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   VG Berlin, 14.12.2016 - 6 K 146.16   

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https://dejure.org/2016,53482
VG Berlin, 14.12.2016 - 6 K 146.16 (https://dejure.org/2016,53482)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.12.2016 - 6 K 146.16 (https://dejure.org/2016,53482)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 6 K 146.16 (https://dejure.org/2016,53482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43 Abs 1 VwGO
    Genehmigungsbedürftigkeit der mietfreien Überlassung von Genossenschaftswohnungen an Gäste

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nicht jede zweckfremde Nutzung unterliegt Zweckentfremdungsverbot, erlaubte entgeltfreie Überlassung von Gästewohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Überlassung von Wohnungen ist keine Zweckentfremdung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweckentfremdung von Wohnraum durch Überlassung nach dem "dänischen Ferienmodell" (IMR 2017, 206)

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG München, 23.03.2009 - M 8 K 08.1762

    Zweckentfremdung; keine Genehmigungspflicht für Umnutzung zu Meditationsräumen

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2016 - 6 K 146.16
    Im Hinblick auf die mit dem ZwVbG einhergehende Einschränkung der Eigentumsgarantie verlangen die Gebote der Normenklarheit, der Bestimmtheit und der Rechtssicherheit, dass klar erkennbar bleibt, welche Verwendung von Wohnraum als "zweckfremd" verboten ist (vgl. VG München, Urteil vom 23. März 2009 - M 8 K 08.1762 -, juris Rn. 38 ff., 53).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 112.16

    Zweckentfremdungsgenehmigung für Ferienwohnung nur bei echter Zweitwohnung

    Auszug aus VG Berlin, 14.12.2016 - 6 K 146.16
    Auch im Wege der Auslegung ist nicht jede Nutzung zu anderen als Wohnzwecken als Zweckentfremdung im Sinne des ZwVbG anzusehen (vgl. bereits VG Berlin, Urteil vom 9. August 2016 - VG 6 K 112.16 -, juris Rn. 37).
  • VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17

    Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft

    Auszugehen ist stets von den einzelnen Zweckentfremdungstatbeständen des § 2 Abs. 1 ZwVbG (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2016 - VG 6 K 146.16 -, juris Rn. 20 ff.).
  • VG Berlin, 03.03.2017 - 6 K 136.16
    Für das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Einliegerwohnung für Wohnzwecke unerheblich ist die Frage, ob der Beklagte auf der Grundlage von § 4 Satz 1 ZwVbG die Rückführung der Einliegerwohnung verlangen dürfte, wenn die Kläger zu 1) und zu 2) die Einliegerwohnung nicht mehr als Ferienwohnung vermieteten, sondern ausschließlich unentgeltlich an Verwandte überließen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. August 2016 - VG 6 K 112.16 -, juris Rn. 36 ff.; VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2016 - VG 6 K 146.16 -, juris Rn. 19 ff.).
  • VG Berlin, 14.12.2016 - 6 K 125.16

    Keine Zweckentfremdungsgenehmigung für "Dänisches Ferienmodell"

    Wann eine Zweckentfremdung im Sinne des ZwVbG vorliegt, hat der Gesetzgeber durch fünf Tatbestände in § 2 Abs. 1 ZwVbG und durch sechs Ausnahmen in § 2 Abs. 2 ZwVbG abschließend definiert (vgl. das heutige Urteil der Kammer - VG 6 K 146.16 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Berlin, 30.01.2018 - 6 L 784.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen zweckentfremdungsrechtliche

    Auszugehen ist stets von den einzelnen Zweckentfremdungstatbeständen des § 2 Abs. 1 ZwVbG (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2016 - VG 6 K 146.16 -, juris Rn. 20 ff.).
  • VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 524.17
    Es stand der Klägerin danach frei, ein Negativattest zu beantragen oder eine allgemeine Feststellungsklage zu erheben, wobei letztere einen umfassenderen Rechtsschutz gewährt als die Verpflichtung der Behörde, ein Negativattest zu erteilen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2016 - VG 6 K 146.16 - juris Rn. 19, VG Hamburg, Urteil vom 28. Januar 1999 - 13 VG 6704/09 -, juris Rn. 24).
  • VG Berlin, 14.12.2016 - 6 K 144.16

    Zweckentfremdungsgenehmigung für "Dänisches Ferienmodell"

    Wann eine Zweckentfremdung im Sinne des ZwVbG vorliegt, hat der Gesetzgeber durch fünf Tatbestände in § 2 Abs. 1 ZwVbG und durch sechs Ausnahmen in § 2 Abs. 2 ZwVbG abschließend definiert (vgl. das heutige Urteil der Kammer - VG 6 K 146.16 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Berlin, 12.04.2019 - 6 K 604.17

    Rechtsverletzung durch eine zweckentfremdungsrechtliche Genehmigung für die

    Eine Umgehung des Widerspruchsverfahrens droht nicht, da der Kläger ein Genehmigungsverfahren durchlaufen hat (vgl. VG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2016 - VG 6 K 146.16 -, juris Rn. 17 f.).
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