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   VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19   

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VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19 (https://dejure.org/2020,12871)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.05.2020 - 28 L 388.19 (https://dejure.org/2020,12871)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - 28 L 388.19 (https://dejure.org/2020,12871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Entlassung einer Beamtin auf Widerruf?

  • haufe.de (Pressemitteilung)

    Unzulässige Entlassung einer Beamtin auf Widerruf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Entlassung einer Beamtin auf Widerruf trotz Bewertung der Leistung als "ausreichend" - Als abstellbar bezeichnete Defizite dürfen nicht ohne nähere Begründung als Grund zur Entlassung herangezogen werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei charakterlichen Zweifeln

    Auszug aus VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19
    Ein Bewerber, dessen Eignung berechtigt in Zweifel geraten ist, darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris Rn. 5).

    Das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris Rn. 9 - 12) hat hierzu für die Fallkonstellation der Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Widerruf aufgrund charakterlicher Nichteignung u.a. Folgendes ausgeführt:.

    Stützt der Antragsgegner aber eine Entlassung eines Widerrufsbeamten auf Eignungsmängel, hat er - wie dies das OVG Berlin-Brandenburg in seinem o.g. Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 - (juris Rn. 9 - 12) klargestellt hat, die (ggf. strengeren) Maßstäbe der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (im dortigen Fall § 20 Abs. 2 Pol-LVO) zu berücksichtigen.

    Dabei kann offen bleiben, ob mit Blick auf die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris Rn. 9 - 12) nicht bereits die Ungewissheit über die Anknüpfungstatsachen wegen der Wertung des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG gebietet, der Antragstellerin die Fortsetzung der Ausbildung zu ermöglichen.

  • BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

    Auszug aus VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19
    Den Bewerbern gereichen wie schon bei der erstmaligen Aufnahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründete Zweifel an der Eignung, die sich nicht ausräumen lassen, zum Nachteil (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 13 f.).

    Denn anders als im Strafrecht streitet bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis der Zweifel nicht zugunsten, sondern zulasten des Betroffenen (siehe nochmals BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 13 f.).

  • VG Würzburg, 31.07.2014 - W 1 S 14.592

    Steuerinspektoranwärter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    Auszug aus VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19
    Eine Entlassung kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an der persönlichen und charakterlichen Eignung des Beamten für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (BVerwG Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 24/79 -, juris), sowie bei Leistungsmängeln, die Zweifel an der fachlichen Eignung für die angestrebte Laufbahn begründen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 6 A 1619/13 - juris Rn. 4; VG Würzburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - W 1 S 14.592 -, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Der Dienstherr darf in diesem Rahmen auch auf eine Gesamtbetrachtung verschiedener, für sich allein weniger gravierender Vorkommnisse abstellen ("Summeneffekt", vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - W 1 S 14.592 -, juris Rn. 31 - 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 6 B 1551/18

    Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters gegen die Ablehnung der

    Auszug aus VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - juris; Beschluss vom 26. Januar 2010 - BVerwG 2 B 47.09 - juris Rn. 10; so auch OVG Münster, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 -, juris Rn. 24, Günther, ZBR 1987, 129 ) hat eine Entlassung vor dem Ablegen der Laufbahnprüfung schon bei begründeten Zweifeln an der Eignung für rechtens erachtet, während Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage 2017, § 6 Rn. 51 eine Entlassung in diesem Ausbildungsstadium nur für zulässig halten, wenn aus Dienstpflichtverletzungen auf die charakterliche Nichteignung geschlossen werden kann, mithin Gewissheit über die Nichteignung besteht.

    Bei einem Vorbereitungsdienst, der - wie hier - kein allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG darstellt, sondern mit dem der Staat für seinen eigenen Bedarf ausbildet, darf der Dienstherr daher die persönliche Eignung grundsätzlich an den Maßstäben messen, die er für die Übertragung eines Amtes auf Lebenszeit zugrunde legt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 -, juris Rn. 22 - 23 m.w.N. Dementsprechend sind berechtigte Zweifel unter Berücksichtigung des unsicheren Status des Widerrufsbeamten einerseits und der nicht abgeschlossene Ausbildung und charakterlichen Entwicklung des Beamten andererseits dann anzunehmen, wenn mehr dafür spricht, dass der Mangel an persönlicher Eignung bis zur Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe nicht ausgeräumt werden wird.

