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   VG Berlin, 15.05.2009 - 2 K 39.09   

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https://dejure.org/2009,9753
VG Berlin, 15.05.2009 - 2 K 39.09 (https://dejure.org/2009,9753)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.05.2009 - 2 K 39.09 (https://dejure.org/2009,9753)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 2 K 39.09 (https://dejure.org/2009,9753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage für die Feststellung von Unrichtigkeiten des Rechenschaftsberichts einer Partei; Voraussetzungen für das Vorliegen des Rechenschaftsberichts einer Partei; Zulässigkeit der Bewertung eines Anspruchs auf staatliche Teilfinanzierung als Einnahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Strafzahlung gegen NPD in Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafzahlung gegen NPD rechtmäßig - NPD verstößt gegen parteienrechtliches Transparenzgebot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Berlin, 21.09.2017 - 2 K 413.16

    DIE PARTEI: Kein falscher Rechenschaftsbericht 2014

    Unrichtig sind demnach insbesondere unterbliebene oder von den tatsächlichen Verhältnissen abweichende Angaben, etwa über Einnahmen oder Ausgaben oder über Vermögensgegenstände (vgl. VG Berlin, Urteil vom 15. Mai 2009 - VG 2 K 39.09 - juris Rn. 49 f. m.w.N.).

    Somit gelten Bruttoprinzip und Saldierungsverbot (vgl. Urteil der Kammer vom 15. Mai 2009 - VG 2 K 39.09 - juris Rn. 71).

  • VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10

    Weitere Strafzahlung gegen NPD in Höhe von 33.000 Euro rechtmäßig

    Dies habe die Kammer in ihrem Urteil vom 15. Mai 2009 im Verfahren VG 2 K 39.09 verkannt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten im Verfahren VG 2 K 39.09 nebst Beiakten sowie auf den Inhalt der vorliegenden Streitakte und des Verwaltungsvorgangs der Beklagten (1 Band) Bezug genommen; diese haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung.

    Ein (stillschweigende) Saldierung von Einnahmen und Ausgaben - wie die Klägerin sie für die Jahre 2004 bis 2006 vorgenommen hat - ist nicht zulässig (vgl. Urteil der Kammer vom 15. Mai 2009 - VG 2 K 39.09 -); für das Jahr 2007 sind Angaben für diese Kreisverbände ganz unterblieben.

    Soweit die Klägerin unter Wiederholung ihres Vorbringens und der Beweisanträge in dem Verfahren VG 2 K 39.09 meint, der am 31. Dezember 2008 eingereichte Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 sei unwirksam gewesen und von ihr nachträglich korrigiert worden, kann sie damit nicht durchdringen.

    Sollte Verschulden erforderlich sein, genügt es nach der Rechtsprechung der Kammer ( Urteil vom 15. Mai 2009 - VG 2 K 39.09 - ), wenn die Partei jedenfalls fahrlässig gehandelt hat (1.), was hier der Fall ist (2.).

  • VG Berlin, 14.01.2010 - 2 K 118.09

    DIE.LINKE muss wegen Fehlers im Rechenschaftsbericht Sanktionszahlung leisten

    Danach soll der Wähler von der Herkunft der Mittel einer Partei Kenntnis erhalten und zugleich die innerparteiliche Demokratie gesichert werden (vgl. Urteil der Kammer vom 15. Mai 2009 - VG 2 K 39.09 -).
  • VG Berlin, 03.04.2009 - 2 K 12.09

    NPD hat Anspruch auf Auszahlung von Parteienfinanzierungsmitteln

    Gegen diesen Bescheid hat die Klägerin am 2. April 2009 Klage erhoben (VG 2 K 39.09), über die noch nicht entschieden worden ist.
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