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   VG Berlin, 14.12.2011 - 14 L 346.11   

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https://dejure.org/2011,7835
VG Berlin, 14.12.2011 - 14 L 346.11 (https://dejure.org/2011,7835)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.12.2011 - 14 L 346.11 (https://dejure.org/2011,7835)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 14 L 346.11 (https://dejure.org/2011,7835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, Art 1 Nr 2 EGRL 83/2001, § 2 Abs 1 AMG, § 21 AMG, § 69 Abs 1 AMG
    Arzneimittelrechtlichen Untersagungsverfügung; Einstufung eines Präparats als Arzneimittel; Internet; Reimport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2011 - 14 L 346.11
    Anders als bei den Funktionsarzneimitteln (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 3 C 5/09, juris, Rdnrn. 13, 17, 19) - kommt es hier nicht auf einen entsprechenden wissenschaftlichen Nachweis an, sondern auf die Sicht eines durchschnittlich informierten Verbrauchers:.

    Insoweit genügt es für das Ausschließen des Arzneimittelcharakters nicht, dass das Produkt auf der äußeren Umhüllung und in der Packungsbeilage sowie auf der Homepage der AAZ Pharma BV als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet wird; entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild, wie es für einen durchschnittlich informierten Verbraucher zugänglich ist (vgl. VG Köln, Urteil vom 13. April 2010 - 24 K 5687/08, juris, Leitsatz und Rdnr. 17 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 3 C 5/09 -, juris, Rdnrn. 22 und 23, 0VG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 13 A 1187/10 -, juris, Rdnrn. 30 ff., 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 13 A 1187/10

    Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2011 - 14 L 346.11
    Insoweit genügt es für das Ausschließen des Arzneimittelcharakters nicht, dass das Produkt auf der äußeren Umhüllung und in der Packungsbeilage sowie auf der Homepage der AAZ Pharma BV als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet wird; entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild, wie es für einen durchschnittlich informierten Verbraucher zugänglich ist (vgl. VG Köln, Urteil vom 13. April 2010 - 24 K 5687/08, juris, Leitsatz und Rdnr. 17 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 3 C 5/09 -, juris, Rdnrn. 22 und 23, 0VG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 13 A 1187/10 -, juris, Rdnrn. 30 ff., 34).
  • VG Saarlouis, 28.08.2009 - 6 K 125/09

    Kosten der Rückbeförderung eines Heimbewohners

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2011 - 14 L 346.11
    Hiernach verursacht diejenige Person verantwortlich eine Gefahr, die mit ihrem Verhalten die Schwelle zu einer konkreten Gefahrenlage unmittelbar überschreitet (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 28. August 2009 - 6 K 125/09, Rdnr. 18 ff. m. w. N.).
  • FG Hessen, 17.01.2011 - 7 K 2459/09

    Ausnahme vom Verbringungsverbot für Arzneimittel

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2011 - 14 L 346.11
    Dies ist dahingehend zu verstehen, dass sie im Ausland "als Arzneimittel" in Verkehr gebracht werden dürfen (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 17. Januar 2011 - 7 K 2459/09, juris, Rdnr. 15 m. w. N.).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2011 - 14 L 346.11
    Ausnahmetatbestände, wie sie insbesondere § 73 Abs. 2 und 3 AMG vorsehen, sind hier nicht einschlägig, so dass auch die Spezialregelung der Verbringung von Arzneimitteln nichts an dem Verstoß gegen § 21 AMG zu ändern vermag (vgl. in diesem Zusammenhang BSG, Urteil vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R, juris, Rdnr. 17).
  • VG Potsdam, 09.06.2008 - 3 L 115/08

    Vertrieb von flüssigem Nikotin für die sog. E-Zigarette

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2011 - 14 L 346.11
    Ergänzend gelten für das ordnungsbehördliche Vorgehen die Regelungen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes - ASOG Bln (vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 3 L 115/08, juris).
  • VG Köln, 13.04.2010 - 24 K 5687/08

    Voraussetzungen der Zulassungspflicht eines Arzneimittels im Zusammenhang mit

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2011 - 14 L 346.11
    Insoweit genügt es für das Ausschließen des Arzneimittelcharakters nicht, dass das Produkt auf der äußeren Umhüllung und in der Packungsbeilage sowie auf der Homepage der AAZ Pharma BV als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet wird; entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild, wie es für einen durchschnittlich informierten Verbraucher zugänglich ist (vgl. VG Köln, Urteil vom 13. April 2010 - 24 K 5687/08, juris, Leitsatz und Rdnr. 17 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 3 C 5/09 -, juris, Rdnrn. 22 und 23, 0VG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 13 A 1187/10 -, juris, Rdnrn. 30 ff., 34).
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2011 - 14 L 346.11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. z. B. Urteil vom 9. Juni 2005 - C 211/03 -, Rdnr. 56 m. w. N) hindert der Umstand, dass ein Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat als Lebensmittel eingestuft ist, nicht daran, ihm im Einfuhrmitgliedstaat dann die Eigenschaft eines Arzneimittels zuzuerkennen, wenn es die entsprechenden Merkmale aufweist.
  • VG Berlin, 26.09.2014 - 11 L 353.14

    Internetanbieter Uber bleibt im Land Berlin weiter verboten

    Danach ist insbesondere derjenige als Zweckveranlasser und damit als Handlungsstörer anzusehen, der die Störung subjektiv bezweckt oder dessen Verhalten die Störung zwangsläufig zur Folge hat (VG des Saarlands, a. a. O., m. w. N., VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 14 L 346.11 -, juris).
  • VG Gießen, 19.09.2023 - 10 K 3158/20

    Arzneimitteleigenschaft von CBD-Ölen

    Insoweit genügt es für den Ausschluss des Arzneimittelcharakters nicht, dass das Produkt - wie hier - auf der äußeren Umhüllung und auf der Homepage des Vertreibers als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet wird (VG Berlin, Beschluss vom 14.12.2011 - 14 L 346.11 -, juris, Rn. 26; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 10.10.2017 - 7 K 3344/14 -, juris, Rn. 82).
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