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   VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07   

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VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07 (https://dejure.org/2008,12777)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.04.2008 - 1 A 174.07 (https://dejure.org/2008,12777)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. April 2008 - 1 A 174.07 (https://dejure.org/2008,12777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1733
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • Drs-Bund, 24.03.1998 - BT-Drs 13/10188
    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Von den Einlagenkreditinstituten werden alle nicht als solche zugelassenen Wertpapierfirmen durch § 6 Abs. 1 Nr. 3 EAG wegen ihrer anderen Geschäftsstruktur als eigene Institutsgruppe abgegrenzt (vgl. Regierungsentwurf zum EAG, BT-Drs. 13/10188, S. 14).

    Im Interesse einer ausreichenden Leistungsfähigkeit der Entschädigungseinrichtung erschien es dem Gesetzgeber geboten, alle Nicht-Einlagenkreditinstitute zu nur einer Gruppe zusammenzufassen (vgl. Regierungsentwurf des EAG, BT-Drs. 13/10188, S. 19).

    Während im ersten Fall das höhere Risiko aus der Nähebeziehung zu den Kundenanlagen folgt und damit ein höheres Schutzbedürfnis auf Seiten der Anleger besteht (vgl. auch Gesetzesbegründung, BTDrucks 13/10188, S. 25), ergibt sich das Risiko in der zweiten und dritten Fallgruppe aufgrund der durch die Geschäftstätigkeit erwachsenden erhöhten Insolvenzgefahr.

    Diese Regelung beruht - wie erwähnt - auf dem Umstand, dass für die Einlagenkreditinstitute seit Jahren auf freiwilliger Basis Einlagensicherungssysteme bestehen (vgl. Regierungsentwurf zum EAG, BTDrucks. 13/10188, S. 14).

  • VG Berlin, 02.02.2007 - 25 A 159.03
    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Dies lässt darauf schließen, dass zumindest bei einem großen Anteil der Institute auch der konkrete Geschäftszuschnitt stetigen Veränderungen unterworfen ist und die innegehaltenen Erlaubnisse auch kurzfristig unterschiedlich genutzt werden (dazu im Einzelnen der Schriftsatz der Bundesregierung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - 2 BvR 1387/04 - vom 28. September 2007, S. 33 ff.; VG Berlin, Urteil vom 2. Februar 2007, a.a.O. Rn. 56).

    Sollte sich allerdings aufgrund der laufenden Entschädigungsfallpraxis der Beklagten erweisen, dass den Wertpapierhandelsbanken durch die Gruppenbildung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EAG im Vergleich zu den gleichfalls Wertpapierdienstleistungen erbringenden Einlagenkreditinstituten völlig ungleichgewichtige Belastungen insbesondere mit Deckungsrisiken übertragen wurden, so wird der Gesetzgeber dies im Rahmen seiner sich aus der Verfassung ergebenden Überprüfungs- und Anpassungspflichten zu berücksichtigen haben (ebenso VG Berlin, Urteil vom 2. Februar 2007 - VG 25 A 159.03, Abdruck S. 11).

    Auch der Finanzierungsanteil der der Klägerin vergleichbaren Institute ist in den Folgejahren bis 2006 deutlich zurückgegangen (vgl. die vom VG Berlin im Urteil vom 2. Februar 2007, a.a.O. Rn. 57 zitierte Auswertung der Beklagten zu ihrer Beitragspraxis).

  • BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag,

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Der Antrag der Klägerin, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2004 (BVerwG 6 C 20.03) auszusetzen, war abzulehnen.

    Die Kammer folgt hierin vollinhaltlich der Rechtsprechung der bisher zuständigen 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 24. Juni 2003 - VG 25 A 274.01 - (BKR 2003, 722) und dem hierzu ergangenen Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts 21. April 2004 (BVerwG 6 C 20.03 - BVerwGE 120, 311 = NJW 2004, 3198) 1 .

    a) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die öffentlich-rechtliche Abgabe nichtsteuerlicher Art folgt als Annexkompetenz aus dessen konkurrierender Gesetzgebungszuständigkeit für das Recht der Wirtschaft, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG (BVerwGE 120, 311, 313 - 315).

  • BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04

    Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Im Übrigen wendet sich die Klägerin inhaltlich gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und macht sich die Argumente der dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerde (2 BvR 1387/04) durch Vorlage der hierzu von Prof. Ossenbühl verfassten Stellungnahme vom 31. Januar 2007 (im Folgenden GA Ossenbühl) zu eigen.

    Dies lässt darauf schließen, dass zumindest bei einem großen Anteil der Institute auch der konkrete Geschäftszuschnitt stetigen Veränderungen unterworfen ist und die innegehaltenen Erlaubnisse auch kurzfristig unterschiedlich genutzt werden (dazu im Einzelnen der Schriftsatz der Bundesregierung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - 2 BvR 1387/04 - vom 28. September 2007, S. 33 ff.; VG Berlin, Urteil vom 2. Februar 2007, a.a.O. Rn. 56).

  • VG Berlin, 24.06.2003 - 25 A 274.01

    Zulässige Abgabenerhebung zum Zwecke der Finanzierung der

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Die Kammer folgt hierin vollinhaltlich der Rechtsprechung der bisher zuständigen 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 24. Juni 2003 - VG 25 A 274.01 - (BKR 2003, 722) und dem hierzu ergangenen Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts 21. April 2004 (BVerwG 6 C 20.03 - BVerwGE 120, 311 = NJW 2004, 3198) 1 .

    Zudem hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts in ihrem Urteil vom 24. Juni 2003 - VG 25 A 274.01 - a.a.O.) darauf abgestellt, dass brancheninterne Wechselwirkungen nicht auszuschließen sind, so dass die Insolvenz des einen Unternehmens auch Auswirkungen für ein anderes - und dessen Kleinanleger - haben kann.

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Die Sonderabgabe ist zudem seit dem Jahr 2004 in einer dem Haushaltsplan beigefügten Anlage zu dokumentieren (BVerfGE 108, 186, 218 f.).

    Bei kostenorientierten Sonderabgaben genügt die Festlegung von Bemessungskriterien einschließlich der Festlegung der Bemessungsfaktoren für die die Abgabe tragenden Kosten (BVerfGE 108, 186, 236).

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95

    Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schließen es aber die Grundsätze über die Zulässigkeit von Sonderabgaben nicht von vorneherein aus, auch die Beseitigung der Folgen eines Fehlverhaltens von Mitgliedern der Gruppe zu finanzieren (BVerfGE 113, 128, 152).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Abgaben berühren das Grundrecht der Berufsfreiheit, wenn sie infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (BVerfGE 13, 181, 184 f; 98, 106, 117).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Abgaben berühren das Grundrecht der Berufsfreiheit, wenn sie infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (BVerfGE 13, 181, 184 f; 98, 106, 117).
  • BVerwG, 03.08.2007 - 6 B 33.07

    Rückwirkende Anordnung der Gesetzeskraft der Umlage-Verordnung Kredit- und

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
    Da die Sonderabgabe nicht zur Abgeltung einer besonderen Leistung der öffentlichen Hand erhoben wird, gilt das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip nicht für Sonderabgaben (BVerwG, Beschluss vom 3. August 2007 - BVerwG 6 B 33.07).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

  • BVerwG, 06.12.1999 - 3 B 55.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

  • BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95

    Ausgleichsfonds

  • VG Berlin, 19.08.2009 - 1 A 277.07

    Berechnung des Beitrags für Entschädigungseinrichtung von

    Es entspricht der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (Urteile vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07 - juris - und vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - juris -), der früher zuständigen 25. Kammer des Gerichts (z.B. Urteil vom 4. Februar 2005 - VG 25 A 113.99), des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (Beschluss vom 22. November 2007 - OVG 1 N 74.05) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 120, 311, 313, 321), dass die Beitragspflicht an die formale Erteilung der Erlaubnis und den dadurch eröffneten Geschäftsbereich anknüpft, ohne dass es darauf ankommt, ob und wie sie tatsächlich genutzt wurde (formeller Institutsbegriff).

    Mit der allgemeinen Verfassungsgemäßheit der Beitragsverordnung hat sich die Kammer bereits in ihren Urteilen vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07 - und vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (a.a.O) auseinandergesetzt und diese bejaht.

