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   VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08   

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VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08 (https://dejure.org/2010,22457)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.07.2010 - 29 A 202.08 (https://dejure.org/2010,22457)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 29 A 202.08 (https://dejure.org/2010,22457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessensreduzierung bei Entscheidung über die Rücknahme eines Bescheides; Angemessenheit des Kaufpreises bei verfolgungsbedingtem Grundstücksverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Berlin, 24.02.2005 - 29 A 76.99
    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08
    Die W., vertreten durch die jetzigen Prozessbevollmächtigten des Klägers, erhob gegen den Bescheid vom 9. April 1999 Klage, die die Kammer mit Urteil vom 24. Februar 2005 - VG 29 A 76.99 - mit der Begründung abwies, die W. sei nicht klagebefugt, da nicht sie, sondern das Land Berlin zur Erlösauskehr verpflichtet sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die Akte des Verfahrens VG 29 A 76.99 sowie die von der Beklagten eingereichten Verwaltungsvorgänge (4 Bände) verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Der Kläger war nicht durch grobes Verschulden i.S.v. § 51 Abs. 2 VwVfG gehindert die Beweismittel früher zu beschaffen, denn bis zum Urteil der Kammer vom 24. Februar 2005 - VG 29 A 76.99 - konnte der Kläger davon ausgehen, dass die materiell zur Zahlung berufene W. das zur Rechtsverfolgung Erforderliche tun werde; der dem zu Grunde liegende Rechtsirrtum erscheint jedenfalls nicht grob fahrlässig.

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06

    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme;

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08
    An diesem - im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (insbesondere Urteil vom 13. Dezember 2006 - 8 C 3.06 -, ZOV 2007, 87 = juris) möglicher Weise zu engen - Maßstab gemessen reichen auch die nachgereichten Belege nicht aus.

    Die Stundung stellt aber keine Beschränkung der freien Verfügungsgewalt dar, denn der Veräußerer kann durch Abtretung oder Verpfändung schon vor der Fälligkeit über sie verfügen und sie damit wirtschaftlich verwerten (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 8 C 3.06 -, ZOV 2007, 87 = juris Rdnr. 29 ff.).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08
    Schon nach der früheren Rechtsprechung wurde es als ausreichend für die freie Verfügbarkeit angesehen, dass der Betrag vom Erwerber abredegemäß an einen Dritten gezahlt worden ist (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 -, BVerwGE 108, 301 = juris Rdnr. 46) oder abgetreten wurde.
  • BVerwG, 28.04.1992 - 3 C 50.90

    Zulassung eines Arzneimittels - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08
    Ein Fall des § 75 VwGO - wie ihn der Wortlaut des § 161 Abs. 3 VwGO verlangt - liegt im Zeitpunkt der Kostenentscheidung nicht mehr vor, so dass die allgemeinen Vorschriften über die Kostenlast zur Anwendung kommen (BVerwG, Beschluss vom 28. April 1992 - 3 C 50.90 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 94 = juris Rdnr. 2).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00

    Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut;

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08
    § 51 VwVfG ist gemäß § 31 Abs. 7 VermG anwendbar, da das Vermögensgesetz insoweit nichts anderes bestimmt (BVerwG, Urteil vom 2. August 2001 - 7 C 26.00 - VIZ 2002, 20 = juris Rdnr. 39).
  • BVerwG, 26.04.2005 - 8 B 32.05

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Kollektivverfolgte; Mischehe; ausländische

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08
    Diese Personen mussten, wenn sie Vermögen in Deutschland besaßen, grundsätzlich ebenso mit Verfolgungsmaßnahmen in vermögensrechtlicher Hinsicht rechnen wie in Deutschland ansässige jüdische Bürger (BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1999 - 7 B 52.99 - ZOV 1999, 398 = juris Rdnr. 3; bestätigt durch Beschluss vom 26. April 2005 - 8 B 32.05 - ZOV 2005, 243 = juris Rdnr. 5).
  • BVerwG, 23.07.1999 - 7 B 52.99

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; ausländische

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08
    Diese Personen mussten, wenn sie Vermögen in Deutschland besaßen, grundsätzlich ebenso mit Verfolgungsmaßnahmen in vermögensrechtlicher Hinsicht rechnen wie in Deutschland ansässige jüdische Bürger (BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1999 - 7 B 52.99 - ZOV 1999, 398 = juris Rdnr. 3; bestätigt durch Beschluss vom 26. April 2005 - 8 B 32.05 - ZOV 2005, 243 = juris Rdnr. 5).
  • VG Berlin, 17.11.2005 - 29 A 10.00
    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08
    Insoweit verwies bereits der Bescheid vom 29. September 2006 zu Recht auf das vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. Februar 2006 - BVerwG 7 B 16.06 - (nicht veröffentlicht) bestätigte Urteil der Kammer vom 17. November 2005 - VG 29 A 10.00 - (juris).
  • BVerwG, 24.02.2006 - 7 B 16.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auskehr des Erlöses aus der

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08
    Insoweit verwies bereits der Bescheid vom 29. September 2006 zu Recht auf das vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. Februar 2006 - BVerwG 7 B 16.06 - (nicht veröffentlicht) bestätigte Urteil der Kammer vom 17. November 2005 - VG 29 A 10.00 - (juris).
  • BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 352.99

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; Geeignetheit, eine für die

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Prüfung, ob neue Beweismittel im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG vorliegen, von den für den bestandskräftig gewordenen Bescheid maßgeblichen Rechtsgründen auszugehen und nicht unabhängig davon zu entscheiden, ob das neue Vorbringen den geltend gemachten Anspruch begründen kann; denn "neu" im Sinne der genannten Vorschrift sind nur solche Beweismittel, die im Rahmen der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten, sich also nicht darin erschöpfen, der rechtlichen Bewertung des ursprünglichen Bescheids zu widersprechen (Beschluss vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - ZOV 2000, 347 = juris Rdnr. 5).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

  • BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01

    Entschädigungsberechtigung; Schädigungstatbestand als Teil der

  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01

    Rückübertragung eines Grundstücks; verfolgungsbedingter Vermögensverlust;

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