Rechtsprechung
VG Berlin, 15.03.2007 - 11 A 224.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit einer Sondernutzungserlaubnis für die Abschlusskundgebung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel; Ablehnung der Erlaubnis für eine Abschlusskundgebung aufgrund drohender Verkehrsgefährdung; Nachhaltige Beeinträchtigung des Berliner Tiergartens ...
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Veranstaltung zum kurdischen Newroz-Fest auf der Straße des 17. Juni ist öffentliche Versammlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin, 08.07.1999 - 1 SN 63.99
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2007 - 11 A 224.07
Damit verliert aber nicht die Gesamtveranstaltung etwa die Eigenschaft als öffentliche Versammlung (OVG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1999 - 1 SN 63/99 -, LKV 1999, 372 f.). - BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2007 - 11 A 224.07
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist unter einer Versammlung - im Gegensatz z.B. zu einem Straßenfest oder zu einer schlichten Ansammlung - das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Menschen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage) zu verstehen (vgl. BVerfGE-69,315 f; BVerwGE 82, 34= VRS 77, 152 f= NZV 1989, 325 f.). - VG Freiburg, 08.05.2003 - 4 K 1713/02
Straßenfest; Erlaubnisermessen; Beeinträchtigung von Werbeanlagen; Klagebefugnis
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2007 - 11 A 224.07
Soweit hinsichtlich der Imbiss- und Verzehrstände, die lediglich der Verpflegung der Teilnehmer dienen und keinen unmittelbaren Bezug zur Meinungsbildung und Meinungsäußerung aufweisen, eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, hat der Antragsteller einen Anordnungsanspruch nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit glaubhaft gemacht, denn die Entscheidung nach § 29 Abs. 2 StVO steht im Ermessen der Behörde (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 8. Mai 2003, NVwZ-RR 2004, 102 f.). - BayObLG, 30.03.1989 - 3 ObOWi 9/89
Pflicht zum Einbau und zur Benutzung eines EG-Kontrollgeräts bei Beförderung von …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2007 - 11 A 224.07
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist unter einer Versammlung - im Gegensatz z.B. zu einem Straßenfest oder zu einer schlichten Ansammlung - das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Menschen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage) zu verstehen (vgl. BVerfGE-69,315 f; BVerwGE 82, 34= VRS 77, 152 f= NZV 1989, 325 f.).