  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des

    Auszug aus VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - juris; Beschluss vom 26. Januar 2010 - BVerwG 2 B 47.09 - juris Rn. 10; so auch OVG Münster, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 -, juris Rn. 24, Günther, ZBR 1987, 129 ) hat eine Entlassung vor dem Ablegen der Laufbahnprüfung schon bei begründeten Zweifeln an der Eignung für rechtens erachtet, während Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage 2017, § 6 Rn. 51 eine Entlassung in diesem Ausbildungsstadium nur für zulässig halten, wenn aus Dienstpflichtverletzungen auf die charakterliche Nichteignung geschlossen werden kann, mithin Gewissheit über die Nichteignung besteht.

    Da der Vorbereitungsdienst mit dem Erwerb der Laufbahnbefähigung abschließt (§ 21 Pol-LVO), die bei feststehender Nichteignung nicht zuerkannt werden darf (vgl. § 20 Abs. 2 Pol-LVO), kann der verbleibende Vorbereitungsdienst nicht mehr zum Erfolg führen und braucht nicht allein zur Unterhaltsleistung fortgeführt zu werden (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19
    Kommen während des Beamtenverhältnisses auf Widerruf berechtigte Zweifel auf (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - juris), darf der Dienstherr das Beamtenverhältnis auf Widerruf einseitig durch Entlassung beenden.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - juris; Beschluss vom 26. Januar 2010 - BVerwG 2 B 47.09 - juris Rn. 10; so auch OVG Münster, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 -, juris Rn. 24, Günther, ZBR 1987, 129 ) hat eine Entlassung vor dem Ablegen der Laufbahnprüfung schon bei begründeten Zweifeln an der Eignung für rechtens erachtet, während Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage 2017, § 6 Rn. 51 eine Entlassung in diesem Ausbildungsstadium nur für zulässig halten, wenn aus Dienstpflichtverletzungen auf die charakterliche Nichteignung geschlossen werden kann, mithin Gewissheit über die Nichteignung besteht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 4 S 16.19

    Anspruch auf Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und

    Auszug aus VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19
    Die Sollvorschrift betrifft nicht nur Vorbereitungsdienste, die zugleich allgemeine Ausbildungsstätten für Berufe außerhalb des öffentlichen Dienstes sind, sondern auch Beamtenverhältnisse, die allein auf Berufe des öffentlichen Dienstes vorbereiten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 - juris Rn. 3 m.w.N.), somit auch den Beruf einer Justizvollzugsbeamtin.

    Der Dienstherr kann von der Soll-Regel des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG ermessensfehlerfrei eine Ausnahme machen, wenn mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes nicht mehr gerechnet werden kann, weil dem Anwärter die Eignung fehlt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VG München, 06.07.2004 - M 5 K 03.3884
    Auszug aus VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19
    Da die Einschätzung der persönlichen und charakterlichen Eignung (die zudem, wie oben ausgeführt, als innere Tatsache ohnehin nur anhand äußerer Tatsachen indiziell erschlossen werden kann) ein personenbezogenes Werturteil voraussetzt, kommt dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (VG München Urteil vom 6. Juli 2004 - M 5 K 03.3884 - juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

    Auszug aus VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist nur dann und insoweit gerechtfertigt, als das das Individualinteresse der Betroffenen überwiegende öffentliche Interesse dieses rechtfertigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 5 ME 121/07 -, NVwZ-RR 2008, 483, beck-online, m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19
    Eine Entlassung kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an der persönlichen und charakterlichen Eignung des Beamten für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (BVerwG Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 24/79 -, juris), sowie bei Leistungsmängeln, die Zweifel an der fachlichen Eignung für die angestrebte Laufbahn begründen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 6 A 1619/13 - juris Rn. 4; VG Würzburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - W 1 S 14.592 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 4 S 22.19

    Anfechtung des Prüfungsergebnisses eines Widerrufsbeamten zwecks Vermeidung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - 6 A 1619/13

    Entlassung eines Studienreferendars aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf i.R.e.

  • VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    Eine Entlassung ist dann nur aus Gründen statthaft ist, die mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf im Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 21).Der Dienstherr kann daher von der Soll-Regel des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG ermessensfehlerfrei eine Ausnahme machen, wenn mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes nicht mehr gerechnet werden kann, weil dem Anwärter die Eignung fehlt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2019 - OVG 4 S 16.19 -, juris Rn. 7 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 15.05.2020 - 28 L 388.19 -, juris Rn. 46).
  • VG Kassel, 05.06.2023 - 1 K 594/20

    Gesundheitliche Nichteignung eines Polizeianwärters aufgrund eines

    Der Dienstherr kann daher von der Soll-Regelung des § 37 Abs. 2 Satz 1 BBG ermessensfehlerfrei eine Ausnahme machen, wenn mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes nicht mehr gerechnet werden kann, weil dem Anwärter die Eignung fehlt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2019, - OVG 4 S 16.19 -, juris m.w.N; VG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2020, - 28 L 388.19 - juris).
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