    18 a) Die Beitragsverordnung stellt für die Beitragshöhe auf das Geschäftsvolumen ab und differenziert zur Berücksichtigung individueller Unterschiede in der Geschäftsstruktur gemäß § 2 Abs. 2 BeitragsVO nach der Risikobehaftung der getätigten Geschäfte durch die Möglichkeit, bestimmte Erträge unberücksichtigt zu lassen und bestimmte Aufwendungen zu berücksichtigen (vgl. Urteile der Kammer vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - und vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07 - a.a.O.).

    Bruttoerträge im Sinne der Beitragsverordnung sind die aus Finanzgeschäften erzielten Erlöse, ohne dass der zur Erzielung der Erlöse erforderliche Aufwand in Abzug gebracht werden darf, da nur der nicht saldierte Bruttoertrag den Umfang der Geschäfte und damit das Risiko, das von ihnen ausgehen kann, zutreffend wiederspiegelt (vgl. Urteil der Kammer vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - a.a.O., und Beschluss der früher zuständigen 25. Kammer des Gerichts vom 1. März 2005 - VG 25 A 199.01).

  • VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 242.07

    Wertpapierhandel: Einmalzahlung an die Entschädigungseinrichtung der

    Es entspricht der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - EA. S. 6/7), der früher zuständigen 25. Kammer des Gerichts (z.B. Urteil vom 4. Februar 2005 - VG 25 A 113.99), des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (Beschluss vom 22. November 2007 - OVG 1 N 74.05) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 120, 311, 313, 321), dass die Beitragspflicht an die formale Erteilung der Erlaubnis und den dadurch eröffneten Geschäftsbereich anknüpft, ohne dass es darauf ankommt, ob und wie sie tatsächlich genutzt wurde (formeller Institutsbegriff).

    Hiermit hat die sich Kammer in ihrem Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (juris) zur Ergebung von Jahresbeiträgen für das Beitragsjahr 2000 sowie in ihrem Urteil vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07 - (juris) in Bezug auf den Jahresbeitrag 2006 ausführlich auseinandergesetzt.

    Zur weiteren Begründung wird auf das oben erwähnte Urteil der Kammer vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (juris) zur Zulässigkeit von Jahresbeiträgen für das Beitragsjahr 2000 für ein Institut verwiesen, das ausschließlich institutionelle Kunden hat.

  • VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 314.07

    Wertpapierhandel: Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

    Es entspricht der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - EA. S. 6/7), der früher zuständigen 25. Kammer des Gerichts (z.B. Urteil vom 4. Februar 2005 - VG 25 A 113.99), des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (Beschluss vom 22. November 2007 - OVG 1 N 74.05) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 120, 311, 313, 321), dass die Beitragspflicht an die formale Erteilung der Erlaubnis und den dadurch eröffneten Geschäftsbereich anknüpft, ohne dass es darauf ankommt, ob und wie sie tatsächlich genutzt wurde (formeller Institutsbegriff).

    a) Hierzu hat die Kammer in ihrem Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (juris), das eine Klage der Muttergesellschaft der Klägerin betrifft, zur Erhebung von Jahresbeiträgen für das Beitragsjahr 2000 ausgeführt:.

  • VG Berlin, 06.07.2009 - 1 A 327.07

    Beitragspflicht für Finanzdienstleistungsinstitut

    Es entspricht der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - EA. S. 6/7), der früher zuständigen 25. Kammer des Gerichts (z.B. Urteil vom 4. Februar 2005 - VG 25 A 113.99), des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (Beschluss vom 22. November 2007 - OVG 1 N 74.05) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 120, 311, 313, 321), dass die Beitragspflicht an die formale Erteilung der Erlaubnis und den dadurch eröffneten Geschäftsbereich anknüpft, ohne dass es darauf ankommt, ob und wie sie tatsächlich genutzt wurde (formeller Institutsbegriff).

    Hiermit hat die sich Kammer in ihrem Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (juris) zur Erhebung von Jahresbeiträgen für das Beitragsjahr 2000 sowie in ihrem Urteil vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07 - (juris) in Bezug auf den Jahresbeitrag 2006 ausführlich auseinandergesetzt.

  • VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 40.08

    Klage gegen Beitragsbescheid der Entschädigungseinrichtung der

    Es entspricht der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - EA. S. 6/7), der früher zuständigen 25. Kammer des Gerichts (z.B. Urteil vom 4. Februar 2005 - VG 25 A 113.99), des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (Beschluss vom 22. November 2007 - OVG 1 N 74.05) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 120, 311, 313, 321), dass die Beitragspflicht an die formale Erteilung der Erlaubnis und den dadurch eröffneten Geschäftsbereich anknüpft, ohne dass es darauf ankommt, ob und wie sie tatsächlich genutzt wurde (formeller Institutsbegriff).

    aa) Hierzu hat die Kammer in ihrem Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (juris) zur Ergebung von Jahresbeiträgen für das Beitragsjahr 2000 ausgeführt:.

  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08

    Sonderumlage im Entschädigungsfall "Phoenix" vorerst gestoppt

    Insoweit kann auf das Urteil der Kammer vom 15. April 2008 (VG 1 A 174.07) verwiesen werden, das im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 120, 311) und in Auseinandersetzung mit dem Vortrag der Beteiligten im anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht den Jahresbeitrag 2000 als rechtmäßig eingestuft hat.
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 105.08
    Insoweit kann auf das Urteil der Kammer vom 15. April 2008 (VG 1 A 174.07) verwiesen werden, das im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 120, 311) und in Auseinandersetzung mit dem Vortrag der Beteiligten im anhängigen Verfahren vor dem BVerfG den Jahresbeitrag 2000 als rechtmäßig eingestuft hat.
  • VG Berlin, 17.03.2009 - 1 A 246.08

    Sonderbeitragspflicht einer Kapitalgesellschaft

    Hiermit hat die sich Kammer in ihrem Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (juris) zur Erhebung von Jahresbeiträgen für das Beitragsjahr 2000 sowie in ihrem Urteil vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07 - (juris) in Bezug auf den Jahresbeitrag 2006 eingehend auseinandergesetzt.
  • VG Berlin, 26.10.2012 - 4 K 77.11

    Bankrecht: Die Erhöhung von Jahresbeiträgen nach dem Einlagensicherungs- und

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht in seiner "EdW-Entscheidung" vom November 2009 (2 BvR 1387/04, dort insbesondere Seite 27 f. unter (cc)) als auch die erste Kammer des erkennenden Gerichts in einer Entscheidung vom April 2008 (VG 1 A 174.07, dort Seite 19) und in seiner Phoenix-Eilentscheidung vom September 2008 (für alle: VG 1 A 160.08, dort Seite 26 f.) haben klar bekundet, dass die "Schere" der Kostenbelastung im Bereich der Anlegerentschädigung zu Lasten der EdW-Mitglieder im Verhältnis zur Kostenbelastung der den anderweitigen Entschädigungseinrichtungen der Banken zugewiesenen Institute bzw. Wertpapierfirmen künftighin nicht "weiter aufgehen" dürfe und der Gesetzgeber im Rahmen einer Novellierung des EAEG diesen Aspekt der unterschiedlichen Inanspruchnahme der Mitglieder der verschiedenen Entschädigungseinrichtungen maßgeblich in den Fokus nehmen und umfassend erwägen müsse.
  • VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09

    Rechtsschutz gegen Beitragsfestsetzung der Sonderabgabe gemäß Einlagensicherungs-

    Hiermit hat die sich Kammer in ihrem Urteil vom 15. April 2008 - VG 1 A 174.07 - (juris) zur Erhebung von Jahresbeiträgen für das Beitragsjahr 2000 sowie in ihrem Urteil vom 26. November 2008 - VG 1 A 314.07 - (juris) in Bezug auf den Jahresbeitrag 2006 ausführlich auseinandergesetzt.
  • VG Berlin, 03.11.2009 - 1 L 294.09

    Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung zur Einlagensicherungs- und

  • VG Berlin, 14.05.2009 - 1 A 276.07

    Berücksichtigung bestimmter Bruttoprovisionserträge bei der Berechnung des

  • VG Berlin, 12.02.2009 - 1 A 275.07

    Einlagensicherung und Anlegerentschädigung: erneute Erhebung eines Einmalbetrages

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