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   VG Berlin, 15.11.2017 - 14 K 486.17 V   

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VG Berlin, 15.11.2017 - 14 K 486.17 V (https://dejure.org/2017,47008)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.11.2017 - 14 K 486.17 V (https://dejure.org/2017,47008)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. November 2017 - 14 K 486.17 V (https://dejure.org/2017,47008)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 09.05.2017 - 8 K 483.16

    Antrag eines Albaniers auf ein Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung

    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2017 - 14 K 486.17
    Vielmehr hat sich die Duldung des Klägers und mit ihr die in Bezug auf die Duldung erteilte Zustimmung der Beigeladenen zu 2) durch die freiwillige Ausreise des Klägers erledigt (§ 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 43 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) (vgl. hierzu bereits VG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2017 - VG 8 K 483.16 V -, juris Rn. 22).

    Nur dann, wenn der Irrende seinen Irrtum erkannt hat, ist er zur unverzüglichen Anfechtung verpflichtet und verliert durch Zögern das Anfechtungsrecht (vgl. zum Vorstehenden VG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2017, a.a.O., juris Rn. 27 m.w.N.).

    Auf eine Kenntnis der Ausreisefrist selbst kommt es nicht an (vgl. zum Vorstehenden VG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2017, a.a.O., juris Rn. 28).

    Die von der Beklagten bemühte Obliegenheit eines Ausländers, sich beständig über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Hinblick auf sein Bleiberecht zu informieren, erscheint normativ kaum hergeleitet (vgl. zum Vorstehenden VG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2017, a.a.O., juris Rn. 29); im Übrigen reicht fahrlässige Unkenntnis nach dem Gesagten gerade nicht aus.

    Dies hat er indes nicht getan, sondern sich für eine offene, einzelfallbezogene Regelung der Ausreisefrist entschieden (vgl. zum Vorstehenden VG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2017, a.a.O., juris Rn. 30).

    Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die für ein möglichst kurzes Ausreisefenster streiten, weshalb ein zu starres Fristenregime dem Zweck der Verordnung nicht hinreichend gerecht würde (vgl. zum Vorstehenden VG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2017, a.a.O., juris Rn. 31).

  • BVerwG, 13.05.1997 - 9 C 35.96

    Familienasyl für in Deutschland geborene Kinder asylberechtigter Eltern

    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2017 - 14 K 486.17
    Soweit sich die Beklagte zur Begründung ihrer anderslautenden Rechtsauffassung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1997 (BVerwG 9 C 35/96) und auf einen dieses Urteil zitierenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. Dezember 2016 (VG 12 L 455.16 V) bezieht, überzeugt dies nicht.
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