspruch auf weitere …
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 10 K 889.17
Es kommt somit auf die von der Kammer im Verfahren VG 10 K 408.15 dem Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren vorgelegte Frage danach, welcher Korrekturfaktor bei einer gerichtlich zugesprochenen Mehrzuteilung anzuwenden ist, nicht an. - BVerwG, 19.11.2007 - 6 B 23.07
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 10 K 889.17
Der Ausgang des Rechtsstreits kann die Rechtsposition der Europäischen Kommission weder verbessern noch verschlechtern, da die Kommission keine Rechte in Bezug auf den hier in Rede stehenden Streitgegenstand hat, sondern nur die ihr aus dem Vertrag über die Europäische Gemeinschaft folgende Zuständigkeiten (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 19. November 2007 - BVerwG 6 B 23.07 - Bl. 6 EA). - EuGH, 19.11.1998 - C-162/97
Nilsson u.a.
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 10 K 889.17
Da es sich insoweit lediglich um Erwägungsgründe des Beschlusses der Europäischen Kommission handelt, ist das nationale Gericht an diese Auslegung nicht gebunden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. November 1998 - C 162/97 -, Rn. 54).
- EuG, 26.09.2014 - T-629/13
Molda / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit …
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 10 K 889.17
Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten erfolgt nach den Unionsvorschriften und muss gemäß Art. 11 Abs. 3 der RL 2003/87/EG von der Kommission genehmigt werden (vgl. EuG, Urteil vom 26. September 2014 - Rs. T-629/13, Rn. 108). - EuGH, 28.04.2016 - C-191/14
Der Gerichtshof stellt die Ungültigkeit der von der Kommission für den Zeitraum …
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 10 K 889.17
Die Feststellung des EuGH zur Weitergeltung von Maßnahmen auf der Grundlage der für ungültig erklärten Bestimmungen dient einerseits dem Vertrauensschutz (Urteil vom 28. April 2016, Rs. C-191/14 u.a., Rn. 105 und 109). - VG Berlin, 26.09.2017 - 10 K 471.15
Zuteilung weiterer kostenloser Emissionsberechtigungen
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 10 K 889.17
Diese vermag aber nicht, eine klar entgegenstehende gemeinschaftsrechtliche Rechtsnorm außer Kraft zu setzen (vgl. hierzu auch das Urteil der Kammer vom 26. September 2017 - VG 10 K 471.15 - S. 18 EA -). - EuGH, 08.09.2016 - C-180/15
Borealis u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den Handel mit …
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 10 K 889.17
Auch der Europäische Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 8. September 2016 in der Rechtssache C-180/15 betont, dass die Guidance Documents nicht bindend seien und nicht den offiziellen Standpunkt der Kommission wiedergäben. - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 10 K 889.17
Art. 19 Abs. 4 GG garantiert den Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975, 2 BvR 630/73 - juris).
- VG Berlin, 14.11.2019 - 10 K 234.17
Gewährung von Emissionsberechtigungen
Die von der Klägerin begehrten zusätzlichen kostenlosen Emissionsberechtigungen können erst nach einer erneuten Entscheidung der Europäischen Kommission in Form einer Genehmigung gemäß Art. 11 Abs. 3 der Richtlinie 2003/87/EG der Klägerin zugeteilt werden (vgl. Urteil der Kammer vom 14. November 2017 - VG 10 K 889.17, Rn. 29 f., juris).Denn einer in einem Guidance Document von der Europäischen Kommission veröffentlichten Äußerung kommt zwar als Vollzugshilfe für die Praxis besonderes Gewicht zu, sie ist aber rechtlich auch gemäß eines darin ausdrücklichen enthaltenen Hinweises nicht bindend und kann jedenfalls dann keine Anwendung finden, wenn ihr eine klare unionsrechtliche Rechtsnorm entgegensteht (vgl. hierzu EuGH…, Urteil vom 18. Januar 2018, C-58/17, Rn. 41 und auch die Urteile der Kammer vom 26. September 2017 - VG 10 K 471.15 - Rn. 38 und vom 14. November 2017 - 10 K 889.17 -, Rn. 40, juris).
- VG Berlin, 01.11.2018 - 10 K 220.16
Teilweise Rücknahme der Zuteilung von Emissionsberechtigungen
Verweigert die Europäische Kommission die Zustimmung, muss die Klägerin in einem weiteren Verfahren Klage vor dem Europäischen Gericht gegen die Europäische Kommission erheben (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 14.11.2017 - VG 10 K 889.17 - Rz. 29;… Urteil vom 26.09.2017 - VG 10 K 471.15 - Rz. 25; zitiert nach juris). - VG Berlin, 06.12.2019 - 10 K 61.18 Insoweit hält die Kammer neben einem bedingt gestellten Verpflichtungsantrag auch einen Bescheidungsantrag für zulässig (vgl. Urteil der Kammer vom 14. November 2017 - VG 10 K 889.17, Rn. 29 f., juris).
- VG Berlin, 05.09.2019 - 10 K 372.17
Anspruch auf Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten
Sowohl die von der Klägerin zurückgegebenen 20.832 Berechtigungen als auch die übrigen von der Änderung umfassten Berechtigungen, die der Klägerin in den Folgejahren nicht herausgegeben worden sind, können erst nach einer erneuten Entscheidung der Europäischen Kommission in Form einer Genehmigung gemäß Art. 11 Abs. 3 der RL 2003/87/EG der Klägerin herausgegeben werden (vgl. Urteil der Kammer vom 14. November 2017 - VG 10 K 889.17, Rn. 29 f., juris). - VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20 Insoweit hält die Kammer einen bedingt gestellten Verpflichtungsantrag für sachgerecht und zulässig (vgl. Urteile der Kammer vom 14. November 2017 - VG 10 K 889.17, Rn. 29 f., juris …und vom 16. Januar 2020 - 10 K 236.17 -, Rn. 16, juris).
- VG Berlin, 16.01.2020 - 10 K 236.17 Insoweit hält die Kammer einen bedingt gestellten Verpflichtungsantrag für sachgerecht und zulässig (vgl. Urteil der Kammer vom 14. November 2017 - VG 10 K 889.17, Rn. 29 f., juris).
- VG Berlin, 05.09.2019 - 10 K 816.17
Anspruch auf Zuteilung zusätzlicher kostenloser Emissionsberechtigungen
Die von der Klägerin begehrten zusätzlichen kostenlosen Emissionsberechtigungen können der Klägerin erst nach einer erneuten Entscheidung der Europäischen Kommission in Form einer Genehmigung gemäß Art. 11 Abs. 3 der RL 2003/87/EG der Klägerin zugeteilt werden (vgl. Urteil der Kammer vom 14. November 2017 - VG 10 K 889.17, Rn. 29 f., juris).