Rechtsprechung
VG Berlin, 14.11.2017 - 3 K 334.15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 NamÄndG, § 11 NamÄndG, Art 4 GG
Änderung des Vor- und Nachnamens wegen Übertritts zum buddhistischen Glauben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 26.02
Namen, Vornamen, Änderung, Namensänderung, Vornamensänderung, religiöse Gründe.
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 3 K 334.15
Erheblich ist das Selbstverständnis des Grundrechtsträgers, solange die religiöse Zielsetzung nicht nur als Vorwand dient (BVerfG…, Urteil vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10 -, juris Rn. 86; BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 - 6 C 26/02 -, juris Rn. 16).Das öffentliche Interesse an der Namenskontinuität wird hier auch dadurch verstärkt, dass nicht nur der Vorname, sondern auch der Familienname geändert werden soll (BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 - 6 C 26/02 -, juris Rn. 12, wonach die soziale Ordnungsfunktion des Nachnamens stärker hervortritt als diejenige des Vornamens).
Darüber hinaus birgt der zukünftige Name M... auf Grund seiner im deutschen Sprachgebrauch ungewöhnlichen Schreibweise und Aussprache das Risiko einer weiteren Namensänderung (BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 - 6 C 26/02 -, juris Rn. 20).
- BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10
Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der …
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 3 K 334.15
Erheblich ist das Selbstverständnis des Grundrechtsträgers, solange die religiöse Zielsetzung nicht nur als Vorwand dient (BVerfG, Urteil vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10 -, juris Rn. 86; BVerwG…, Urteil vom 26. März 2003 - 6 C 26/02 -, juris Rn. 16).Im Zweifelsfall trifft den Grundrechtsträger eine Darlegungslast; erforderlich ist eine konkrete, substantiierte und objektiv nachvollziehbare Darlegung eines Gewissenskonflikts als Konsequenz aus dem Zwang, der eigenen Glaubensüberzeugung zuwiderzuhandeln (BVerwG…, Urteil vom 25. August 1993 - 6 C 8/91 -, juris Rn. 2; ähnlich BVerfG, Urteil vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10 -, juris Rn. 86).
- BVerwG, 03.02.2017 - 6 B 50.16
Bestimmung des Ehenamens; Ehedoppelnamen; Sammelnamen als Ehenamen; …
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 3 K 334.15
Daraus folgt, dass ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 3, 11 NamÄndG ein besonderes, die persönliche Situation des Namensträgers prägendes Interesse verlangt, das den allgemeinen gesetzlichen Wertungen des familienrechtlichen Namensrechts nicht zuwiderläuft (st. Rspr., vgl. nur zuletzt BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2017 - 6 B 50/16 -, juris Rn. 6).
- BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 38.15
Änderung; Frau; Geschlechtszugehörigkeit; geschlechtsspezifischer Vorname; …
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 3 K 334.15
Die Ordnungsfunktion des Namens ist auch insoweit beeinträchtigt, als der Vorname M... überwiegend als weiblicher Vorname gebraucht wird (vgl. hierzu beispielsweise die Angaben auf http://dienamensbedeutung.com/vorname/M...und http://de.namespedia.com/details/M...) und die Namensänderung damit dem Grundsatz, dass der Vorname auch das Geschlecht des Namensträgers kenntlich machen sollen, widersprechen würde (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 6 B 38/15 -, juris Rn. 15 m.w.N.). - BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66
(Aktion) Rumpelkammer
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 3 K 334.15
Die in Art. 4 Abs. 1, 2 GG gewährleistete Glaubensfreiheit umfasst nicht nur die innere Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch die äußere Freiheit, den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten (BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1968 - 1 BvR 241/66 -, juris Rn. 19). - BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
Gesundbeter
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 3 K 334.15
Die Glaubensfreiheit schließt auch religiöse Überzeugungen ein, die für eine konkrete Lebenssituation eine religiöse Reaktion für das beste und adäquate Mittel halten, um die Lebenslage nach der Glaubenshaltung zu bewältigen (BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - 1 BvR 387/65 -, juris Rn. 21). - BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91
Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2017 - 3 K 334.15
Im Zweifelsfall trifft den Grundrechtsträger eine Darlegungslast; erforderlich ist eine konkrete, substantiierte und objektiv nachvollziehbare Darlegung eines Gewissenskonflikts als Konsequenz aus dem Zwang, der eigenen Glaubensüberzeugung zuwiderzuhandeln (BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 - 6 C 8/91 -, juris Rn. 2; ähnlich BVerfG…, Urteil vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10 -, juris Rn. 86).